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Aktuell

Tag des Luchses

Wo sich Luchs und Mensch guten Tag sagen

Europaweite Aktionen zum ersten Internationalen Tag des Luchses am 11. Juni

WWF Pressemitteilung, 8.6.18

Der Luchs kehrt in unsere Wälder zurück. Nach den offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz leben derzeit 77 erwachsene und 37 Jungtiere in Deutschland. Ob sie sich wieder überall dort ansiedeln, wo sie passende Lebensräume finden, hängt entscheidend von der Akzeptanz der Menschen ab. „Luchse gehören ebenso in unsere Wälder wie der Rothirsch, das Eichhörnchen und der Schwarzstorch. Nachdem wir sie fast ausgerottet haben, ist es an der Zeit, sie besser kennenzulernen und ihnen eine Rückkehr in ihre ursprünglichen Lebensräume zu ermöglichen. Mit Vorträgen, Filmen und zeigen wir am 11. Juni gemeinsam mit vielen Partnern, was unsere größte heimische Katze so faszinierend macht, “ sagt Moritz Klose, Wildtierexperte beim WWF Deutschland.

Der Tag fällt in etwa mit der Geburt der Jungluchse zusammen. Wenn alles wieder grünt, wird auch neu gezählt: Erst jetzt zeigt sich, wie viele der halbwüchsigen Tiere aus dem letzten Jahr überlebt und eigene Reviere gegründet haben. Warum diese Bestandsaufnahme nur zusammen mit unseren tschechischen und österreichischen Nachbarn sinnvoll ist, erläutert Moritz Klose: „Luchse sind wahre Europäer. Sie benötigen große Reviere und halten sich nicht an nationale Grenzen. Wenn wir sie und ihre Lebensräume schützen wollen, brauchen wir einheitliche, länderübergreifende Vorgaben für das Monitoring und ihren Schutz.“

Wo in Europa überall Luchse unterwegs sind und wie die Wissenschaftler ihnen auf der Spur kommen, erfahren Kinder und Erwachsene am 11. Juni bei verschiedenen Veranstaltungen in Deutschland, Tschechien, Österreich, Italien und Slowenien. Diese setzen das tschechische Umweltministerium zusammen mit dem WWF Deutschland und weiteren Partnern im Rahmen des grenzübergreifenden Interreg-Projekts 3Lynx um. Für Moritz Klose sind diese Aktionen ein Anlass zur Hoffnung: „Der Luchs weckt bei vielen Menschen große Sympathien – das möchten wir nutzen, um ihn besser zu schützen. Denn wir bekommen gerade eine zweite Chance, sie bei uns willkommen zu heißen: von deutschen Mittelgebirgen wie dem Bayerischen Wald bis zu den Vorkommen in den Karpaten und Skandinavien.“


NABU zum Umgang mit dem Wolf: Tatsachen statt Spekulationen

Praktikabler Herdenschutz anstelle von Scheindebatten

NABU Pressemitteilung, 7.6.18

Berlin/Bremen – Der NABU appelliert zum Treffen der Umweltminister an Bund und Länder, das Thema Herdenschutz endlich in den Fokus zu rücken, um eine möglichst konfliktarme Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf zu ermöglichen.

„Wolf und Weidehaltung schließen sich nicht aus. Herdenschutz ist das A und O für das Zusammenleben mit Wölfen. Deshalb müssen Weidetierhalter, die in Herdenschutz investieren, grundlegend finanziell unterstützt und beraten werden. Das Wildtier Wolf kennt keine Landesgrenze. Wir erwarten, dass die Länder über ihre Grenzen hinaus zusammenarbeiten, um gemeinsame Standards im Herdenschutz zu entwickeln. Daneben ist die aktive Mitarbeit der landwirtschaftlichen Verbände notwendig, um den Herdenschutz auch praxisnah umsetzen zu können“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der Umweltministerkonferenz in Bremen.

