Aktuell


EU-Agrarreform

Kritik des EU-Rechnungshofs muss Folgen haben

EU-Agrarreform an Umwelt- und Klimaschutz ausrichten

BUND Pressemitteilung, 7.11.18

Berlin. In einer Stellungnahme hat der Europäische Rechnungshof heute die Vorschläge der EU-Kommission zur Zukunft der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) kritisiert. Der Legislativvorschlag wird laut dem Rechnungshof dem Anspruch der EU-Kommission nicht gerecht, mehr für Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Kritisiert wird, dass weiter Flächenprämien mit der Gießkanne über Europa verteilt werden sollen, die weder Umwelt und Klima noch der Einkommenssicherung dienen. Es fehle an klaren, spezifischen Zielen und nachvollziehbaren Indikatoren. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich dadurch in seinen Forderungen nach einer Reform der EU-Agrarpolitik bestätigt.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger kommentiert: "Der Rechnungshof zeigt in seiner Stellungnahme deutlich, wie wenig ambitioniert der Vorschlag der EU-Kommission ist. Die GAP wird so weder grüner noch gerechter werden. Leere Versprechen, fehlende Kriterien und sinnlose Budget-Kürzungen prägen das Gesetzespaket. Und selbst die wenigen guten Vorstöße drohen bereits von der Agrarlobby weiter verwässert zu werden."

Wichtige Schritte müssten jetzt eingeleitet werden, so Weiger. Die EU-Kommission habe selbst geschrieben, wie unfair die pauschalen Flächenprämien verteilt seien. "Damit werden Großbetriebe begünstig und kleine Höfe haben das Nachsehen. Das führt dazu, dass 20 Prozent zumeist sehr flächenstarke Betriebe rund 80 Prozent der EU-Gelder bekommen. Das ist der falsche Weg und weder politisch vernünftig noch gesellschaftlich legitimierbar. Jedes Jahr zahlt jeder EU-Bürger 114 Euro für die EU-Agrarpolitik. Dieses Geld muss für gesellschaftliche Leistungen wie Umwelt- oder Tierschutz ausgegeben werden und nicht bloß für das ja eigentlich selbstverständliche Einhalten von Gesetzen", sagt Hubert Weiger.

Der BUND fordert, die EU-Agrarpolitik dafür zu nutzen, die dringend notwendige Agrarwende einzuleiten. Weiger betont: "Egal, ob beim Umbau der Tierhaltung oder des Ackerbaus: Bäuerinnen und Bauern benötigen dafür die Unterstützung aus Brüssel. Gelder sind an konkrete öffentliche Leistungen in den Bereichen Natur, Klima, Gewässerschutz, bäuerliche Landwirtschaft und Tierwohl zu binden." Das neue Instrument der sogenannten Eco-Schemes sei das einzig wirklich Neue und Interessante an den Reformvorschlägen der EU-Kommission. Hiermit will die EU-Kommission flächenbezogene Umwelt- und Klimaleistungen der Bäuerinnen und Bauern honorieren. "Der BUND fordert ein Mindestbudget für Eco-Schemes und das sie in jedem Land verpflichtend angeboten werden müssen. 30 Prozent der Direktzahlungen sind dafür einzuplanen, um beispielsweise die Anlage von Brachen und Hecken oder extensive Weidetierhaltung zu fördern", fordert Weiger.


Europäischer Rechnungshof kritisiert Vorschläge zur künftigen EU-Agrarpolitik massiv

Umwelt- und Klimaprobleme werden so nicht gelöst – pauschale Direktzahlungen sind ungerechtfertigt

NABU Pressemitteilung, 7.11.18

Berlin/Brüssel – In einem am heutigen Mittwoch vorgestellten Bericht übt der Europäische Rechnungshof fundamentale Kritik am bisherigen Kommissions-Vorschlag zur Ausgestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik ab 2021. Der Vorschlag werde der Notwendigkeit eines ambitionierteren Umweltschutzes nicht gerecht, so der Rechnungshof.

Im Zentrum der Kritik stehen die flächenbasierten Direktzahlungen. Sie machen in Deutschland derzeit fast 80 Prozent des Gesamt-Agrarbudgets aus. Diese Gelder werden nach Flächenbesitz vergeben: Je mehr Fläche ein Landwirt besitzt, desto mehr Geld erhält er – ungeachtet dessen wie gewirtschaftet wird, ob umweltverträglich oder hoch-intensiv. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Mitgliedstaaten weiterhin gezwungen werden, solche flächenbasierten Direktzahlungen auszuschütten. Obwohl inzwischen klar sei, dass dieses Modell nicht die bestehenden Umwelt- und Klimaprobleme lösen kann. Andere Modelle seien dazu besser geeignet.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wie viele Gutachten und Studien braucht es noch, damit die EU endlich von ihrem umweltschädlichen Kurs in der Agrarpolitik abrückt? Die milliardenschweren Direktzahlungen schaden nachweislich Natur und Umwelt. Und die EU verschwendet Milliarden an Steuergeld. Wir brauchen endlich eine EU-Agrarpolitik, die Umwelt und Klima schützt – und nicht hochsubventioniert und sehenden Auges zerstört.“ Bislang habe es die EU-Kommission nicht geschafft aufzuzeigen, wie sie die Klima- und Umweltprobleme im Agrarbereich künftig lösen möchte.

