Aktuell


Neues Jagdgesetz geplant

Bundeslandwirtschaftsministerium plant Änderung des Bundesjagdgesetzes

BMELV Pressemitteilung, 28.9.12

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) plant in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Die Novellierung soll sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) konzentrieren.

Die Bundesländer hatten auf der heute zu Ende gegangenen Agrarministerkonferenz in Schöntal den Eckpunkten zur Jagdrechtsänderung des BMELV zugestimmt. Diese Eckpunkte sehen vor, dass grundsätzlich an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung als Grundpfeiler des Jagdrechts festgehalten werden soll.

Mit Urteil vom 26. Juni 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt und festgestellt, dass eine Duldungspflicht der Jagd auf den angeschlossenen Flächen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei.


BUND zur Jagd: „Paradigmenwechsel überfällig“

BUND-NRW­ Pressemitteilung, 20.9.12

Düsseldorf - Unter dem Motto „Rotgrün kriegt auf die Ohren“ wollen am kommenden Samstag 1.000 Jäger vor dem Landtag für die Beibehaltung des antiquierten Jagdrechts demonstrieren. Vor diesem Hintergrund erneuert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Forderung nach tief greifenden Veränderungen beim Jagdrecht. In einem „13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz“ hat der BUND die erforderlichen Veränderungen aus Natur- und Umweltschutzsicht dargelegt.

„Jagd muss zukünftig in einem Rahmen stattfinden, der endlich dem Tierschutz und dem Naturschutz gerecht wird“, sagt Holger Sticht, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. Bisher fände eine Verwertung, die naturschutz- und tierschutzkonform ist sowie gleichzeitig Nachhaltigkeitsgrundsätze berücksichtigt, nur bei weniger als 10 % der über 1,3 Mio. Tiere statt, die jährlich in NRW durch Jäger offiziell getötet werden. Daher lautet eine der BUND-Forderungen, die Liste der jagdbaren Arten drastisch zu reduzieren.

„Jäger töten in NRW jährlich 50.000 Füchse zwecks Tollwutbekämpfung, dabei ist die Tollwut durch den Einsatz von Impfködern längst ausgeschaltet worden“, so Sticht. 11.000 Hauskatzen würden jährlich durch Jäger geschossen, obwohl längst wirkungsvolle Präventivmaßnahmen wie die Kastration umgesetzt werden. Auch der Umstand, dass gefährdete Arten wie Fischotter, Haselhuhn oder Waldschnepfe noch dem Jagdrecht unterliegen, ist aus BUND-Sicht untragbar.

„Die Vorstellung, dass Jäger ausgerottete Raubtiere wie Wolf und Luchs ersetzen müssten, ist wissenschaftlich widerlegt“, sagt Sticht. Natürliche Regulatoren seien vor allem die Nahrung und die Lebensraumqualität, Beutegreifer spielten keine wesentliche Rolle. Deswegen sei auch die Hege als gesetzlicher Bestandteil der Jagd in vielen Gebieten fatal: Rehe und Hirsche würden durch Fütterungen wie halbwilde Tiere auf konstant hohem Bestandsniveau gehalten - mit nachteiligen Folgen für die Vegetation. „Wer Naturschutz betreiben will, ist allen Organismen verpflichtet. Hege aber dient ausschließlich dem Schutz jagdbarer Arten“, so Sticht. Daher fordert der BUND die Abschaffung der Hege.

Das 13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz“ des BUND finden Sie unter http://www.bund-nrw.de/jagd.


NRW braucht zukunftsweisendes, ökologisches Jagdgesetz

NABU tagte in Gummersbach und diskutierte die zukünftige Jagdposition

NABU NRW Pressemitteilung, 1.10.12

(Düsseldorf) - Rund 250 Delegierte aus 52 nordrhein-westfälischen Kreis- und Stadtverbänden des NABU NRW trafen sich am Sonntag in Gummersbach zur jährlichen Landesvertreterversammlung und begrüßten unter anderem Umweltminister Johannes Remmel. Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes lobte die rot-grüne Landesregierung noch einmal ausdrücklich für den aus Naturschutzsicht grundsätzlich gelungenen Koalitionsvertrag. "Die Weichen für eine zukunftsfähige Natur- und Umweltschutzpolitik sind damit richtig gestellt", so Tumbrinck. Der NABU erwarte nun aber auch die Umsetzung einiger bereits seit längerem angekündigter Schritte, wie die Verabschiedung einer Biodiversitätsstrategie, die Novellierung des Landesnaturschutz- und des Landesjagdgesetzes.

