Aktuell


Diskussion über Bundeswaldgesetz

Anhörung zum Bundeswaldgesetz

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz - 02.06.2010

Berlin: (hib/ELA/HIL) Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lädt zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema ”Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (17/1220)“ am kommenden Montag, den 7. Juni, ein. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf im März eingebracht. Als Sachverständige sind geladen: Johannes Enssle für den Naturschutzbund Deutschland (Nabu), Philipp Freiherr von und zu Guttenberg für die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V., Dr. Carsten Leßner, Geschäftsführer Deutscher Forstwirtschaftsrat, Max Regner vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg und Enno Rosenthal vom Waldbauernverband Brandenburg e.V. Als Einzelsachverständige sind geladen: Olaf Brandt, Dr. Lutz Fähser, Prof. Dr. Hermann Spellmann. Die Anhörung findet von 14 bis 17 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt.

Video und Dokumente: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a10/anhoerungen/__A_7_6_2010_Gesetz_zur_Aenderung_des_Bundeswaldgesetzes_BT-Drs_17-1220_/index.html


Bundesratsentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes nachbessern

Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 8.6.2010

Zur Expertenanhörung zur Änderung des Bundeswaldgesetzes im Bundestagsagrarausschuss erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik:

"Die Bundesregierung muss den unzureichenden Bundesratsentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes an mehreren Punkten nachbessern. Das hat die Expertenanhörung im Agrarausschuss des Bundestages deutlich gemacht. Das betrifft selbst die Bereiche, über die im Grundsatz eigentlich parteiübergreifend Einigkeit besteht.

Bei der Abgrenzung von Wäldern gegenüber Mischformen von Land- und Forstwirtschaft bedarf es einer klaren Regelung, die nur Flächen vom Waldbegriff ausnimmt, die bisher schon landwirtschaftlich Nutzflächen waren. Eine wie auch immer geartete Landschaftsdefinition allein kann diesem Anspruch nicht gerecht werden. Das betrifft beispielsweise Almweiden, so weit sie im lichten Bergwald liegen. In diesem Falle könnte eine Herausnahme der Flächen aus dem Waldbegriff zu einem Verlust an Bergwäldern führen. Stehen die Bäume jedoch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, sollte diese Fläche auch landwirtschaftliche Nutzfläche bleiben.

Daneben muss der Aufgabenbereich der forstwirtschaftlichen Vereinigungen nicht nur um die Holzvermarktung, sondern auch um die Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen erweitert werden. Diese Änderungen müssen auch bei der Befreiung von den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachvollzogen werden.

Bei der Verkehrssicherungspflicht erhebt der Gesetzentwurf nicht einmal den Anspruch, überhaupt etwas zu verändern. Laut Begründung geht es bei der vorgeschlagenen Änderung nur darum, die derzeit gültige Rechtssprechung gesetzlich festzulegen. Wenn die Koalition bei der Verkehrssicherungspflicht etwas für die Entlastung der Waldbesitzer und den Naturschutz erreichen will, dann wird sie sich jedoch auch die Mühe machen müssen, räumlich differenzierte Regelungen zu schaffen. Das hieße, entlang von Straßen durch geeignete Maßnahmen Schaden von VerkehrsteilnehmerInnen abzuwenden. Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht ist gemäß dem Verursacherprinzip dem Straßenbaulastträger, d.h. dem Begünstigten, zuzuweisen. Im Waldesinnern muss der Nutzung hingegen mit waldtypischen Gefahren rechnen. Diese sollten jedoch klar definiert werden.

Außerdem müssen auf Grund der bestehenden Berichtspflichten sowie des Wegfalls der EU- Förderung noch Regelungen zum forstlichen Umweltmonitoring aufgenommen werden. Dabei ist die Lastenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern klar zu regeln.

Was die von der Opposition geforderte Einführung bundesweit gültiger ökologischer Mindeststandards als Konkretisierung der 'ordnungsgemäßen und nachhaltigen Forstwirtschaft' betrifft, so fehlen diese im Gesetzentwurf komplett, obwohl mehrere Experten - nicht nur von Naturschutzverbänden - ausdrücklich solche allgemeinen Leitplanken eingefordert haben. Es wäre jedoch unrealistisch, von dieser Koalition zu erwarten, auch nur die geringste Anforderung an die Waldbewirtschaftung in das Gesetz aufzunehmen. Um dies zu erreichen, bedarf es neuer politischer Mehrheiten im Bundestag."


Neues Waldgesetz muss neue Standards beim Waldschutz festlegen

BUND Pressemitteilung, 7.6.10

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat anlässlich der heute im Bundestags-Agrarausschuss stattfindenden Expertenanhörung zum Bundeswaldgesetz vor einer Aufweichung des Waldschutzes in Deutschland gewarnt. Es sei dringend erforderlich, Schutzstandards der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ verbindlich und bundesweit festzuschreiben. Nur dann würden endlich wichtige Aspekte des Waldschutzes wie das Kahlschlagsverbot, der Bodenschutz, die Bestandsverjüngung und der Biotopbaumschutz gesetzlich verankert.

„Der Wald spielt beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Bäume und Waldböden gehören zu den wichtigsten Kohlenstoffspeichern. Ihre Zerstörung durch Kahlschläge, Übernutzungen sowie boden- und waldschädliche Holzernten setzen große Mengen Kohlenstoff frei. Der Wald kann seinen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz nur leisten, wenn sein Schutz langfristig gesichert ist“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Wälder seien aufgrund ihrer Reinigungsfunktion außerdem unverzichtbar für die Trinkwasserversorgung. Besonders in stadtnahen Bereichen spielten auch die Kühleffekte von Wäldern eine wichtige Rolle.

Der BUND forderte, 10 Prozent des öffentlichen Waldes der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Eine solche im Bundeswaldgesetz verankerte Regelung könne eine Vorbildfunktion für freiwillige und zu honorierende Schutzmaßnahmen im Privatwald ausüben. Nur dann werde das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, großräumige und unzerschnittene Waldgebiete zu erhalten und mindestens fünf Prozent der Waldfläche der natürlichen Entwicklung zu überlassen, zu erreichen sein.


NABU fordert neues Bundeswaldgesetz

Miller: Jetzt Weichen für nachhaltige Waldwirtschaft stellen

NABU Pressemitteilung, 7.6.10

Berlin - Zur heutigen Bundestagsanhörung über die Änderung des Bundeswaldgesetzes sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Nach zwei gescheiterten Versuchen das Bundeswaldgesetz zu novellieren, muss die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode endlich ein Ergebnis vorlegen. Das bestehende Bundeswaldgesetz hinkt der waldpolitischen Debatte um rund zwei Jahrzehnte hinterher. Es liefert keine Antworten auf die gestiegene Holznachfrage, den Klimawandel und den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt. Das Bundeswaldgesetz ist somit ein wichtiger naturschutzpolitischer Prüfstein für die Politik von Schwarz-Gelb im Bund.“

Der NABU fordert, dass mit der überfälligen Novellierung des Bundeswaldgesetzes endlich die Weichen für eine ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft in Deutschland gestellt werden. Dazu gehören die Einführung von ökologischen Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung mit einem grundsätzlichen Verbot von Kahlschlägen sowie klaren Zielen für den Waldnaturschutz und das Wildtiermanagement.

Der NABU begrüßt allerdings die Änderungsvorschläge bei der Walddefinition und zur Lockerung der Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer. „Damit schafft das Bundeswaldgesetz mehr Rechtssicherheit für Landwirte und Waldbesitzer“, so Miller.







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