AktuellBilanz UN-Konferenz in Quito
NABU wertet UN-Konferenz in Quito als ErfolgTschimpke: Meilenstein im ZugvogelschutzNABU Pressemitteilung, 11.11.14 Berlin/Quito Der NABU zieht eine positive Bilanz der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CMS). Besonders erfreut zeigte sich der Umweltverband über die Forderung nach einem weltweiten Verbot von Diclofenac in der Tiermedizin. Der entzündungshemmende Wirkstoff hatte in der Vergangenheit die Geierarten Indiens fast vollständig ausgerottet. Die Aasfresser vergiften sich, wenn sie von einem Kadaver fressen, der zu Lebzeiten mit Diclofenac behandelt wurde. „Die Vertragsstaaten haben eine Reihe wegweisender Beschlüsse verabschiedet, die insbesondere stark bedrohten Zugvögeln zugutekommen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU begrüßt außerdem die verabschiedete Empfehlung, die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition bis 2017 weltweit zu verbieten. Seit Jahren tritt der Umweltverband für ein Bleiverbot in der Jagd ein. In Deutschland stellen Bleivergiftungen die häufigste Todesursache von Seeadlern dar. Sie vergiften sich, wenn sie angeschossene Tiere fressen. Auch von den anwesenden überregionalen Jagdverbänden wurde diese Empfehlung mitgetragen. Eine gesonderte Resolution widmet sich zudem dem Kampf gegen den Abschuss und den Fang von Zugvögeln. Bundesregierung und NABU setzten sich bereits gemeinsam gegen den massenhaften Vogelfang in Ägypten ein. „Allerdings muss Deutschland auch im eigenen Land seine Hausaufgaben machen und die illegale Tötung von Greifvögeln unterbinden“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Auch für den Schutz der Artenvielfalt in den Weltmeeren hat die Konferenz Fortschritte gebracht: 21 Hai- und Rochenarten wurden unter Schutz gestellt. Dies verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, die Verwendung von Rückenflossen dieser Arten für Haifischflossensuppe zu verbieten. „Die Beschlüsse der Bonner Konvention geben wichtige Impulse für den Naturschutz“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Vertragsstaaten stehen nun unter dem Druck anderer Staaten und von Naturschutzorganisationen, die eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse einfordern werden.“ Hendricks: Bessere Zeiten für ZugvögelBMUB Pressemitteilung, 10.11.14Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Ergebnisse der internationalen Artenschutzkonferenz in Quito begrüßt: "Besonders für die Zugvögel, aber auch für Haie und Rochen ist das ein gutes Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Beschlüsse auch weltweit effektiv umzusetzen." Die Konferenz der 120 Vertragsstaaten der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten war am Sonntagabend mit zahlreichen Beschlüssen zu Ende gegangen. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht. In Dänemark und den Niederlanden gibt es bereits ein solches Verbot, andere Staaten wollen nun folgen. Bleivergiftungen zählen zu den häufigsten Todesursachen für einige Vogelarten. Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika / Eurasien. Er soll im Wesentlichen die zahlreichen wandernden Singvogelarten dieser Regionen auf ihren Zug-Wegen und in ihren Sommer- und Winterquartieren schützen (darunter auch Nachtigall oder Pirol und zahlreiche Grasmücken- und Rohrsängerarten). Deutschland erwartet, dass sich die afrikanischen Arealstaaten nunmehr verstärkt auch für diese Arten einsetzen, die in Europa einem guten Schutzsystem unterliegen. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Für den Beschluss hatte sich Deutschland stark eingesetzt. Die Bundesregierung hatte zuvor bereits erfolgreich dafür gekämpft, den Handel mit bestimmten kommerziell genutzten Hai- und Rochenarten einzuschränken. Als weiterer Schwerpunkt in den Schutzanstrengungen Deutschlands konnten Erfolge in der Verabschiedung einer Initiative zum Schutz von in Zentralasien vorkommenden Großsäugern wie der Saiga Antilope, der mongolischen Gazelle und dem asiatischen Esel, erzielt werden. Die "Central Asian Mammals Initiative" (CAMI) soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden. » zurück |
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