AktuellSchiedsgericht-Klage gegen Taigaschutz
Abkommen verderben das KlimaPräsident Obama schützte die Umwelt, nun soll die US-Regierung 15 Milliarden Dollar Schadenersatz an eine Ölfirma zahlen. Eine Praxis, die auch EU-Staaten droht mit TTIP und CETA.Greenpeace-Online, 8.1.16 Die Ausweitung der Ölproduktion würde die Klimaziele der USA gefährden: Das entschied Präsident Barack Obama und verbot daher Anfang November vergangenen Jahres den Bau einer Ölpipeline von Kanada quer durchs Land bis nach Texas. Dass er damit seine heimische Fracking-Industrie vor unliebsamer Konkurrenz durch Kanadas Ölsande schützte, ist zwar ein Nebeneffekt, über den der Präsident bisher schwieg. Dennoch zeigte er hier ernsthaftes Engagement für den Umweltschutz. Ein Unternehmen, das die US-Regierung nun 15 Milliarden US-Dollar kosten könnte. Denn wie vor zwei Tagen bekannt wurde, verklagte das kanadische Öl- und Gasunternehmen TransCanada, Bauherr der abgelehnten Keystone XL-Pipeline, auf diese Summe. Ermöglicht wird eine solche Klage durch das im Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA vereinbarte Schiedsgerichtsverfahren ISDS. Undurchsichtige Paralleljustiz Dieselben privaten ISDS-Schiedsgerichte sind auch im anstehenden CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada vorgesehen. Im TTIP-Vertrag sollen sie ebenfalls vorkommen allerdings unter anderem Namen. Dort sollen sie International Court System (ICS) heißen und eine Berufungsinstanz beinhalten. Beide Varianten ermöglichen es ausschließlich ausländischen Firmen, Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Gewinne gefährdet sehen. Staaten, Gewerkschaften, Organisation oder Einzelpersonen hingegen können vor diesen Schiedsgerichten nicht gegen die Firmen klagen, wenn es beispielsweise um Verstöße gegen Umweltauflagen, Menschen- oder Arbeitsrechte geht. Die angeblichen Richter in ISDS-Verfahren sind meist hochbezahlte Anwälte, die sich nicht am Recht der jeweiligen Staaten orientieren, sondern ausschließlich an den Handels- und Investitionsverträgen. TTIP und CETA könnten Klimaschutz kippen Derartige Sonderklagerechte für ausländische Investoren in den geplanten Abkommen TTIP und CETA bedrohen auch staatliche Klimaschutzmaßnahmen. Doch durch die Freihandelsabkommen könnten US-amerikanische und kanadische Öl- und Gasunternehmen in Zukunft gegen solche Maßnahmen von EU-Mitgliedstaaten vor einer Paralleljustiz klagen. Denn sowohl TTIP als auch CETA sehen ähnliche Sonderklagerechte für ausländische Investoren vor wie NAFTA. Im schlimmsten Fall könnten diese Sonderklagerechte zu einem „regulatory chill“ führen also dazu, dass Staaten aus Angst vor teuren Unternehmensklagen von vornherein von bestimmten Schutzmaßnahmen absehen. Auch hierfür gibt es schon Beispiele, etwa bei für den Menschen gefährlichen hormonell wirkamen Chemikalien in Kosmetika. In der EU sind diese Stoffe verboten, in den USA jedoch zugelassen. Klagt ein Unternehmen, kann das also teuer werden für den Staat. Daher könnten Staaten von vornherein einem Vergleich mit dem klagenden Unternehmen zustimmen, um so Entschädigungszahlungen zu entgehen. Die vom Unternehmen beanstandeten Verbraucher- und auch Klimaschutzmaßnahmen würden dabei vermutlich abgeschwächt oder ganz zurückgenommen. Eine solche Paralelljustiz nur für Konzerne muss abgeschafft werden sie darf nicht durch Verträge wie CETA und TTIP weiter ausgebaut werden. In Europa und den USA existiert ein Rechtssystem, das sich am Gemeinwohl und an Gesetzen orientiert, die durch gewählte Regierungen erlassen werden. Das darf nicht durch zwielichtige und ungerechte Konzern-Privilegien ausgehebelt werden. » zurück |
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