Aktuell


Klage wegen zu wenig Naturschutz

NABU reicht Beschwerde in Brüssel wegen Verlust von artenreichem Grünland ein

Tschimpke: Verstöße gegen Naturschutzvorgaben sind ein klarer Fall von Rechtsbruch

NABU Pressemitteilung, 3.4.14

Berlin/Brüssel – Angesichts des dramatischen, zuletzt auch von der Bundesregierung selbst belegten Verlusts an artenreichen Wiesen und Weiden sowie den davon abhängigen Vogelarten hat der NABU heute formell Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Die deutschen Bundesländer verstoßen nach Ansicht des NABU klar gegen die EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig für den Erhalt besonders geschützter Lebensräume und Vogelarten tun. Laut NABU kann man dabei von einem Systemversagen der Verwaltung auf ganzer Linie sprechen. „Ein klarer Fall für eine EU-Beschwerde – notfalls muss Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof, damit sich endlich etwas ändert“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Vögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine haben in den vergangenen 25 Jahren drei Viertel ihres Bestandes eingebüßt. Sogar in Schutzgebieten werden laut NABU-Studien in großem Stil geschützte Grünlandflächen meist ungestraft untergepflügt und zum Beispiel in Maisäcker umgewandelt. Viele Flächen werden auch durch Düngung oder Entwässerung intensiviert und damit ökologisch entwertet. „Gehen Entwicklungsländer so mit dem Regenwald um, ist die Empörung groß. Wenn aber vor unserer Haustür ein massenhaftes Artensterben beim 'Tafelsilber' unserer Kulturlandschaft angerichtet wird, werden gerne alle Augen zugedrückt – von den Landratsämtern bis zur Bundesregierung“, so Tschimpke.

Der NABU hofft nun auf ein Verfahren der EU-Kommission, um Reformen zu erzwingen. Die von Deutschland mit verabschiedete EU-Vogelschutzrichtlinie verlangt nämlich von den Regierungen, die Bestände aller wildlebenden Vogelarten in einem günstigen Zustand zu erhalten. Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) haben sich die Mitgliedstaaten der EU zudem verpflichtet, artenreiche Grünlandlebensräume zu erhalten und Verschlechterungen auszuschließen. Erst vergangene Woche hat die Bundesregierung Daten nach Brüssel gemeldet, die zeigen, dass in Deutschland genau der gegenläufige Trend zu beobachten ist. „In unseren Analysen haben wir gravierende Verstöße gegen beide Richtlinien festgestellt, daher reichen wir zwei Beschwerden in Brüssel ein“, so Tschimpke.

Der NABU betont in diesem Zusammenhang, dass ein Gerichtsprozess vor dem EuGH keinesfalls erstrebenswert ist und nur die letzte Wahl für den Naturschutz darstellt. Um ein aufwendiges Verfahren zu vermeiden, fordert der NABU von Bund und Ländern einen verbindlichen Aktionsplan für das artenreiche Grünland. Darin sollte jeglicher Grünlandumbruch in Schutzgebieten verboten und ein Maßnahmenpaket zur Behebung der Vollzugsdefizite im Grünlandschutz vereinbart werden. Ferner fordert der NABU einen effektiven nationalen Schutz für die Natura-2000-Schutzgebiete nach EU-Recht sowie eine deutlich stärkere und gezieltere Förderung des artenreichen Grünlands und der Wiesenbrüter über die Förderprogramme von Bund und Ländern.


Positive Trendwende für zwölf bedrohte Vogelarten in Deutschland

NABU: Naturschutz wirkt – wenn politisch gewollt und finanziert

NABU Pressemitteilung, 2.4.14

Berlin – Für zwölf bedrohte Vogelarten besteht neue Hoffnung: Die Brutbestände von Rohrdommel, Großtrappe, Zippammer und sechs weiteren Arten nehmen zum ersten Mal seit mindestens 25 Jahren wieder zu. Drei weitere, Steinadler, Großer Brachvogel und Knäkente beendeten ihren Abwärtstrend, wie aus den kürzlich vorgelegten Berichten der Bundesregierung zur Lage der Natur hervorgeht. Damit wird deutlich, dass Deutschland und die EU wirkungsvolle Instrumente für den Schutz der Artenvielfalt besitzen, wenn sie richtig angewendet werden.

Diese zwölf neuen Gewinner des deutschen Naturschutzes gesellen sich zu einer zunehmenden Zahl von Tierarten, die dank konsequenter Schutzmaßnahmen – oft nur auf Druck der EU – schon seit längerem ein „Comeback“ in Europa feiern. Besonders die Ausweisung von europäischen Vogelschutzgebieten (als Teil von Natura 2000) und die Artenschutzbestimmungen der EU zeigen Wirkung – zumindest dort wo sie konsequent umgesetzt werden. Die zwölf Arten: Flussuferläufer, Großer Brachvogel, Großtrappe, Knäkente, Ortolan, Purpurreiher, Raubwürger, Rohrdommel, Steinadler, Steinrötel, Zippammer, Zwergdommel.


NABU: Agrarminister müssen vollständiges Bleiverbot bei der Jagd umsetzen

Tschimpke: Jedes Gramm ist eins zu viel

NABU Pressemitteilung, 2.4.14

Berlin/Cottbus – Anlässlich der heute beginnenden Agrarministerkonferenz hat der NABU gemeinsam mit BUND, DNR, ÖJV und Slow Food – die zuständigen Minister von Bund und Ländern erneut aufgefordert, sich für ein umfassendes bundesweites Verbot bleihaltiger Jagdmunition einzusetzen.

„Es wäre absurd, wenn Bund und Länder die umfangreichen Studien zur Tötungswirkung, Lebensmittelhygiene und dem Abprallverhalten von bleifreier und bleihaltiger Munition nicht nutzen würden, um endlich ein Verbot dieses toxischen Metalls bei der Jagd umzusetzen. Die Untersuchungen belegen, dass das Fleisch von Rehwild oder anderem Schalenwild, das mit bleihaltiger Munition erlegt wurde, signifikant mehr Blei enthält als Wildbret, das mit bleifreier Munition erlegt wurde. Jedes Gramm Blei ist eines zu viel, alternative Materialien stehen zur Verfügung“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Jedes Jahr sterben zahlreiche Seeadler an einer Bleivergiftung, da sie beispielsweise die Innereien von mit Bleimunition geschossenen Rehen und Wildschweinen fressen. Auch für den Menschen ist Blei gesundheitsgefährdend, es schädigt das Nervensystem und die Nieren und wird als krebserregend eingestuft. Auch die Intelligenz und die Bewusstseinsentwicklung von Kindern werden nachweislich negativ beeinträchtigt.

„Es existieren bereits heute bleifreie Geschosse, die im Vergleich mit bleihaltiger Munition eine ebenso sichere Tötungswirkung im Sinne des Tierschutzes erzielen. Daher ist es wichtig, dass sich die Agrarminister für ein 100-prozentiges Bleiverbot in der Jagdmunition einsetzen. Eine Bleireduktion, wie z.B. bei so genannten gebondeten Geschossen, die ebenfalls einen Bleikern enthalten, ist nicht ausreichend. Der Grundsatz muss heißen: Blei nein, Innovationen ja“, so NABU-Jagdexperte Stefan Adler.




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