AktuellLizenz zum Abholzen
Die Lizenz zum AbholzenBundesrat beschließt neues HolzsicherungsgesetzWWF: Deutschland macht illegalen Holzhandel salonfähig und setzt sich über EU-Vorgaben hinweg WWF Pressemitteilung, 26.3.13 Berlin - Der WWF sieht den weltweiten Waldschutz durch eine Entscheidung des Bundesrates am Freitag akut gefährdet und kritisiert Bund und Länder für ihre „Unterwanderung von EU-Umweltschutzstandards“. Gegenstand der Kritik ist die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung in deutsches Recht, wie sie am 22. März beschlossen wurde, nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf bereits am 28. Februar auf den Weg gebracht hatte. Mit der EU-Verordnung sollte der Handel mit illegalem Holz und Holzprodukten als Straftat geahndet werden. Dieses Anliegen sei von Bund und Ländern jedoch verwässert worden: „Anders als von der EU gewollt ist der Straftatbestand nun an zusätzliche unklare Voraussetzungen wie 'grober Eigennutz' und 'beharrliche Wiederholung' geknüpft“, kritisiert Nina Grießhammer, Waldexpertin beim WWF. „Im Ergebnis bleibt es bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit.“ „Mit dieser Entscheidung machen Bund und Länder den illegalen Holzhandel salonfähig und verhindern eine wirksame Abschreckung“, sagt Nina Grießhammer. „Die Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag. Ein jahrelanges europaweites Ringen um effektive Instrumente gegen den weltweiten Handel mit illegalem Holz ist in Deutschland im letzten Moment gescheitert.“ Große Verlierer der Reform seien die Wälder sowie alle Waldbesitzer und Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft, die auf die legale oder gar nachhaltige Herkunft ihrer Ware achteten. Zwischen 16 und 19 Prozent der Holz- und Papierimporte in die Europäische Union stammten aus illegalen Quellen. Als größten Markt in der EU trage Deutschland eine besondere Verantwortung. „Illegaler Holzeinschlag ist kein Kavaliersdelikt, sondern einer der Hauptursachen für die Zerstörung von Wäldern weltweit“, so WWF-Frau Grießhammer. „Ohne konsequente Umsetzung und abschreckende Strafen werden wird das Problem nicht lösen“. Hintergrund EU-Holzhandelsverordnung: Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 20. Oktober 2010 die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie trat am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. In Deutschland wurde die Verordnung durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als so genannter „Erstinverkehrbringer“), muss deren legale Herkunft nachweisen. Eine Schwäche der Verordnung liegt im Umfang der Produkte, auf die sie angewendet werden soll. Zwar umfasst sie nahezu alle Produkte, die unmittelbar aus Holz hergestellt werden, wie Möbel, Zellstoff und Papier, aber keine weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine. Nichtsdestotrotz sieht der WWF die Verordnung als wichtigen Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen. Notwendig wäre jedoch die konsequente Umsetzung durch die EU-Mitglieder. Gesetz zum Handel mit illegalem Holz auch von Bundesrat verabschiedetKlima-Bündnis Pressemitteilung, 25.3.13In Deutschland ist die EU-Holzhandelsverordnung durch den Beschluss des Bundesrates am 18. März 2013 abschließend in nationales Recht umgesetzt worden. Das geänderte Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) verlangt, dass die legale Herkunft von Holz und Holzprodukten von dem Unternehmen nachgewiesen werden muss, das es als erstes in der EU auf den Markt bringt. Für den Regenwaldschutz und die Interessen der indigenen Partner des Klima-Bündnis ist das Gesetz allerdings nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Denn die Definition für `legal´, für die sich die EU entschieden hat, garantiert weder eine ökologische noch eine sozial nachhaltige Waldwirtschaft. Legal ist, was im Land des Holzeinschlags als legal gilt. So werden z.B. die Rechte der Indigenen - insbesondere bei Konflikten um den Besitz und die Nutzung des Landes - bei der Umsetzung in nationale Gesetze in den Tropenländern oft missachtet oder spielen keine Rolle. Umweltverbände kritisieren außerdem, dass die in Deutschland vorgesehenen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften für Zuwiderhandlungen unangemessen niedrig und nicht zur Abschreckung geeignet sind. Eine weitere Schwäche der Verordnung liegt im Umfang der Produkte, auf die sie sich bezieht. Sie erfasst nur Produkte, die unmittelbar aus Holz hergestellt werden, wie Möbel, Zellstoff und Papier. Weiterverarbeitete Druckerzeugnisse wie Bücher und Magazine werden von dem Gesetz nicht erfasst. Die Europäische Geschäftsstelle des Klima-Bündnis empfiehlt daher an den Beschlüssen zum Verzicht auf Tropenholz festzuhalten: Sollte der Einsatz von Tropenholz notwendig sein, darf nur zertifiziertes Holz mit dem FSC-Siegel verwendet werden, bei dem auch soziale Kriterien berücksichtigt werden. » zurück |
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