Die Kontrollbehörde bemängelt in ihrem Bericht zudem, dass ihr bis heute keine stichhaltige Datengrundlage vorliegt, die die Direktzahlungen als Einkommensunterstützung für Landwirte rechtfertigen würde. So sollen die Mitgliedstaaten auch künftig keinerlei Daten liefern müssen, wie die Einkommensverhältnisse der Landwirte tatsächlich aussehen – und das, obwohl der Großteil des EU-Agrarhaushalts weiter in die Pauschalzahlungen fließen wird.

Für die Beibehaltung dieser Direktzahlungen lobbyieren in Brüssel und Berlin der Europäische und Deutsche Bauernverband. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat möchten weiterhin an ihnen festhalten. Die Berichterstatterin des Parlaments, Esther Herranz Garciá (EVP) kündigte unlängst an, sogar 70 Prozent der Ersten Säule im Agrarhaushalt für Direktzahlungen festschreiben zu wollen.

„Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat bislang noch nicht durchblicken lassen, wie sich Deutschland zur künftigen Agrarpolitik positionieren wird. Aber im Sinne von uns Steuerzahlern und der Umwelt muss sie sich für einen deutlich naturverträglicheren Kurs aussprechen“, so Miller.

Der Rechnungshof moniert in seinem Bericht zudem, dass unklar sei, wie die Kommission erreichen möchte, dass die Mitgliedstaaten jene Instrumente wählen und finanzieren, die mehr Umweltverträglichkeit ermöglichen. Bereits in der Vergangenheit hatte der Rechnungshof mehrfach die Ausgestaltung der bisherigen EU-Agrarpolitik kritisiert. Er forderte in aller Deutlichkeit, dass künftige Ausgaben für landwirtschaftliche Betriebe auf ehrgeizigen und relevanten Leistungszielen beruhen sollen – damit kritisierte die Kontrollbehörde auch, dass die Landwirtschaft in Sachen Umwelt- und Klimaschutz bislang kaum vorankommt.


NABU: Neues Gesetz zur Planbeschleunigung macht es möglich, Umweltschäden zu vertuschen

Miller: Gesetz ist ungeeignet, große Bauvorhaben naturverträglich und hochwertig zu planen

NABU Pressemitteilung, 6.11.18

Berlin – Das Gesetz zur Planbeschleunigung, das am 9. November den Bundestag passieren soll, ist nach Einschätzung des NABU völlig ungeeignet, das Ziel einer schnelleren, qualitativ hochwertigen Planung zu erreichen. Weil die schlechte Planung großer Vorhaben rechtlich angreifbar ist, verbuchen Umweltverbände in Verwaltungsgerichtsverfahren oft Erfolge. „Logisch und konsequent wäre es, die Planung so zu verbessern, dass langwierige Verfahren vermieden werden. Stattdessen soll nun ein Gesetz verabschiedet werden, das hilft, Umweltschäden zu vertuschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Versäumnisse bei der Planung nun auch noch gesetzlich legitimiert werden“, sagt Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU.

Gleichzeitig würden Umweltverbände durch das Gesetz daran gehindert, eine unzureichende Planungspraxis wirkungsvoll rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei ist mit der Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen der ungehinderte Zugang zu Gerichten sowie eine adäquate Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in umweltrelevanten Angelegenheiten auch von Deutschland völkerrechtlich anerkannt worden. „Das Gesetz ist der maximale Rückschritt für die Verbandsbeteiligung“, so Miller.

Dass zudem diskutiert wird, im Gesetzestext mit der Fehmarnbeltquerung ein konkretes Projekt zu benennen, zeige, wie Vorhaben zukünftig möglichst störungsfrei abgewickelt werden sollen, obwohl sie ökologisch höchst umstritten sind. „So ein Vorgehen kennt man allenfalls aus politischen Systemen, deren Ansprüche an Demokratie, Transparenz und Beteiligung weniger ausgeprägt sind“, so Malte Siegert, Fehmarnbelt-Experte des NABU.

