AktuellBeschluss zu Bundeswaldgesetz
Bundeswaldgesetz bleibt auf der TagesordnungPressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Juni 2010Das Bundeswaldgesetz wird weiter auf der Tagesordnung bleiben. Davon geht die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, nach der heutigen Bundestagsentscheidung über Änderungen an diesem Gesetz aus. "Die schwarz-gelbe Koalition hat nur einen Teil der seit langem diskutierten Änderungen am Bundeswaldgesetz vorgenommen. Angesichts des steigenden Nutzungsdrucks auf die Wälder wird die Diskussion um die Festlegung von Mindeststandards für die nachhaltige Forstwirtschaft im das Bundeswaldgesetz jedoch weiter gehen. Daran wird das heutige Nein der Koalition nichts ändern." "Auch bei der Verkehrssicherungspflicht lässt sich heute bereits vorhersagen, dass die Diskussionen darüber unter Waldbesitzern und unter Naturschützern mit Sicherheit weiter gehen werden," sagte Behm weiter. "Denn die Koalition hat hier nur das derzeit ausgeübte Richterrecht festgeschrieben. Sowohl Waldbesitzer als auch Naturschützer erwarten von der Politik jedoch eine spürbare Lockerung der Verkehrssicherungspflicht im Wald, um mehr Totholz im Wald zu ermöglichen. Diese Erwartung hat die Koalition mit der heutigen Gesetzesänderung enttäuscht." "Unzureichend sind auch die Erleichterungen für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die dem zersplitterten Kleinprivatwald eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Wälder ermöglichen sollen. Sie dürfen zukünftig zwar Holz vermarkten und sind vom Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ausgenommen. Forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen dürfen sie in Zukunft aber immer noch nicht. Die Koalition ist hier auf halber Strecke stehen geblieben." Ausdrücklich abgelehnt haben Union und FDP gestern im Agrarausschuss einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge nach Landesrecht ausgewiesene Schutzwälder auch dann weiter Wald bleiben sollten, wenn sie gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden. Die Agrarabgeordneten der CSU behaupteten, es gäbe keine landwirtschaftlich genutzten Schutzwälder. Behm: "Nach unseren Informationen ist das falsch. Aber wenn es stimmen würde, dann hätte die Koalition dieser Regelung auch zustimmen können. Stattdessen hat sie sich in diesem Konflikt zwischen Alm- und Waldschützern, der den Naturschutz spaltet, voll und ganz auf eine Seite gestellt. Unser Antrag zielte jedoch auf einen vertretbaren Ausgleich der widerstreitenden Positionen ab. Wenn das Land Bayern Almen zu Schutzwäldern erklärt hat, die auch zukünftig kein Wald sein sollten, dann ist es Aufgabe des Landes Bayern, das einzelflächenbezogen zu ändern, anstatt dass der Bund pauschal für alle beweideten Schutzwälder den Waldstatus aufhebt." NABU: Schwarzer Tag für den WaldMiller: Kein Bekenntnis zu Nachhaltigkeit im neuen BundeswaldgesetzNABU Pressemitteilung, 17.6.10 Berlin - Zur abschließenden Beratung über das Bundeswaldgesetz im Bundestag am heutigen Donnerstag hat der NABU eine ernüchternde Bilanz gezogen. „Dies ist ein schwarzer Tag für den Wald, denn der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes ist absolut unzureichend. Er liefert keine Antworten auf die gestiegene Holznachfrage, den Klimawandel und den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes hätte Schwarz-Gelb die Möglichkeit gehabt, den vielen verbalen Bekenntnissen zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland endlich handfeste Taten folgen zu lassen. „Anscheinend liegt den Regierungsparteien nichts an einem klaren Bekenntnis zur nachhaltigen Forstwirtschaft, stattdessen bleiben sie lieber unkonkret und unverbindlich“, kritisierte Miller. Das sei reine Klientelpflege, der Wald gehe dabei leer aus. Aus NABU-Sicht ist es unverständlich, dass sich die Lobby der Waldbesitzer und große Kreise der Forstwirtschaft so vehement gegen ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit im Bundeswaldgesetz sträuben. „Der Aufbau naturnaher Wälder, der Verzicht auf Kahlschläge, der Schutz des Bodens und die Förderung der biologischen Vielfalt sind für jeden vernünftigen Waldbesitzer und Förster selbstverständliche Ziele. Sie gelten in Bayern genauso wie in Schleswig-Holstein. Die Forstwirtschaft klopft sich immerzu selber auf die Schulter, wie hervorragend und nachhaltig sie angeblich ist, wenn es aber darum geht, Farbe zu bekennen, werden alle blass“, sagte NABU-Waldexperte Johannes Enssle. Dabei gehe es darum, endlich allgemeingültige Grundsätze für eine moderne und nachhaltige Waldwirtschaft zu formulieren. „Aus meiner Sicht wäre das doch eher ein Lob und eine