Aktuell


Klimaklage

Der Klimawandel kommt vors Verfassungsgericht

Mehrere Klimaaktivisten und Umweltverbände wollen über das Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erwirken.
In Karlsruhe sind dazu bislang drei Verfassungsbeschwerden eingereicht worden.
Ob die Klagen von den Karlsruher Richtern angenommen werden, ist noch unklar.


Von Clara Lipkowski, Süddeutsche Zeitung, 15.1.20

https://www.sueddeutsche.de/politik/klimawandel-klage-verfassungsgericht-1.4757994


Klimaklage: Klappe, die zweite

Neun junge Menschen halten die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Greenpeace unterstützt die Verfassungsbeschwerde.

Von Ortrun Sadik, Greenpeace-Online, 15.1.20

So einen Andrang, meinte der Richter, habe er an diesem Gericht noch nicht erlebt: Als sich am 31. Oktober 2019 im Verwaltungsgericht in Berlin erstmalig die deutsche Bundesregierung für ihre Versäumnisse beim Klimaschutz vor einem Gericht verantworten musste, platze der Raum aus allen Nähten. Kamerateams drängelten sich vor der Tür, das internationale Medieninteresse war überwältigend.

Das Gericht urteilte damals: Zwar seien Klagen auf mehr Klimaschutz grundsätzlich zulässig. Aber zum heutigen Tag müsse das Gericht die Klage abweisen, weil es nicht richtig fassen könne, wo genau die Bundesregierung die Grundrechte der Kläger verletzte. Eine Berufung wurde aber explizit zugelassen.

Vom Verwaltungs- zum Verfassungsgericht

Doch in Berufung wollen Greenpeace und die klagenden Bauernfamilien gar nicht gehen. Denn mittlerweile hat sich einiges geändert, nun scheint ein anderer Weg erfolgversprechender: Die Klimaklage wird zur Verfassungsbeschwerde. Neun Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem am 15. November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tut, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.

Deshalb werden sie im Januar eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz einreichen. Unterstützt werden sie dabei von Greenpeace und Germanwatch, die selber nicht als Klägerinnen auftreten. Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND haben weitere Verfassungsbeschwerden in Sachen Klimaschutz eingereicht.

Mit dabei: Luisa Neubauer von Fridays for Future

Die „neuen“ Klimakläger sind: Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog sowie die sieben Jugendlichen und jungen Erwachsenen der drei Bauernfamilien aus der ersten Klage (Portraits der jetzigen Klimakläger). Rechtsbeistand ist erneut die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die nicht nur die Klimaklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht vertreten hatte, sondern auch für Lueke Recktenwald vor dem Europäischen Gerichtshof im „People’s Climate Case” eintritt.

Warum Greenpeace nun plötzlich die Verfassungsbeschwerde unterstützt statt in Berufung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin zu gehen? Weil die Bundesregierung mittlerweile ihr Klimaschutzgesetz verabschiedet hat. Das ist eine rechtlich völlig andere Ausgangslage als bei der ersten Klimaklage. Denn das Verwaltungsgericht kann nur prüfen, ob die Regierung mit ihren Handlungen Gesetze richtig umsetzt – eine substanzielle inhaltliche Prüfung der Gesetze selbst ist jedoch Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Deshalb wenden sich die jungen Klägerinnen und Kläger nun an diese Instanz, um prüfen zu lassen, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist. Denn ein Klimaschutzgesetz, das hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt – was leider bei dem Gesetz der Bundesregierung der Fall ist – kann Grundrechte beeinträchtigen. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 1 und 2 GG) beispielsweise. Doch auch das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz (Artikel 12 GG) können durch die Klimakrise in Gefahr geraten.

Klimaschutzgesetz viel zu schwach

Das deutsche Klimaschutzgesetz ignoriert, dass der Ausstoß von Treibhausgasen so schnell wie möglich sinken muss, wenn der Temperaturanstieg auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, wie im Jahr 2015 völkerrechtlich verbindlich in Paris vereinbart. Zum einen reicht dafür die von der Bundesregierung angestrebte Verringerung der Treibhausgase um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht. Zum anderen kann mit den bisher verabschiedeten Maßnahmen im Klimaschutzgesetz nicht einmal dieses ohnehin zu schwache Ziel überhaupt erreicht werden.

„Mit diesem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz kommt der Staat seiner Schutzpflicht für meine Mandantinnen und Mandanten nicht ausreichend nach“ argumentiert Roda Verheyen. „Sie werden in ihrem Leben dramatische Einschränkungen durch die Klimakrise erfahren. Der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ist deshalb die logische Konsequenz aus dem Klimaklage-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.“ Die Hoffnung ist, dass das Bundesverfassungsgericht nun – ähnlich wie die Gerichte in den Niederlanden bei der Urgenda-Klage – der Politik vorgibt, wie sie ihrem Schutzauftrag nachzukommen hat.


Klimaklage: Weitere Verbände und Einzelpersonen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

BUND Pressemitteilung, 15.1.20

Berlin. Ein Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) hat im November 2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Gericht befasst sich erstmals in der deutschen Geschichte näher mit einer Klage auf mehr Umweltschutz. Bisher wurden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nie, wie in diesem Fall geschehen, zur Stellungnahme aufgefordert. Daran anknüpfend haben nun weitere Einzelpersonen Klage auf eine wirksamere Klimapolitik erhoben, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch und Greenpeace. Der BUND begrüßt die heute in Berlin vorgestellten Klagen.

BUND-Rechtsvertreter Felix Ekardt erklärt: "Bundesregierung und Bundestag können bei Strom, Wärme, Verkehr, Landwirtschaft und Kunststoffen viel mehr für den Klimaschutz tun. Und vor allem könnte Deutschland auch auf EU-Ebene, wo die wesentlichen klimapolitischen Entscheidungen fallen, eine deutlich stärkere Rolle spielen als bisher. Das Klimapäckchen vom September 2019 ist völlig unzureichend. Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletzt die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum, weil der Klimawandel nicht entschlossen genug bekämpft wird. Das Verfassungsgericht muss eine Verpflichtung für Bundesregierung und Bundestag aussprechen, künftig deutlich mehr Klimaschutz zu betreiben. Wir begrüßen es nachdrücklich, dass sich auch weitere Akteure unserem Weg anschließen."

Die vom BUND mit betriebene Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik Leipzig, der die Klage seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten. Auch innerhalb der Europäischen Union muss Deutschland mit Nachdruck darauf drängen, die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null zu bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik.




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