Aktuell


Beschluss zu Eingriffen in Naturhaushalt

NABU: Keine Kompensation zu Lasten der Natur

Miller: Eingriffsregelung „light“ ist keine Lösung

NABU Pressemitteilung, 24.4.13

Berlin – Aus Sicht des NABU muss der heutige Kabinettsbeschluss für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt nachgebessert werden. „Eine Vereinheitlichung um jeden Preis darf es nicht geben. Der vorliegende Entwurf lässt vielerorts eine Absenkung des Schutzniveaus befürchten, was mit dem Argument der Vereinheitlichung und Transparenz kaschiert wird. Mit einer eilig durchgepeitschten Verordnung ist aber niemandem geholfen, insbesondere nicht der Natur“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In ihrer jetzigen Form schade die Regelung mehr, als dass sie nütze: Die Interpretationsspielräume seien zu groß und das resultierende Schutzniveau für Natur und Landschaft zu schwach. Miller appellierte an die Bundesländer, in den nun anstehenden Beratungen im Bundesrat für substanzielle Nachbesserungen zu sorgen.

„Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine weitere Abschwächung der Vorgaben im Vergleich zur ursprünglichen Entwurfsfassung besteht die Gefahr einer Aufweichung des Status quo der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, so NABU-Naturschutzexperte Till Hopf. So führe zum Beispiel das geplante vereinfachte Verfahren für die Erfassung und Bewertung von Eingriffen insbesondere in der Normallandschaft – also auf Flächen außerhalb besonders wertvoller oder geschützter Gebiete – zu einer verengten Betrachtungsweise, die nicht im Sinne des Naturschutzes sei und viele Schutzgüter nicht ausreichend beachte.


Rüße: Uhlenberg muss sich zu Klausner-Verträgen erklären

GRÜNE Fraktion im Landtag NRW Pressemitteilung, 24.4.13

Zur Auseinandersetzung zwischen der Firma Klausner und dem Land NRW erklärt Norwich Rüße, landwirtschafts- und naturschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Die Firma Klausner entpuppt sich als Heuschrecke des Holzmarktes ohne Rücksicht auf die ökologischen und sozialen Folgen in NRW. Wenn die Verträge mit dem Unternehmen 1:1 erfüllt werden müssten, gefährden sie die holzverarbeitenden Betriebe in NRW mit ihren rund 3200 Beschäftigen. Der Klausner-Konzern erhielte dadurch auf dem Holzmarkt über Jahre eine Exklusivstellung, unter der die Holzbetriebe in NRW leiden müssten, weil sie kaum noch an heimisches Holz kommen könnten. Auch unsere Wälder würden einen massiven Schaden davontragen. Für Klausner müsste wesentlich mehr Holz in Nordrhein-Westfalen geschlagen werden als überhaupt nachwächst. Das ureigene forstwirtschaftliche Prinzip der Nachhaltigkeit wäre in Gefahr.

Ex-Umweltminister Eckhard Uhlenberg muss endlich erklären, wie derartig fahrlässige Lieferverträge mit dem Unternehmen Klausner zustande kommen konnten. Dieses Erbe aus der schwarz-gelben Regierungszeit entwickelt sich zum unkalkulierbaren Risiko für die heimische Holzindustrie und unsere Natur. Wie konnte der damalige Umweltminister einen solchen Vertrag überhaupt unterzeichnen? Die Uhlenberg-Verträge enthalten Bedingungen, die jeglicher Vernunft widersprechen. Herr Uhlenberg muss viele Fragen beantworten: Wer hat den Vertrag ausgearbeitet? Wurden die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, nicht geprüft? Wie konnte es passieren, dass absurde Garantien über Liefer-Mengen gegeben wurden? Und wie konnte eine derart lange Vertragslaufzeit ohne Kopplung an den Preisindex abgeschlossen werden? Aufgrund der drohenden erheblichen Folgen können wir Grüne ein weiteres Schweigen des ehemaligen Ministers Uhlenberg nicht akzeptieren.“


Sägewerk Klausner verklagt NRW auf 56 Mio. Euro Schadenersatz

TopAgrarOnline, 12.2.13

http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Saegewerk-Klausner-verklagt-NRW-auf-56-Mio-Euro-Schadenersatz-1057809.html




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