Aktuell


Wilderei in Bayern

Aktionsplan Wilderei für Bayern

Umweltschützer und Jägerschaft veröffentlichen „Regensburger Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität“

Gemeinsame Pressemitteilung von BJV, LBV und WWF, 11.9.19

Der Bayerische Jagdverband (BJV), der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der WWF Deutschland fordern von der bayerischen Landesregierung einen „Aktionsplan Wilderei“. Gemeinsam veröffentlichten die Verbände am Mittwoch eine „Regensburger Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität“. Sie fordern darin eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern. So heißt es in dem Papier: „Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere ist kein Kavaliersdelikt. Diese Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Ein eindeutiges Signal durch das Innen- und Justizministerium ist dringend erforderlich, damit Wilderei immer als gravierendes Problem mit entsprechendem Handlungsdruck wahrgenommen wird.“

Für eine konsequente Strafverfolgung müssten die bayerischen Behörden Haushaltsbudgets, Mitarbeiterkapazitäten und klare Strukturen schaffen. Dazu gehört auch eine Datei zu Jagdwilderei beim Landeskriminalamt anzulegen. Essentiell sei zudem, durch Kriminologen und Forensiker Standardverfahren zur Datenaufnahme vor Ort zu entwickeln und konsequent anzuwenden. Außerdem solle Artenschutzkriminalität einen größeren Anteil bei Aus- und Weiterbildung von Polizei- und Justizbeamten einnehmen.

Doch nicht nur Behörden, auch die Bevölkerung solle eingebunden werden. Ein „gesellschaftliches Klima des Schweigens“, das Wilderei und Artenschutzkriminalität als gegeben akzeptiere, dürfe es nicht geben. Stattdessen brauche es einen offenen, konstruktiven Dialog. Als einen ersten Schritt in diese Richtung betrachten die zeichnenden Verbände aus Umweltschutz und Jägerschaft auch die „Regensburger Erklärung“, auf die man sich verständigt habe.

Nur einen Tag vor Prozessauftakt gegen einen vermeintlichen Luchs-Wilderer vor dem Amtsgericht Cham wolle man beim Thema Wilderei mit dem gemeinsamen Papier einen neuen Impuls in Bayern setzen, betonen BJV, LBV und WWF in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Zitate der Verbandsvertreter:

Eric Imm, Referent für Naturschutz beim Bayerischen Jagdverband: Die gesellschaftliche Einschätzung von Wilderei-Delikten hat sich unter den Vorzeichen des weltweiten Artensterbens gewandelt. Darum ist es umso wichtiger, dass Ermittlungen endlich auch zu Prozessen und gegebenenfalls auch zu Verurteilungen von Tätern führen. Unser Anliegen ist es, Polizei, Staatsanwälte und Richter auf diesem Weg zu ermutigen und zu unterstützen.

Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter beim LBV: „Das Vorgehen beim Auffinden von getöteten Individuen streng geschützter Wildtierarten muss standardisiert werden. Behördliche Handlungsvorgaben müssen konsequent umgesetzt werden, damit Fälle von Naturschutzkriminalität aufgeklärt werden können. Hierzu ist die Unterstützung aus der Bevölkerung durch Hinweise auf solche Straftaten ganz entscheidend.“

Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversitätspolitiken beim WWF Deutschland: „Wilderei ist nicht nur ein Problem für Länder mit exotischen Tieren. Auch vor unserer Haustür wird gewildert. Wolf, Luchs, Fischotter, Biber und Greifvögel leben gefährlich in Deutschland, denn Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen. Die Aufklärungsrate von Wilderei-Fällen ist zu gering, die Datenlage schlecht. Wilderei in Deutschland muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt und angegangen werden. Hier kann Bayern mit seinen zahlreichen Naturräumen und vielfältigen Ökosystemen wichtiger Signal- und Taktgeber werden.“


NABU: Hände weg vom Wolf!

Online-Aktion gestartet - Nein zur geplanten Gesetzesänderung - Protestmail an Bundestagsabgeordnete schicken

NABU Pressemitteilung, 3.9.19

Berlin – Der vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedete Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf soll noch diesen Herbst im Bundestag zur Abstimmung kommen. Danach soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden. Doch statt der notwendigen Klarheit bringt der Gesetzesentwurf mehr Unsicherheit für den Umgang mit Wölfen. Die eigentlich notwendigen Ziele, Rechtssicherheit für Weidetierhalter zu schaffen und effektiven Herdenschutz flächendeckend voranzutreiben, werden mit der geplanten Änderung verfehlt. Der NABU appelliert deshalb an die Mitglieder des Bundestages, im Plenum gegen den Entwurf zu stimmen und sich stattdessen für konkrete Hilfen in der Praxis von Weidetierhaltern einzusetzen.

„Der geplante Änderungsvorschlag von Bundesumweltministerin Schulze mag gute Absichten haben, ist jedoch bei näherem Hinsehen eine riskante Scheinlösung“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Den Weidetierhaltern würde mit der Änderung juristisch nicht näher definierter Begriffe eine Rechtssicherheit suggeriert, die in der Realität nicht existiert: Die Entscheidungen landeten am Ende trotzdem als Einzelfälle vor Gericht. Die neuen Begrifflichkeiten sorgten nicht für mehr Klarheit bei der Auslegung betreffender Texte, ganz im Gegenteil, so Miller.

Um die Gesetzesänderung im Bundestag zu stoppen, hat der NABU eine Online-Mobilisierungsaktion „Hände weg vom Wolf!“ gestartet, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern an die Politikerinnen und Politiker zu appellieren, gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu stimmen und sich endlich für praktische und echte Lösungen für die Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf einzusetzen.

Der NABU fordert stattdessen eindeutige Kriterien und konkretere Definitionen zu Ausnahmegenehmigungen, insbesondere bei wiederholten Übergriffen auf geschützte Nutztiere. Das wäre auch ohne die Öffnung des Gesetzes mit einer Überarbeitung der Auslegungshilfen möglich. Zudem sollten die damit einhergehenden Anforderungen an den Herdenschutz (Stichwort „zumutbare Alternativen“) auf bundespolitischer Ebene geklärt werden. Der Bund sollte einen Rahmen vorgeben, den die Länder umsetzen können. Neben solchen einheitlichen Regelungen und Standards für praktikablen und flächendeckenden Herdenschutz, brauchen Weidetierhalter endlich unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus bedarf es der Beratungsleistung und Forschung zum Herdenschutz, die in Form eines nationalen Herdenschutzkompetenzzentrums gebündelt werden könnten.

„Die Gesetzesöffnung ist nicht nur unnötig und risikoreich für Wölfe, sondern auch für andere streng geschützte Arten in Deutschland“, so Miller. Durch die Änderung könnten Wölfe – und andere streng geschützte Wildtiere wie Biber und Kegelrobben – künftig auch einfacher getötet werden. Die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes öffnen somit Tür und Tor für ungeahnte Konsequenzen im Artenschutz.

Und damit nicht genug: Aus den Reihen der CDU werden Forderungen laut, für Wölfe sogar präventive Abschüsse, also noch bevor Schäden entstanden sind, zu genehmigen. Ein für den Herdenschutz völlig ineffektiver und rechtlich fragwürdiger Vorstoß.




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