Bestätigung für all diejenigen, die schon seit Jahrzehnten die sogenannte gute fachliche Praxis im Wald umsetzen und dies zum Beispiel durch eine Zertifizierung dokumentieren“, so Enssle. Spekulanten und Investoren, die mit dem Kauf von Wald kurzfristig Profit machen wollten, könnte so leichter das Handwerk gelegt werden. Neues Waldgesetz verschenkt Chancen für Natur- und ArtenschutzBUND Pressemitteilung, 18.6.10Berlin: Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist das vom Bundestag beschlossene Bundeswaldgesetz eine verschenkte Chance für mehr Natur- und Artenschutz im deutschen Wald. Der Gesetzgeber habe es versäumt, verbindliche und bundesweit gültige Standards der guten fachlichen Praxis festzuschreiben, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das neue Waldgesetz ist nicht geeignet, dem Gemeinwohl Vorrang vor Privatinteressen zu verschaffen“, sagte Weiger. Wichtige Aspekte des Waldschutzes wie das Kahlschlagsverbot, der Bodenschutz, die Bestandsverjüngung und der Biotopbaumschutz seien im Gesetz nicht geregelt worden. Damit drohe zwischen den Ländern ein Wettlauf hin zu möglichst niedrigen Waldschutzstandards. „Der Wald ist Lebensraum für hunderttausende Pflanzen- und Tierarten und spielt für den Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Bäume und Waldböden sind wichtige CO2-Senken, die bei Kahlschlägen oder boden- und waldschädlichen Holzernten große Mengen Kohlenstoff freisetzen. Der Wald kann seinen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz nur leisten, wenn seine ökologisch verträgliche Bewirtschaftung gesetzlich gesichert ist. Diese Chance wurde leider vertan“, sagte Weiger. Der BUND rief die Bundesregierung und die Länder auf, endlich das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie umzusetzen, großräumige und unzerschnittene Waldgebiete zu erhalten und mindestens fünf Prozent der deutschen Waldfläche dauerhaft der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Im öffentlichen Wald sollten mindestens 10 Prozent der Fläche nicht mehr bewirtschaftet werden. Nur dann könne Deutschland glaubwürdig auch auf internationaler Ebene von Entwicklungs- und Schwellenländern mehr Waldschutz fordern. Daher müsse verhindert werden, dass der öffentliche Wald durch den Verkauf an Privatpersonen und Unternehmen zum Spielball privater Investoren werde. Bundeswaldgesetz im Bundestag abschließend beratenDeutscher Forstwirtschaftsrat e.V. Pressemitteilung, 17.6.10Vor der abschließenden Beratung über das Bundeswaldgesetz im Bundestag am heutigen Donnerstagabend zieht der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) eine positive Bilanz. "Nach dem endlosen Hin und Her in der letzten Legislaturperiode ist es nun gelungen ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das dem Wald, den Waldbesitzern und den vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft an den Wald umfassend gerecht wird. Der 17. Juni 2010 ist ein guter Tag für die deutsche Forstwirtschaft und die Arbeit des DFWR für dieses Gesetz hat sich gelohnt", so der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Georg Schirmbeck, MdB. Das Waldgesetz greift dringend notwendige Änderungen im Bereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf. Die Zusammenschlüsse und damit der kleine Waldbesitzer werden gestärkt, indem sie jetzt Holzprodukte gemeinsam vermarkten dürfen. Weiterhin wird der Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen geregelt und diese Flächen werden aus dem Waldbegriff ausgenommen. "Diese Regelung ist seit Jahren überfällig und wird von allen Interessensgruppen gefordert, die es mit dem Anbau von Biomasse ernst meinen und den Anteil erneuerbarer Energien steigern wollen", sagt Schirmbeck. Auch bei den Pflichten zur Verkehrssicherung im Wald kommt es zu einer eindeutigeren rechtlichen Formulierung für die Waldbesitzer. Waldtypische Gefahren müssen zukünftig von allen Besuchern der Wälder beachtet werden und der Waldbesitzer wird von der Haftung hierfür freigestellt. "Auch diese Regelung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn wer in den Wald geht, muss darauf achten, dass er sich durch verantwortungsvolles Verhalten keiner Gefahr aussetzt", erläutert Georg Schirmbeck diese Regelung. Die Forderung der Naturschutzverbände, verbindliche Regelungen zur Bewirtschaftung des Waldes festzuschreiben, ist in einem Bundesgesetz nicht notwendig. Dies regeln die Landeswaldgesetze, die viel detaillierter die Begebenheiten in den Wäldern berücksichtigen können. Der Aufbau stabiler Wälder, der Schutz des Bodens und die Förderung der biologischen Vielfalt sind für jeden Waldbesitzer selbstverständliche Ziele zu einer langfristigen und nachhaltigen Sicherung seines Eigentums. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) gibt der Forstwirtschaft eine Stimme. Er ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse eines gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, der Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für rund 2 Millionen Waldbesitzer in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,1 Millionen Hektar das sind rund 31% des Bundesgebietes bewirtschaften. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.dfwr.de Müller: Novelle des Bundeswaldgesetzes ist ein Erfolg für die AlpwirtschaftBMELV Pressemitteilung, 17.6.10Anlässlich der im Deutschen Bundestag abschließend beratenen Novelle des Bundeswaldgesetzes erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, dass die neue Regelung ein wichtiger Eckpunkt für den Erhalt der Bergwelt sei. "Mit dieser Regelung wird die Bewirtschaftung und Offenhaltung der ökologisch wertvollen Almflächen sicher gestellt und die besondere Bedeutung der Alpwirtschaft anerkannt", so Müller. Von der neuen Regelung sind ausschließlich Flächen betroffen, die einen lichten Baumbestand aufweisen und derzeit zur Weidehaltung genutzt werden. "Diese Klarstellung gibt den Alm- und Alpbauern die notwendige Rechtssicherheit für den aus landeskulturellen und ökologischen Gründen wertvollen weiteren Betrieb ihrer Almen und Alpen", sagte Müller. DBV: Bundestag beschließt Novellierung zum BundeswaldgesetzWirtschaftliche Funktionen des Waldes werden gestärktDeutscher Bauernverband Pressemitteilung, 21.06.10 Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, die der Deutsche Bundestag am 17. Juni 2010 abschließend beraten hat. Die vorgesehenen Änderungen würden die wirtschaftlichen Funktionen des Waldes gleichermaßen betonen wie seine Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Neuregelung der Haftungsfrage für Waldbesitzer gehe in die richtige Richtung. Außerdem komme dem Wald durch seine CO2-Speicherleistung eine außerordentlich große Bedeutung bei der Bewältigung des Klimawandels zu. Der DBV hält es für richtig, dass die Kurzumtriebsplantagen, soweit sie auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt sind, nicht zum Wald zählen sollen. Sofern Kurzumtriebsplantagen auf Forstflächen angelegt würden, dürfe dies nicht zu einer Umwandlung von Forst- in Landwirtschaftsflächen führen. Der DBV begrüßt es, dass in der Flur gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen Verwendung finden, nicht zum Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gehören sollen. Diese Regelung trage dazu bei, dass die genannten Flächen wirklich geschützt würden und erhalten blieben. Würden diese Flächen zum Wald gerechnet werden, hätte dies für die Landwirte negative Konsequenzen in der landwirtschaftlichen Förderung und bei existenzsichernden Erweiterungsinvestitionen infolge baurechtlicher Abstandsauflagen. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig der landwirtschaftlichen Nutzung dienen wie Almen und Alpen, gehören schon seit Jahrhunderten zur Landwirtschaft. Nachdrücklich begrüßt der DBV daher die vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovellierung, die zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft führt und besonders den Bergbauern die Teilhabe an landwirtschaftlichen Förderprogrammen sicherstellt. Nach Zustimmung durch den Bundesrat, die abschließend für den 9. Juli 2010 zu erwarten ist, wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Novellierung des Bundeswaldgesetzes in Kraft treten. Bundeswaldgesetz-Novelle tritt Bergwälder mit FüßenBund Naturschutz in Bayern e.V. Pressemitteilung, 17.6.10Der Bund Naturschutz Bayern und der BUND kritisieren Änderungen zum Bundeswaldgesetz der Berliner Regierungskoalition, die heute im Bundestag abschließend beraten werden, als unausgewogen und einseitig wirtschaftslastig. Besonders gravierend aus bayerischer Sicht sind deutlich Verschlechterungen beim Schutz des Bergwaldes. Mit einem Federstrich soll in den Alpen ca. 7.000 Hektar an beweideten Bergwäldern die Waldeigenschaft gestrichen werden, was einigen Almbauern hohe Agrarsubventionen sichern soll. „Wir kritisieren den Kniefall der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition vor der Almwirtschaftslobby. Damit konterkariert die Bundesregierung die millionenschweren Sanierungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen in Bayern, mit denen intakte Schutzwälder in den Alpen geschaffen werden sollen“, so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND und BN. Besonders pikant ist, dass diese Gesetzesänderung auf Initiative der Landesgruppe der CSU eingebracht