Weidetierhaltung ist aus Sicht des NABU unersetzbar für den Erhalt des Dauergrünlands und der biologischen Vielfalt. Dass heute aber immer weniger Kühe auf Weiden zu sehen sind, ist nicht dem Wolf, sondern der verfehlten Agrarpolitik geschuldet. Der Wolf ist in vielen Fällen, besonders für die Schäferei, der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Die grundlegend prekäre Situation der Weidehaltung darf durch den Wolf nicht vertuscht werden. Der NABU arbeitet beim Thema Wolf bereits aktiv mit Weidetierhaltern zusammen und sucht gemeinsam nach praktikablen Lösungen. Hier ist insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, neben bestehenden und bewährten Herdenschutzpraktiken auch die Erforschung neuer intelligenter Herdenschutzkonzepte zu fördern.

„Das Artenschutzrecht lässt es bereits heute zu, Wölfe, die von Experten als verhaltensauffällig eingestuft werden, zu entnehmen. Ständige Forderungen nach einer Bejagung von Wölfen schießen jedoch konsequent am Ziel vorbei und lenken von den eigentlichen Herausforderungen im Herdenschutz ab. Denn es ist unerheblich, ob sich ein oder zehn Wölfe in einem Gebiet befinden: solange Weidetiere ungeschützt bleiben, sind und bleiben sie leichte Beute“, so NABU-Leiterin Artenschutz Claudia Grünewald.

Wer als Gesprächspartner ernst genommen werden wolle, sollte bei den Fakten bleiben und dürfe nicht länger wissenschaftliche Erkenntnisse oder juristische Tatsachen im Sinne der eigenen Interessen verdrehen und instrumentalisieren. Die Bejagung der Wölfe in Finnland und Schweden sei EU-rechtswidrig. Gegenwärtig seien deshalb vom EuGH Verfahren gegen Schweden und Finnland anhängig bzw. eingeleitet worden Die Bundesrepublik Deutschland wäre schlecht beraten, diesen Beispielen blind zu folgen. Zumal damit den beteiligten Interessengruppen am wenigsten geholfen sei. „Bund und Länder dürfen bisherige Versäumnisse im Herdenschutz nicht länger ignorieren und müssen sich endlich für die Belange der Weidetierhalter einsetzen“, so Grünewald.


Es war einmal ein Wisent

Nach Wisent-Abschuss: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
WWF kündigt weitere Schritte an


WWF Pressemitteilung, 12.6.18

Vergangenen Herbst wurde der erste Wisent erschossen, der nach Ausrottung der Tierart in Deutschland, von alleine in die Heimat seiner Vorfahren zurückgekehrt war. Nur kurz nach dem Grenzübertritt von Polen nach Brandenburg hatte der Lebuser Ordnungsamtsleiter eine entsprechende Anordnung erteilt. Gegen ihn hat der WWF Deutschland im September 2017 Strafanzeige gestellt. Nun teilte die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) dem WWF mit, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Naturschutzorganisation kündigte daraufhin in einer Stellungnahme weitere, juristische Schritte an. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet, dass vom Wisent eine Gefahr für Menschen ausgegangen sei, dies rechtfertige den Abschuss. Diese Aussage scheint für den WWF eine Schutzbehauptung, war das Tier doch in Polen als besonders unauffällig bekannt. Zudem geht von Wisenten allgemein keine Gefahr für Menschen aus.

„Der Wisent ist eine bedrohte und streng geschützte Art und darf nicht mal eben so abgeschossen werden. Eine Gefahr für Menschen schien nicht ersichtlich. Der WWF wird daher gegen die Einstellung des Strafverfahrens beim zuständigen Generalstaatsanwalt Beschwerde erheben“, so Dr. Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz in Deutschland beim WWF.

Das erschossene Exemplar war zuvor über längere Zeit in Polen, in der Region westlich von Kostrzyn (Küstrin), gesichtet worden. Zwischenfälle oder Probleme hatte es dort nie gegeben. Im Gegenteil: Der Wisentbulle wurde dort zu einem lokalen Symboltier. Entsprechend groß war dort die Empörung über den Abschuss.

„Nach dem Abschuss zeigte sich das Umweltministerium in Potsdam entsetzt und empört. Umso unverständlicher, dass nun die eigenmächtige Aktion des für das besondere Artenschutzrecht nicht einmal zuständigen Ordnungsamtsleiters nicht zur Anklage geführt hat. Der Vorgang zeigt, die Bevölkerung braucht keinen Schutz für Wisenten, sondern Wisente brauche in Deutschland offenbar Schutz vor Behördenwillkür“, so Pretzell.




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