Insbesondere forderte der NABU die zügige Novellierung des Landesjagdgesetzes. Die Jagd in ihrer heutigen Form werde vom Naturschutz, vom Tierschutz und großen Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen. Sowohl bestimmte Formen der Jagdpraxis als auch derzeit gültige jagdrechtliche Bestimmungen seien nicht mehr zeitgemäß, weil sie ökologische und ethische Gesichtspunkte nur ungenügend berücksichtigen. "Eine Neuorientierung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt, der Einhaltung ethischer Normen und der Berücksichtigung des Tierschutzes ist daher dringend erforderlich", erklärte der NABU-Landesvorsitzende.

Dabei müsse insbesondere auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Juni dieses Jahres berücksichtigt werden. Hier erwarte der NABU von der Landesregierung, dass sie Grundeigentümern zukünftig die Möglichkeit einräume, in einem einfachen Verfahren Eigentumsflächen als Jagdruhezonen ausweisen zu lassen oder Einschränkungen der Jagd als Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu erwirken.

Als thematische Dauerbrenner beschäftigte die Delegierten auch in diesem Jahr wieder die Artenschutz- und Erneuerbare Energienpolitik des Landes. Erneut forderte die NABU-Vollversammlung Umweltminister Remmel auf, den Fokus der nordrhein-westfälischen Natur- und Umweltschutzpolitik deutlich auf den Erhalt der heimischen Artenvielfalt zu legen. Ein flächendeckender Schutz der Artenvielfalt - wie es erklärtes Ziel des Umweltministeriums sei - ließe sich nicht erreichen, wenn man auf der anderen Seite den Schutzstatus der letzten Rückzugsflächen schwäche und beim Ausbau der Erneuerbaren das Augenmaß verliere.

So müsse das Land dafür Sorge tragen, dass Naturschutzgebiete als letzte Rückzugsorte für bedrohte Tiere und Pflanzen, in ihrer Funktion für den Artenschutz nicht durch Änderung von Naturschutzgebietsverordnungen geschwächt würden. Auch die lange angekündigte Biodiversitätsstrategie müsse nun endlich auf den Weg gebracht werden. Sie dürfe aber nicht nur Ziele formulieren, sondern müsse auch Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen klar regeln.

Insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien dürfe der Schutz der Biodiversität nicht vernachlässigt werden. Nach Inkrafttreten des Windenergieerlasses in NRW habe die Ausbauplanung der Windkraft stark zugenommen. Das habe bei Windkraftbetreibern massive Begehrlichkeiten auch für Standorte geweckt, die dem Natur- und Artenschutz vorbehalten sein sollten. Zudem führe die ungebremste Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Gewinnung von Biomasse für die Energieerzeugung zu dramatischen Verlusten von Lebensräumen und bedrohten Arten. Um den überschießenden Maisanbau einzudämmen, forderten die Delegierten Umweltminister Remmel auf, zügig eine Mais-Verordnung in Kraft zu setzen. Grundsätzlich sei, eine Konsensfindung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt der Bemühungen zu stellen und Rückschritte in puncto Biodiversität hinter die Vorgaben des Windenergieerlasses zu verhindern.

Verbandsintern gab es einige Erfolge zu vermelden: Der NABU NRW konnte seine Mitgliederzahl im vergangenen Jahr unter dem Strich um über 3800 Mitglieder steigern. Der NABU zählte demnach zum Jahresende 62.673 Mitglieder. Und dieser Trend halte weiter an. Aktuell gäbe es bereits über 65.000 NABU-Mitglieder. Mit viel Engagement und Herzblut waren die NABU-Gruppen auch in diesem Jahr wieder für die Schwalben aktiv. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 2012 "Schwalbenfreundliches Haus" des NABU NRW wurden bisher rund 600 Plaketten für eine Auszeichnung verschickt. Auch im dritten Jahr ist die Aktion damit ein voller Erfolg.

Erfreulich sei auch die weitere Entwicklung der NABU-Stiftung Naturerbe NRW verlaufen. So wuchs das Vermögen auf 580.502 Euro zum Jahresende 2011 an, über 12.000 Euro kamen als Förderleistung der Natur und Umwelt zugute. "Fast wichtiger noch als der finanzielle Zuwachs ist die Tatsache, dass zwei neue Naturschutzfonds unter dem Dach der Stiftung gegründet wurden und von der ge-meinsamen Geldanlage und Verwaltung profitieren", so Bernhard Kamp, Geschäftsführer des NABU NRW weiter. Neu hinzu kamen im Jahr 2011 der regionale Fonds der NABU-Gruppe Recklinghausen sowie erstmals ein von einer Privatperson gegründeter Stiftungsfonds, der die Umweltbildung von Kindern fördert. Insgesamt werden nun 19 Fonds unter dem Dach der Stiftung geführt.


Der geschützte Wolf im Jagdrecht

(dpa) - 14. September, 2012

http://www.bild.de/regional/dresden/dresden-regional/der-geschuetzte-wolf-im-jagdrecht-26202728.bild.html




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