Aktuell


Wandernde Tierarten

UN-Artenschutzkonferenz in Indien beschließt Maßnahmen zum Schutz wandernder Tierarten

Insektensterben und Lichtverschmutzung werden erstmals auf UN-Ebene verhandelt

BMU Pressemitteilkung, 24.2.20

Auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) in Gandhinagar in Indien wurden zehn weitere bedrohte wandernde Tierarten unter internationalen Schutz gestellt, darunter der Indische Elefant, der Jaguar sowie mehrere Hai- und Vogelarten. Damit setzt die Konferenz, die am 15. Februar vom indischen Premier Modi eröffnet worden war und die am Wochenende zu Ende ging, ein bedeutendes Zeichen in dem für den Biodiversitäts- und Artenschutz so wichtigen Jahr 2020. Der von der Bundesregierung erfolgreich vorangetriebene Schutz des Hundshais betrifft eine auch in Deutschland heimische Haiart, die in der Nordsee und den Weltmeeren immer seltener wird.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Das Jahr 2020 muss zum Wendepunkt für den internationalen Arten- und Naturschutz werden. Die Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Indien hat hierfür den Ton angegeben: Wir brauchen weitere Fortschritte, um bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu schützen. Dazu gehören auch konkrete Schutzmaßnahmen vor Ort, um wandernden Tierarten bessere Lebenschancen zu geben."

Erstmals auf internationaler Ebene nimmt die Staatengemeinschaft die zunehmende Lichtverschmutzung und das Insektensterben stärker in den Blick. Die Bundesregierung hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, beide Themen auf die internationale Ebene zu heben, da diese Entwicklungen gravierende Auswirkungen auch auf wandernde Tierarten haben.

Bundesumweltministerin Schulze: "Das Insektensterben ist eine internationale Herausforderung, die die Ökosysteme ins Mark trifft. Denn mit den Insekten schwinden auch die Nahrungsquellen, gerade für wandernde Tierarten wie Fledermäuse und Zugvögel. Darum ist es gut, dass die Staaten der Bonner Konvention beschlossen haben, den Pestizideinsatz in und um ausgewiesene Schutzgebiete zu senken und das Problem übermäßiger Lichtverschmutzung weltweit gemeinsam anzugehen."

Die Konferenz, auf der mehr als 100 Staaten vertreten waren, einigte sich zudem auf Maßnahmen, um die Lebensbedingungen für viele wandernde Tierarten zu verbessern, die unter einer zunehmenden Zerschneidung ihrer Lebensräume leiden. So macht der weltweit zunehmende Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Eisenbahn, Kanäle) vielen Arten Wanderungen unmöglich, was artenspezifische Querungshilfen erforderlich macht.

Die Vertragsparteien arbeiten darüber hinaus gemeinsam daran, mit Hilfe von konkreten Aktionsplänen den Rückgang von Arten zu stoppen. Deutschland engagiert sich hier zum Beispiel in Initiativen zum Schutz afrikanischer Raubkatzen, asiatischer Steppentiere wie der Saigaantilope oder der letzten afrikanischen Wildesel.

Deutschland war auf der Konferenz hochrangig durch den Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, vertreten. Der Gaststaat Indien zeigte sich sehr engagiert und verwies auf Artenschutzerfolge beim Löwen oder Tiger. Indien will sich zukünftig insgesamt stärker im internationalen Artenschutz unter der Bonner Konvention engagieren und übernimmt für die nächsten drei Jahre die Präsidentschaft der Vertragsstaatenkonferenz.


Grenzgänger besser schützen

Elefant, Jaguar, Hai: Mehr Schutz für wandernde Tierarten
Konferenz zu „Bonner Konvention“ in Indien beendet


WWF Pressemitteilung, 24.2.20

Am Samstag endete im indischen Gandhinagar die 13. UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten. Vertreter von über 120 Staaten, die die Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten CMS (auch „Bonner Konvention“ genannt) ratifiziert haben, erhöhen den Schutzstatus mehrerer bedrohter Tiere. Unter anderem profitieren von den Beschlüssen Jaguar, Hindutrappe, Antipodenalbatross, Asiatischer Elefant, Weißspitzen-Hochseehai, Glatter Hammerhai und Hundshai. Die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet sich damit nicht nur dazu, das Töten dieser Tiere zu unterbinden, sondern auch deren Lebensräume grenzübergreifend zu schützen und zu erhalten. Der Bau von Straßen etwa kann Wanderrouten zerstören. Deshalb wurde dieses Jahr auch das Thema Infrastruktur auf die Tagesordnung gesetzt.

Dr. Arnulf Köhncke, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland, begrüßt die Beschlüsse und erklärt zum Konferenzabschluss:

„Wandernde Tierarten halten sich nicht an Ländergrenzen. Umso wichtiger ist, dass Staaten zu deren Schutz zusammenarbeiten. Wir beobachten gerade das größte Artensterben seit Verschwinden der Dinosaurier. Wer nur sein nationales Süppchen kocht, wird das Problem nicht in den Griff bekommen. Es braucht globale Anstrengung gegen das globale Artensterben. Die Beschlüsse von Gandhinagar sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie zeigen, wie wichtig internationale Zusammenarbeit zum Schutz unseres Planeten ist – auch wenn es manchmal nur mühsam und zu langsam vorangeht.

Zugleich ist aber auch klar: Selbstverpflichtungen bringen nur dann etwas, wenn diese effizient umgesetzt, unterstützt und finanziert werden. Hier scheitert es oft an der technischen Kapazität oder den finanziellen Mitteln, manchmal auch am politischen Willen. Es braucht Lebensraumschutz vor Ort, aber es sind auch die wohlhabenden Industrienationen in der Pflicht, die Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Es muss uns gelingen gemeinsam eine lebendige Erde für Mensch und Natur zu erhalten.“

Zum Hintergrund

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) wurde am 1979 in Bonn verhandelt und unterzeichnet. Sie wird daher auch Bonner Konvention genannt. Das Sekretariat des Übereinkommens ist in Bonn angesiedelt und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten zu treffen.




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