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Deutscher Wolf getötet

NABU: Wolfsrüde im Straßenverkehr getötet

Zukunft des einzigen Brandenburger Wolfsrudels ungewiss

NABU Pressemitteilung, 3.11.10

Berlin/Spremberg - Am vergangenen Freitag wurde der Rüde des Welzower Wolfsrudels in Südbrandenburg offenbar durch einen Zusammenstoß mit einem Auto getötet. Der leblose Körper des Tieres wurde von einer Passantin an der B 97 nördlich von Spremberg gefunden, Sie verständigte die Polizei, die den bedauerlichen Fund der zuständigen Landesbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) meldete, das weitere Untersuchungen veranlasste. Der tote Rüde soll nun im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin obduziert werden.

„Der Verlust des Wolfes hat uns wieder vor Augen geführt, wie gefährlich der Straßenverkehr auch für seltene und bedrohte Tierarten ist. Der NABU setzt sich seit längerem dafür ein, dass Korridore und Brücken für wandernde Wildtierarten bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Verkehrstod sei die häufigste nichtnatürliche Todesursache bei Wölfen und rangiere damit vor bekannten illegalen Abschüssen. Seit 2000 sind auf Deutschlands Straßen zehn Wölfe im Straßenverkehr umgekommen. Dieser Wolf war jedoch das erste Elterntier unter den Opfern.

„Mit dem Verlust des Vatertieres ist die Zukunft des einzigen brandenburgischen Rudels bei Welzow ungewiss. Da Wolfspaare monogam ihr Rudel als Familie führen, muss sich bei der zurück bleibenden Fähe erst ein neues Männchen einfinden, damit die Existenz der Familie weiterhin gesichert ist“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Angesichts der fünf weiteren Rudel in der sächsischen Lausitz bestehe jedoch Hoffnung, dass diese Lücke geschlossen werde. Der Verlust des Vatertieres bedeute für die Welpen des Rudels den Wegfall eines Versorgers. Die im Rudel lebenden Jährlinge können jedoch als erfahrene Geschwister bei der Aufzucht helfen.

Beim dem toten Rüden handelt es sich um einen dreibeinigen Wolf. Trotz seines Handicaps war der Vater von zwei Welpenwürfen ein vitales und gesundes Tier, das seine Familie versorgt hat. Das Welzower Rudel ist wesentlich für den Erhalt der Deutsch-westpolnischen Wolfspopulation.


"Wildtiermanagement noch lange nicht am Optimum"

Pressemitteilung von Cornelia Behm MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 8.11.10

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft" erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion:

"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Wiedereinwanderung und Wiederansiedlung von Arten wie Wolf, Luchs und Biber positiv und wollen diese befördern. Wir verschließen aber nicht die Augen davor, dass die Rückkehr dieser Wildtiere zu Konflikten mit menschlichen Landnutzern führen kann. Wir setzen daher darauf, diese Konflikte und mögliche Schäden durch Präventionsmaßnahmen und zum Teil auch durch Entschädigungslösungen zu entschärfen.

Offenbar ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zur Prävention und Minderung von Wildtierschäden derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Für Arten wie dem Biber gilt das jedenfalls bisher nicht. Das Bibermanagement steckt in den meisten Bundesländern bisher allenfalls in den Kinderschuhen. Ich sehe das Wildtiermanagement insgesamt noch nicht am Optimum.

Die Bundesregierung geht sehr zurückhaltend an die Wiederansiedlung von Arten heran, wenn sie die Position vertritt, dass Maßnahmen der aktiven Wiederansiedlung nur ausnahmsweise und unter strengen naturschutzfachlichen Kriterien in Frage kommen. Natürlich müssen die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll sein. Aber warum sollen sie nur ausnahmsweise in Frage kommen? Für diese Zurückhaltung sehe ich bei Arten wie dem Luchs keine Veranlassung. Der Luchs gehört in unsere Wälder, und wenn es ihm nicht gelingt, die besiedelten Räume zwischen seinen potenziellen Lebensräumen zu überwinden, dann sollte er dabei aktiv unterstützt werden. Auch die vielen laufenden Wiederansiedlungsprojekte bei wandernden Fischarten erscheinen nicht als eine Ausnahme.

Eine vollumfängliche Entschädigung, wie sie die Bundesregierung befürwortet, sehe ich durchaus kritisch. Denn dies senkt das Eigeninteresse der Landnutzer, die nötigen Maßnahmen der Schadensprävention zu ergreifen. Eine Teilentschädigung erscheint da sinnvoller. Aus unserer Sicht sollten Entschädigungen ohnehin nur gezahlt werden, wenn die nötigen Vorsorgemaßnahmen auch ergriffen wurden. Doch zu diesen Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung weder Ackerbauern noch Tierhalter noch andere Landnutzer verpflichten. Aber wer biologische Vielfalt will, muss ihr auch Raum geben. So wie der Biber seine Burg nur im Deich baut, wenn der direkt am Gewässer steht, so reißt der Wolf auch nur die Schafe, die nicht in sicheren Hürden stehen.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass die Bundesregierung Änderungen beim Status jagdbarer Arten bis auf Weiteres ausschließt. Im Bestand bedrohte und geschützte Wildtierarten dürfen zukünftig nicht mehr jagdbar sein, sondern müssen allein dem Naturschutzrecht unterliegen."







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