Aktuell


Update Buchenwaldschutz-Forderung (erweitert)

Forderung nach Einschlagstopp für alte Buchwälder im Staatswald ist berechtigt

Von Jens Dörschel, Büro Cornelia Behm MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 20.1.12

"Die Forderung der Umweltverbände nach einem vorläufigen Einschlagstopp in allen alten Buchenwäldern in Staatshand, bis entsprechend dem Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie 10 Prozent des Staatswaldes bzw. 5 Prozent der gesamten Waldfläche rechtlich verbindlich aus der forstlichen Nutzung genommen sind, ist angesichts der schleppenden Umsetzung der Naturwaldziele gerechtfertigt." Mit diesen Worten unterstützt die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, den Vorstoß der Umweltverbände zur Sicherung alter Wälder in Staatshand.

"Die für den Erhalt der biologischen Vielfalt besonders wichtigen alten Wälder sind für eine Sicherung als Urwälder von morgen besonders geeignet. Angesichts der großen Widerstände, die Naturwaldziele der Biodiversitätsstrategie umzusetzen, ist die Befürchtung, diese Wälder könnten vor einer möglichen Sicherung als Urwald von morgen noch durch umfängliche Einschläge in ihrem Naturschutzwert beeinträchtigt werden, alles andere als abwegig", sagt Behm zur Begründung. "Um sicherzustellen, dass diese Entwertung unterbleibt, sollten die Forstbetriebe des Bundes und der Länder von ihren Regierungen zu einem vorläufigen Einschlagstopp in diesen Wäldern verpflichtet werden bzw. eine Selbstverpflichtung eingehen."

"Allerdings sollte dieser Einschlagstopp nicht auf alte Buchenwälder begrenzt werden, sondern für alle besonders alten Wälder gelten," ergänzt Behm. "Denn das Naturwalderbe sollte in Deutschland nicht nur Buchenwälder umfassen, sondern alle in Deutschland von Natur aus vertretenen Waldtypen."


Fernab jeder faktischen Grundlage

Deutscher Forstwirtschaftsrat kritisiert Forderung von Umweltverbänden nach Einschlagstopp in öffentlichen Laubwäldern

Deutscher Forstwirtschaftsrat Pressemitteilung, 23.1.12

"Forstwirtschaft zerstört Deutschlands Waldnaturerbe" - so titelt eine kürzlich erschienene gemeinsame Presseerklärung einiger Umweltverbände, mit der diese einen sofortigen Einschlagstopp für alte Laubwälder in öffentlichem Besitz fordern. "Eine Forderung, die in leider gewohnter Weise ohne jeglichen Realitätsbezug erhoben wird", entgegnet Dr. Markus Ziegeler, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR). Die Bundeswaldinventur, die entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe in periodischen Abständen den Zustand der Wälder in Deutschland erfasst, spiegelt unter anderem auch die Entwicklung alter Laubwälder in öffentlicher Hand wider, die nach Ansicht der Umweltverbände BUND, NABU, Forum Umwelt und Entwicklung und Greenpeace in zunehmender Weise den "kurzfristigen Profitinteressen der staatlichen Forstbetriebe" geopfert würden. Ein Blick in das für jeden zugängliche Zahlenmaterial zeigt, wie sich beispielsweise der Anteil alter Eichen und Buchen im Staatswald der Länder zwischen der ersten (1987) und der zweiten Bundeswaldinventur (2002) entwickelt hat und inwieweit das unterstellte "schleichende Verschwinden alter Buchenwälder" tatsächlich stattfindet.

Während sich die Fläche des Staatswaldes der alten Bundesländer in den dazwischen liegenden 15 Jahren um knapp 1 % vergrößert hat, ist im gleichen Zeitraum der Laubholzanteil um gut 15 % gestiegen. Bei den Eichen und Buchen ist der Anteil von Beständen, die älter als 140 Jahre sind, sogar um fast 30 % angewachsen. „Vor diesem Hintergrund kann man nur annehmen, dass die Umweltverbände die vorliegenden Zahlen entweder nicht kennen oder aber bewusst nicht zur Kenntnis nehmen, um die Öffentlichkeit im Sinne ihrer sektoralen Interessenlage falsch zu informieren“, so DFWRGeschäftsführer Ziegeler.

Die nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland blickt auf eine mittlerweile fast 300-jährige Tradition zurück. Die Pflege und Bewirtschaftung der heutigen Wälder, die auf den zu Beginn des 18. Jahrhunderts weitgehend übernutzten und lediglich noch spärlich bewaldete Landesteilen begründet wurden, stellt eine Leistung dar, von deren vielfältigen Nutzen die Gesellschaft in besonderer Weise profitiert. Dabei legt die heute überall in Deutschland praktizierte naturnahe Forstwirtschaft ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Die von den Forstleuten über Jahrhunderte selbst maßgeblich geschaffenen, wertvollen Biotope bilden den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, deren Vorkommen in der übrigen Landschaft kaum mehr gegeben ist. „Insofern ist die Forderung der von ihren eigenen Interessen geleiteten Verbände, den Wald in Deutschland vor den Forstleuten zu schützen, absurd“, betont Ziegeler. Er setze jedoch darauf, dass sich weder die Gesellschaft noch ihre politischen Entscheidungsträger von einer solchen Argumentation fernab jeder faktischen Grundlage beeindrucken lassen.




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