Aktuell


"Pachtfähigkeit" von Jagdvereinen

Behm: Pachtfähigkeit von Jagdvereinen einführen

Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Juni 2012

"In fast allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft ist es möglich, verantwortungsvolle Aufgaben an Vereine und andere juristische Personen zu übertragen. Warum das ausgerechnet im Jagdwesen nicht möglich sein soll, wird das Geheimnis von Agrarstaatssekretär Bleser bleiben. Auch innerhalb von Vereinen sind Verantwortlichkeiten klar zugeordnet." Mit diesen Worten kritisierte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, die Absage der Bundesregierung an die Forderung nach Einführung der Pachtfähigkeit von Jagdvereinen in das deutsche Jagdrecht. Die Bundestagsabgeordnete hatte sich bei der Bundesregierung in einer Schriftlichen Frage nach einer Bewertung dieser Forderung erkundigt.

"In vielen Regionen nehmen die Schwierigkeiten zu, Jagdpächter zu finden. Die Pachtfähigkeit von Jagdvereinen würde hier neue Optionen schaffen. Dabei bleibt es letztlich den Jagdgenossenschaften überlassen, ob sie einem Jagdverein ihren Jagdbezirk verpachten wollen oder nicht. Der besondere Vorteil wäre, dass sich mehrere Jäger, die jeweils einzeln nicht die Verantwortung für ein ganzes Revier tragen könnten, zusammenschließen können. Die Option, beim Jagdpächter Jagderlaubnisscheine zu lösen, auf die das Ministerium verweist, wird vielfach sicherlich auch in Frage kommen. Aber dabei entscheidet letztlich nur der Jagdpächter über die Art und Weise der Jagd. Mitglieder eines pachtfähigen Jagdvereins könnten darüber stärker mitbestimmen und damit höhere Verantwortung übernehmen. Das ist etwas völlig anderes.

Diese Option wäre für ortsansässige Jäger und Landnutzer, die ein Interesse an einer wirksamen Verminderung von Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft und damit einer effektiven Jagd haben, besonders attraktiv. Daher ist es sinnvoll, u. a. durch die Einführung der Pachtfähigkeit von Jagdvereinen die Möglichkeiten für mehr Beteiligung ortsansässiger Jäger und Landnutzer zu verbessern.

Weitere Maßnahmen wären die Anhebung der Anzahl von zulässigen Jagdausübungsberechtigten in gemeinschaftlichen Jagdbezirken, der Verzicht auf die zahlenmäßige Begrenzung von Jagderlaubnisscheinen, eine Absenkung der Mindestgröße für Gemeinschaftsjagdbezirke auf die Mindestgröße für Eigenjagdbezirke und eine Abschaffung der Mindestpachtdauer.

Ich fordere die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, ihre jagdpolitischen Scheu-klappen endlich abzusetzen und sich auch im Interesse der Land- und Forstwirtschaft für eine Modernisierung des Jagdrechtes zu öffnen, statt im Bund weiterhin auf der Unveränderbarkeit der bestehenden jagdrechtlichen Regelungen zu bestehen."


Bundesregierung verschließt Augen vor übermäßiger Kirrung

Behm: Verbot der Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten und Beschränkung der Kirrung im Jagdrecht notwendig

Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. Mai 2012

"Die Bundesregierung verschließt die Augen vor den Problemen, die übermäßige und unsachgemäße Kirrung vielen Landwirten bereitet. Dies zeigen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Müller zu den mündlichen Fragen zur Kirrung, die die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bundesregierung gestellt hat. "Wer angesichts massiver Konflikte vor Ort nur darauf verweist, dass die betroffenen Landnutzer Lösungen mit den Jagdausübungsberechtigten absprechen sollten, der stellt Lösungen in deren Belieben und zeigt, dass er die Probleme der betroffenen Landnutzer nicht ernst nimmt," kritisierte Behm. "Das ist nicht akzeptabel."

