AktuellUpdate CITES-Konferenz
Tag der Entscheidungen auf UN-ArtenschutzkonferenzWWF Pressemitteilung, 21.3.10Als Skandal bewertet der WWF die Entscheidung der internationalen UN-Artenschutzkonferenz, die bedrohte Rote Koralle nicht besser zu schützen. In geheimer Abstimmung versagten die Vertragsstaaten dem durch die USA und die EU gestellten Antrag die Zustimmung. Absicht war es, alle Arten der Gattungen Corallium und Paracorallium in Anhang II aufzunehmen. "Nachdem es die Staaten bereits abgelehnt haben den Handel mit Blauflossentunfischen zu verbieten, ist dies bereits der zweite Kniefall vor den Interesse der Fischereilobby. Es findet ein Ausverkauf des Mittelmeeres statt", sagt WWF-Experte Volker Homes, der die Verhandlungen vor Ort verfolgt. Aufgrund der starken kommerziellen Nutzung in den vergangenen 200 Jahren gibt es heute im Mittelmeer fast nur noch kleine, nicht fortpflanzungsfähige Kolonien der Roten Koralle. Auch die meisten Korallenbänke im Westpazifik wurden kurz nach ihrer Entdeckung "leergeerntet". Korallen sind als Schmuck ebenso begehrt wie als Medizin. Erfolg dagegen für den Schutz von Amphibien: Der Zagros-Molch (Neurergus kaiseri) aus dem Iran darf künftig nicht mehr an Reptilien-Sammler im Ausland verkauft werden. Das entschieden die Vertragsstaaten einstimmig. Von dem Molch, der wegen seines einmaligen schwarz-weißen Musters bei den Sammlern sehr begehrt ist, leben in freier Wildbahn nur noch weniger als 1000 Exemplare. Vor allem durch den boomenden Handel im Internet wird die Art bedroht. Die von der Europäischen Union eingebrachte Tiger-Resolution ist auf der UN-Artenschutzkonferenz CITES in ihrer ursprünglichen Version am Widerstand der Tigerverbreitungsstaaten gescheitert. Trotzdem konnten sich die Verhandlungsdelegationen doch noch auf einen Kompromissvorschlag einigen. Demnach soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Kampf gegen Wilderei und Schmuggel mit Tigern verbessert werden. Außerdem wurde angekündigt, eine internationale Tiger-Datenbank aufzubauen. WWF-Experte Volker Homes bewertet den Kompromisslösung in einer ersten Stellungnahme mit den schlichten Worten: "Besser als nichts!" Der WWF kritisiert, dass eine der Hauptbedrohungen für den Tiger im Kompromiss nicht berücksichtigt wird. So werden die Tiger-Farmen, in denen in Ost- und Südostasien tausende Tiger gehalten werden, im finalen Resolutionsentwurf noch nicht einmal mehr erwähnt werden. Das wäre aber nach WWF-Einschätzung dringend notwendig gewesen, um das Überleben des Tigers langfristig zu sichern. Auch fand das eingebrachte Moratorium, dass auf lange Sicht auch den nationalen Handel in zahlreichen asiatischen Staaten, wie etwa China, betroffen, keine Mehrheit. Es gibt immer wieder Bestrebungen von Tigerfarm-Lobbygruppen, nationale Handelsverbote aufzuweichen. Großer Sieg für kleine TiereArtenschutzkonferenz beschließt Handelsbeschränkungen für bedrohte Frösche, Leguane und MolchePro Wildlife e.V. Pressemitteilung, 22.3.10 Für zehn Tierarten, die durch den Heimtierhandel bedroht sind, wurden am Sonntag auf der Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA, englisch CITES) Schutzmaßnahmen beschlossen: "Für Rotaugenlaubfrösche und Schwarzleguane aus Lateinamerika gelten künftig weltweit Handelsbeschränkungen, für den vom Aussterben bedrohten Zagros-Molch aus dem Iran sogar ein absolutes Handelsverbot", berichtet Dr. Sandra Altherr, die für die Artenschutzorganisation Pro Wildlife an der Konferenz in Doha teilnimmt. "Dies schiebt dem unkontrollierten Handel mit diesen Tieren für Terrarien endlich einen Riegel vor." Millionen Wildtiere werden jährlich der Natur entrissen - für die wachsende Nachfrage nach exotischen Heimtieren in Europa, den USA und Japan. Rotaugenlaubfrösche: Bedrohte Juwelen des Regenwalds "Nachdem in der ersten Woche der Konferenz die Anträge zum Schutz von Eisbären und Rotem Thun gescheitert sind, freuen wir uns, dass die Staatengemeinschaft zumindest den Handel mit einigen bedrohten Reptilien und Amphibien beschränken wird", so Altherr. Fünf Froscharten aus Lateinamerika drohten in Doha beinahe zu einem diplomatischen Problem der EU zu werden: Mexiko und Honduras beantragten für die fünf Arten von Rotaugenlaubfröschen (Agalychnis spp.) Handelsbeschränkungen durch eine Aufnahme in Anhang II des WA. Obwohl alle Länder Zentral- und Südamerikas dieses Vorhaben unterstützen, wollte die EU ursprünglich entgegen dem Willen der gesamten Region den Antrag ablehnen. "Erst in letzter Minute und nach vielen Gesprächen lenkte die EU ein, und der Antrag wurde einstimmig angenommen", so Altherr. "Der Handel mit Rotaugenlaubfröschen ist in vielen Herkunftsländern illegal, dennoch werden sie zu Tausenden für europäische Terrarien eingefangen. Zukünftig wird der bislang völlig unkontrollierte Handel endlich reglementiert." Mit einer Listung in Anhang II das WA gelten Arten als schutzbedürftig und dürfen international nur noch kontrolliert gehandelt werden. Besserer Schutz für Schwarzleguane Auch für vier Schwarzleguan-Arten (Ctenosaurus spp.)aus Guatemala und Honduras gelten künftig weltweite Handelsbeschränkungen. Sie sind vom Aussterben bedroht und kommen nur in jeweils einem kleinen Gebiet vor. "Von jeder dieser Arten leben nur noch 2.000 bis 2.500 Tiere in der Natur. Jeglicher Fang dieser seltenen Reptilien wäre für das Überleben der Art eine ernste Gefahr", sagt Altherr. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Zagros-Molche: Die Letzten ihrer Art Für den nur in einer kleinen Gebirgsregion Irans vorkommenden Zagros-Molch (Neurergus kaiseri)gilt künftig nach einstimmiger Entscheidung der CITES-Staaten ein weltweites Handelsverbot. Die Art ist akut vom Aussterben bedroht, weniger als tausend fortpflanzungsfähige Tiere gibt es noch in der Natur. "Die Tiere werden illegal in die EU und nach Japan geschafft, wo sie Preise bis zu 300 Euro pro Tier erzielen. Der heute beschlossene strenge internationale Schutz ist ein wichtiger Schritt, um den Zagros-Molch vor der baldigen Ausrottung zu bewahren", so die Pro Wildlife Sprecherin. Keine Unterstützung für Dornschwanzagame Von allen in Doha diskutierten Anträgen für Tiere, die als Heimtiere gehandelt werden, wurde ein strengerer Schutz nur der Bunten Dornschwanzargumente verwehrt. Israel zog seinen Antrag, die Art von Anhang II auf Anhang I des WA hochzustufen, bereits vergangene Woche mangels Unterstützung zurück. Vertragsstaaten stimmen für ElefantenschutzWWF Pressemitteilung, 22.3.10Tansania und Sambia sind auf der UN-Artenschutzkonferenz in Katar mit ihren Anträgen gescheitert, eine Lockerung des Verbots beim Elfenbeinhandel herbeizuführen. "Besonders die Ablehnung des Antrags von Tansania ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz afrikanischer Elefanten. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrem Votum zu einem Schutz der Elefantenbestände bekannt", freut sich WWF-Experte Volker Homes, der für die Umweltschutzorganisation an der Konferenz teilnimmt. Tansania hatte einen Antrag eingereicht, der die Erlaubnis für den Handel mit Jagdtrophäen für nichtkommerzielle Zwecke beinhaltet. Außerdem wollte das afrikanische Land seine staatlichen Lagerbestände an Rohelfenbein (rund 90.000 Kilogramm) in Form eines einmaligen Gesamtverkaufes veräußern und das Handelsverbot für Häute, Lederwaren und lebenden Tiere lockern. Als Erfolg wertet der WWF außerdem, dass der Aktionsplan zur Bekämpfung von Elefanten-Wilderei und illegalem Handel verstärkt wird. "Auch wenn einige Verbreitungsstaaten in Afrika Erfolge im Schutz und Management mit ihren Elefantenpopulationen erzielen konnten, hält der WWF die Festlegung eines einmaligen Exportverkaufs für den kommerziellen Handel mit Rohelfenbein momentan für nicht indiziert", erklärt Volker Homes. Der WWF begründet dies damit, dass sich die staatlichen Schutzmaßnahmen für die Elefantenpopulation gerade in Tansania in den vergangenen Jahren konstant verschlechtert hätten. Für fast die Hälfte des registrierten, staatlichen Lagerbestandes gäbe es keinen gesicherten Herkunftsnachweis. Nach CITES-Bestimmungen ist es verboten Rohelfenbein aus Beschlagnahmungen im Rahmen eines einmaligen, staatlichen Gesamtverkaufs zu veräußern. Stoßzähne von Tieren, die eines natürlich Todes gestorben sind, dürften hingegen verkauft werden. Die Staatsbestände Tansanias seien jedoch in dieser Hinsicht als "kritisch" zu bewerten. » zurück |
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