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Erfolg für Białowieza-Urwald

Erfolg für Białowieza-Urwald!

EU-Gericht urteilt: Polnische Fällungen im Białowieza-Urwald verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht

ROBIN WOOD Pressemitteilung, 17.4.18

Der Europäische Gerichtshof hat heute festgestellt, dass die Steigerung des Holzeinschlags im Urwald Białowieza gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt. Die EU-Kommission hatte gegen die Republik Polen geklagt und heute Recht bekommen. Bei Verstößen drohen hohe Strafzahlungen.

„Heute ist ein guter Tag für den Schutz der letzten europäischen Urwälder! Das Urteil ist insbesondere ein Erfolg der polnischen Umweltbewegung, die über Monate mit aufsehenerregenden Aktionen und detaillierten Berichten für Öffentlichkeit sorgte. Ohne ihren mutigen Einsatz hätte Białowieza nie diese weltweite Aufmerksamkeit bekommen“, sagt Jannis Pfendtner, Waldreferent bei ROBIN WOOD.

Die polnische Regierung hatte im März 2016 erlaubt, den Holzeinschlag in den Wäldern des Białowieża zu verdreifachen und die Fällungen erst gestoppt, nachdem der EU-Gerichtshof 100.000 Euro Strafe pro weiterem Tag angedroht hatte. Der Białowieza-Wald ist eines der letzten noch weitgehend unberührten Waldgebiete Europas und wurde von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt.

„Vom ersten Moment haben wir den Raubbau am Weltnaturerbe Białowieza verurteilt. Wir erwarten nun, dass der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki dafür sorgt, dass das heutige Urteil konsequent umgesetzt wird“, sagt Pfendtner.

Darüber hinaus fordert ROBIN WOOD die polnische Regierung auf, gemeinsam mit der Bevölkerung und Nichtregierungsorganisationen einen Prozess zu starten, der den gesamten Wald als Nationalpark unter Schutz stellt.

Der einzige Tiefland-Urwald Europas liegt im Grenzgebiet zwischen Polen und Weißrussland. Während das Waldgebiet auf weißrussischer Seite komplett als Nationalpark unter Schutz gestellt ist, gilt dies für Polen bisher nur zu etwa einem Fünftel. Der Białowieza-Wald ist mit seinem Alter von mindestens 8.000 Jahren und seinen bis zu 20.000 Tierarten – darunter der Wisent – einmalig unter den Wäldern Europas und unersetzlich.

ROBIN WOOD hat in der deutschsprachigen Öffentlichkeit breit über den Einschlag im Białowieza-Wald informiert. So sorgten Aktivist*innen der Umweltorganisation mit einer Banner-Aktion am 11. August vor dem Polnischen Institut in Berlin für öffentliche Aufmerksamkeit. Zusammen mit anderen Umweltorganisationen wie Greenpeace und BUND formulierte ROBIN WOOD einen offenen Brief an den polnischen Botschafter.

Auch die UNESCO-Welterbekommission hatte Mitte 2017 verkündet, dass der Status des Białowieza als Weltnaturerbe gefährdet sei und einen sofortigen Stopp der Fällungen in alten Wäldern gefordert.


NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bialowieza-Urwald

Tschimpke: Gefahr für einen der letzten Urwälder Europas erst einmal gebannt

NABU Pressemitteilung, 17.4.18

Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im Hauptsacheverfahren der EU-Kommission gegen Polen wegen der Rodung des Bialowieza-Urwalds (Rechtssache C-441/17).

„Die Richter stellen eindeutig fest, dass das Abholzen rechtswidrig ist. Diese Entscheidung zieht hoffentlich einen endgültigen Schlussstrich unter den lange währenden Rechtsstreit“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke, „Die Gefahr für einen der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, der Heimat für viele selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten ist, wie des Europäischen Bisons, scheint damit glücklicherweise erst einmal gebannt.“

NABU Umweltrechtsexperte Raphael Weyland: „Wieder einmal musste ein Gericht – zusammen mit vielen engagierten Umweltaktivisten vor Ort – die Achtung des EU-Umweltrechts sicherstellen. Gerade die Zwangsgeld-Androhung hat sich im Verfahren als effektiv bewiesen. Hiervon sollte die EU-Kommission in Zukunft noch viel stärkeren Gebrauch machen. Es ist für eine an dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete EU nicht hinnehmbar, dass Mitgliedstaaten meinen, EU-Umweltrecht missachten zu können.“

Der NABU hat selbst gegen Deutschland mehrere Beschwerden bei der EU-Kommission wegen Missachtung des EU-Umweltrechts erhoben. Bereits seit 2014 beklagt er den unzureichenden Grünland-Schutz, seit 2017 die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, außerdem fehlende Verträglichkeitsprüfungen bei Projekten wie dem Folienspargelanbau.

Der Bialowieza-Urwald wurde von Polen im Jahr 2007 als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Damit unterliegt er den Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Diese verbietet zwar nicht pauschal wirtschaftliche Betätigung, verlangt aber, dass der Schutz des Gebiets dabei berücksichtigt werden muss. Seit 2012 betreibt Polen massive Abholzung in dem Gebiet. Im Jahr 2016 hat die EU-Kommission daher ein Vertragsverfahren gegen Polen eröffnet. Um ein vollständiges Abholzen des Urwalds zu verhindern, hat sie im Jahr 2017 ergänzend vorläufigen Rechtsschutz beim EuGH beantragt und ein Zwangsgeld androhen lassen – ein bisher wenig genutztes Instrumentarium auf EU-Ebene.


Urwald-Rodung in Polen nicht rechtmässig

(sda/AFP) - 17. April, 2018

http://www.thurgauerzeitung.ch/nachrichten/international/urwald-rodung-in-polen-nicht-rechtmaessig;art253652,5268455


EuGH wirft Polen Rechtsbruch bei Abholzung von Urwald Bialowieza vor

(Reuters) - 17. April, 2018

https://de.reuters.com/article/polen-urwald-urteil-idDEKBN1HO175




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