wurde und von deren Vertretern verteidigt wurde. Damit werden die jahrzehntelangen Bemühungen der CSU-Staatsregierung und des bayerischen Landtages um den Schutz der Bergwälder von der CSU-Landesgruppe in Berlin untergraben. Während den Waldbesitzern einige Zugeständnisse bei Verkehrssicherung und Vermarktung gemacht wurden, gibt es auf Naturschutzseite keinerlei Verbesserungen, ganz im Gegenteil. Auf Druck der Forstlobby wurde die längt überfällige Definition einer guten fachlichen Praxis wiederum aufgeschoben. Naturschutzverbände fordern dagegen seit langem endlich verbindlich und bundesweit Standards für die Waldbewirtschaftung festzuschreiben, wie z.B. zum Kahlschlagsverbot, Bodenschutz, Bestandsverjüngung und Biotopbaumschutz. Mit dem Schwarzbuch Wald konnte der BUND 2009 nachweisen, dass selbst schwerwiegende Engriffe in Staatswälder wie Kahlschläge oder massive Bodenschäden oftmals keine Gesetzesverstöße darstellen bzw. als solche geahndet werden. Bundeswaldgesetz nicht auf der Höhe der ZeitSPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung, 16.6.10Zur heutigen abschliessenden Beratung der Novellierung des Bundeswaldgesetzes im dafuer zustaendigen Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Petra Crone: Der dritte Anlauf, das Bundeswaldgesetz zeitgemaess und nachhaltig zu gestalten, ist gescheitert. Union und FDP verweigern sich ihrer Verantwortung fuer unsere Lebensgrundlage Wald, indem sie naturschutzfachlichen Aspekten im Bundeswaldgesetz eine klare Absage erteilen. Starrsinnig verneinen die Regierungskoalitionen die oekologischen und oekonomischen Zusammenhaenge im Wald. Dadurch liefern sie ein Bundeswaldgesetz ab, das weit hinter den Erwartungen vieler Akteure aus Forstwirtschaft und Naturschutz zurueckbleibt. Fuer die SPD-Bundestagsfraktion war und ist die Integration eines Mindestmasses an Naturschutz auf der gesamten Waldflaeche unabdingbar. Gemeinsam mit Verbaendevertretern fordern wir weiterhin die Verankerung der guten fachlichen Praxis im Bundeswaldgesetz. Es kann auch nicht troesten, dass das Bundeswaldgesetz an der ein oder anderen Stelle an Effizienz gewinnt. Als Resultat aus naturschutzfachlicher Sicht bleibt es ein Fossil aus dem Jahre 1975. Mit keinem Federstrich werden die Ursachen der Missstaende in unseren deutschen Waeldern bekaempft. Wir lehnen auch die Aenderung hinsichtlich der Almflaechen ab. Diese Ergaenzung fuehrt dazu, dass in den bayerischen Alpen rund 7.000 Hektar Bergwald und davon die Haelfte ausgewiesener Schutzwald aus der Walddefinition herausfallen. Damit unterliegen sie nicht mehr dem Schutz des Bundeswaldgesetzes. Berg- und Schutzwaelder haben eine zentrale Bedeutung fuer den Erosions-, Lawinen- und Hochwasserschutz. Hier wird auf dem Umweg ueber Berlin ureigene bayerische Landespolitik erledigt, um vor Ort keine Aufregung zu verursachen und geraeuschlos die Klientel zu bedienen. Schutzwälder müssen auch weiterhin Wald bleibenPressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. Juni 2010Zur Debatte um den Schutz zur Bergwälder im Rahmen der Änderung des Bundeswaldgesetzes erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik: "Es ist sinnvoll, die Abgrenzung zwischen Wäldern und landwirtschaftlicher Nutzfläche im Bundeswaldgesetz in der Weise vorzunehmen, dass im Flächenidentifizierungssystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos) registrierte Agrarflächen nicht in den Geltungsbereich des Bundeswaldgesetzes fallen. Denn diese Abgrenzung ist klarer als jede Landschaftsdefinition. Und sie dürfte in der Regel auch zu einer in der Sache angemessenen Abgrenzung führen. Ziel muss es sein zu verhindern, dass Landwirte fürchten müssen, ihre Agrarflächen zu verlieren, weil diese rechtlich gesehen ,schleichend' zu Wald werden, wenn sie das Wachstum von Bäumen auf diesen Flächen zulassen. Umgekehrt muss gewährleistet sein, dass Wälder nicht unkontrolliert zu Agrarland werden. Allerdings gibt es Flächen, bei denen diese Abgrenzung unbefriedigend ist. So sind im Alpenraum nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch 7.000 ha. Bergwald im Invekos-Flächenidentifizierungssystem erfasst, davon 3.500 ha amtlich ausgewiesener Schutzwald. Zumindest für diese Schutzwälder müssen auch zukünftig die Regelungen der Waldgesetzgebung gelten. Schutzwälder müssen auch in Zukunft Wald sein. Deshalb muss im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass ausgewiesene Schutzwälder inkl. Schutzwaldsanierungsflächen auch dann Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind, wenn sie im Invekos-Flächenidentifizierungssystem erfasst sind." » zurück |
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