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NABU-Position zur Jagd

NABU stellt aktualisierte Position zur Jagd vor

Tschimpke: Ökologische Novellierung der Jagdgesetze überfällig

NABU Pressemitteilung, 12.12.13

Berlin – Der NABU hat heute sein Positionspapier zur Ausrichtung der Jagd in Deutschland vorgelegt, in dem er eine grundlegende Novellierung der Gesetzgebung fordert.

„Das vor 60 Jahren in Kraft getretene Bundesjagdgesetz ist bis jetzt im Wesentlichen nahezu unverändert. Wissenschaftliche Erkenntnisse der Wildtierökologie, des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen an die Jagd wurden seitdem nicht berücksichtigt. Daher müssen die derzeitigen Jagdgesetze endlich auf den Prüfstand und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Die Jägerschaft muss auf diese Veränderungen ebenso reagieren wie Bund und Länder“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.

Für den NABU ergibt sich daraus, dass die Liste der jagdbaren Arten deutlich gekürzt wird. „Auch wenn wir den Fuchs als jagdbare Art einstufen, ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, weshalb in Deutschland jährlich gut eine halbe Million Füchse erlegt werden, ohne dass eine sinnvolle Nutzung stattfindet“, so Tschimpke. Eine Neuausrichtung der gesamten Jagdpolitik sei daher mehr als überfällig. Auch Reh und Wildschwein werden vom NABU als jagdbar eingestuft.

Ferner fordert der NABU eine Vereinheitlichung der Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember und eine Überarbeitung der derzeit üblichen Jagdmethoden. Aus Sicht des NABU sind in einem zukunftsfähigen Jagdgesetz nur noch Ansitz- und Bewegungsjagden zuzulassen, während Beiz-, Fallen- und Baujagden abgeschafft werden sollten. Die Jagd sollte ferner mit bleifreier Munition erfolgen, um Tiere, Umwelt und Verbraucher nicht weiter mit Blei zu belasten. Auf die Fütterung von Wild sollte grundsätzlich verzichtet werden.

Zudem darf die Jagd in Schutzgebieten des Naturschutzrechts ausschließlich dem Schutzzweck dienen, Kernzonen von Großschutzgebieten sind als Wildruhezonen auszuweisen.

Der NABU fordert darüber hinaus, dass künftig deutlich zwischen der Jagd als eine Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als geeignetes Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen Schäden sowie bei Artenschutzmaßnahmen unterschieden wird. Sogenannte Neozoen wie Marderhund, Mink und Waschbär sind aus NABU-Sicht aufgrund der nicht vorhandenen Verwertung keine jagdbaren Arten. „Für diese Tiere ist unter Umständen ein Wildtiermanagement zum Schutz anderer gefährdeter Arten erforderlich. Auch wenn dabei jagdliche Methoden zur gezielten Regulierung von Beständen angewendet werden können, soll das Wildtiermanagement dem Naturschutzrecht unterliegen“, so NABU-Jagdexperte Stefan Adler.




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