Der NABU fordert ein besseres Planfeststellungsrecht. Dieses beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände, unabhängige Planfeststellungsinstanzen und Gutachter sowie eine ernsthafte Prüfung möglicher Alternativen. Siegert: „Andernfalls bleibt der Schutz von Natur, Umwelt und Bevölkerung nur ein politisches Lippenbekenntnis.“


Bundesministerin Svenja Schulze und Bundesminister Gerd Müller fordern mehr Ehrgeiz für UN-Nachhaltigkeits-Agenda

BMU Pressemitteilung, 5.11.18

Drei Jahre nach der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung kommt die Umsetzung voran, allerdings nicht schnell genug: Weltweit müssen die Ambitionen deutlich steigen, um die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen.

Bundesminister Müller und Bundesministerin Schulze ziehen am 5. November in Berlin auf der gemeinsamen Konferenz "Accelerating change – for a sustainable development worldwide and in Germany" eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung der Agenda 2030. Gemeinsam mit Hajia Alima Mahama, der ghanaischen Ministerin für Kommunen und Ländliche Entwicklung und hochrangigen Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren sie darüber, wie der Wandel in Deutschland und weltweit deutlich beschleunigt werden kann.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Nachhaltige Entwicklung ist kein Elitenprojekt. Ganz im Gegenteil: Mensch und Natur soll es 2030 bessergehen, was jedem Einzelnen zugutekommt. Das Umsteuern hin zu einer emissionsfreien Wirtschaft produziert Wertschöpfung und Arbeitsplätze und vermag Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen, die weltweit nachgefragt werden. Anspruchsvolle Nachhaltigkeitspolitik ist daher unser großes gemeinsames Fortschrittsprojekt, und die 2030-Agenda ist dafür unser Kompass."

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller: "Die Welt schaut auf uns, wenn es um die Umsetzung der Agenda 2030 geht: Als reiche Länder müssen wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen – denn die Menschen in Entwicklungsländern leiden unter unserer Art zu konsumieren und unter unserem Lebensstil. Eine Folge ist der Klimawandel, für den vor allem die Industrieländer verantwortlich sind: Wir stoßen durchschnittlich zehn Tonnen CO2 pro Kopf aus. In Somalia sind es gerade mal 100 Kilo. Die Menschen in Afrika, in Bangladesch und vielen anderen Entwicklungsländern sind aber die Hauptbetroffenen. Wir müssen und können Globalisierung gerecht gestalten, unseren Konsum und unsere Wirtschaft nachhaltig verändern und damit die Schöpfung für kommende Generationen bewahren."

Die Fortschritte zur Erreichung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sind trotz positiver Trends und weltweiter Anstrengungen vielfach unzureichend: So ist zwar der Anteil der absolut Armen in der Welt von 26,9 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 9,2 Prozent gefallen, und die Kindersterblichkeit in Entwicklungsländern konnte seit dem Jahr 2000 halbiert werden. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der Hungernden in den letzten drei Jahren, insbesondere in Subsahara-Afrika und Südasien, wieder angestiegen. Die Wahrscheinlichkeit, die Erwärmung der Erde auf 1,5 Grad Celsius begrenzen zu können, wird immer geringer, und jedes Jahr gelangen weiterhin über acht Millionen Tonnen Plastikmüll in die Ozeane. Beim nächsten UN-Nachhaltigkeitsgipfel im September 2019 in New York werden die Staats- und Regierungschefs erstmals zusammenkommen, um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Agenda 2030 vorzunehmen. Diesem Gipfel kommt eine entscheidende Rolle zu; er sollte ein möglichst starkes politisches Signal der Staats- und Regierungschefs für eine beschleunigte wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderung senden.

Mit der 2017 beschlossenen Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zur SDG-Umsetzung in Deutschland und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern gemacht. Diese Strategie aktualisiert die Bundesregierung derzeit, um den Nachhaltigkeitsgedanken in allen Politikfeldern weiter zu stärken. Dabei werden die Anregungen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft aktiv aufgegriffen.

BMU und BMZ flankieren mit zusätzlichen Maßnahmen: Das BMZ unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung der Agenda 2030, das BMU leistet einen Beitrag mit seiner Internationalen Klimaschutzinitiative. Beide Ministerien streben zudem die Klimaneutralität ihrer Häuser bis 2020 an. 2015 hatten die Vereinten Nationen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 verabschiedet. Das hat gezeigt, dass ein weltweiter Schulterschluss der internationalen Staatengemeinschaft in der Bewältigung zentraler Herausforderungen möglich ist. Diese 17 eng miteinander zusammenhängenden Ziele haben weltweit dafür gesorgt, dass Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsthemen zusammengedacht und von allen Teilen der Gesellschaft vorangetrieben werden.




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