"Die Bundesregierung argumentiert sehr widersprüchlich, wenn sie meint, die gestiegenen Schwarzwildbestände könnten nicht ohne Weiteres auf Kirrungen zurückgeführt werden, obwohl sie feststellt, dass ihr zu den zur Kirrung ausgebrachten Mengen an Mais keine abgesicherten Zahlen vorliegen. Wenn sie keine seriösen Angaben machen kann, dann sollte sie sich mit solchen Bewertungen zurückhalten und dafür sorgen, dass diese Zahlen ermittelt werden," forderte Behm.

"Die große Frage ist, ob die Kirrung mehr nutzt als schadet. Darüber muss ernsthaft diskutiert werden," ergänzte Behm. "Niemand behauptet, dass übermäßige und unsachgemäße Kirrung die einzige Ursache für den Anstieg der Schwarzwildbestände und für steigende Wildschäden in der Landwirtschaft ist. Wenn aber - dem Vernehmen nach eher vorsichtig - geschätzt wird, dass in Deutschland pro Kilogramm an Kirrungen erlegtem Wildbret 12,5 kg Mais eingesetzt werden, dann deuten diese Schätzungen darauf hin, dass dies sehr wohl ein spürbarer Faktor sein dürfte. Solche Schätzungen legen nahe, dass in vielen Revieren mit der Kirrung eine regelrechte Wildschweinmast betrieben wird. Eine Mast, die auch durch einen zusätzlichen Jagderfolg nicht mehr kompensiert werden kann. Auf diese Weise trägt die Kirrung ganz sicher zu den Wildschäden bei den Landwirten bei."

"Kirrung kann sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich für eine effektive Schwarzwildbejagung genutzt wird. Aber auch dann stellt sich die Frage, wo der geeignete Ort ist, damit keine Wildschäden in der Landwirtschaft durch angelockte Wildschweine provoziert werden. Und dort, wo übermäßig und unsachgemäß gekirrt wird, und dort, wo trotz Kirrung zu wenig Wildschweine erlegt werden, dürfte der Schaden den Nutzen auf jeden Fall überwiegen. Deswegen ist es jagdrechtlich notwendig, Vorgaben für Häufigkeit der Ausbringung, Menge und Art des Futtermittels und Art und Ort der Kirreinrichtungen zu machen, wie es einige Bundesländer bereits getan haben.

Wenn sich herausstellen sollte, dass diese Beschränkungen verbreitet nicht eingehalten werden und sich von den Jagdbehörden auch kaum durchsetzen lassen, dann ist in letzter Konsequenz auch ein Verbot der Kirrung zu erwägen. Dann bliebe als effektives Mittel der Schwarzwildbejagung vor allem die Bewegungsjagd - eine effektive und effiziente Form der Bejagung, die im Interesse der Landnutzer, aber auch des Tier- und des Naturschutzes in Deutschland ohnehin viel stärker eingesetzt werden sollte als bisher.

Dass die Bundesregierung behauptet, die Bundesländer hätten durchweg Regelungen zu Fütterung und Kirrung von Wild erlassen und offenbar davon ausgeht, dass diese ausreichend sind, spricht der bitteren Realität Hohn. In weiten Teilen des Bundesgebietes können Wildschweine, Rehe und Rothirsche weiterhin den ganzen Winter lang oder wie in Bayern sogar ganzjährig nach Belieben gefüttert und gemästet werden. Dabei ist eine effektive jagdrechtliche Einschränkung von Kirrmaßnahmen auf ein rationales Maß erst dann möglich, wenn die Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten grundsätzlich untersagt ist. Erst dann kann Kirrung als Ausnahme von dieser Regel in begrenztem Maße zugelassen werden.

Nicht nachzuvollziehen ist, warum Staatssekretär Müller behauptet, für diese Fragen seien ausschließlich die Bundesländer zuständig. Tatsächlich unterliegt das Jagdrecht der konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder. Wenn der Bund handeln will, dann kann er also handeln und die Wildtierfütterung außerhalb von Notzeiten verbieten und die Kirrung auf ein rationales Maß beschränken. Wenn es dann einige Bundesländer gibt, die davon abweichen wollen, dann muss der Bund das hinnehmen. Das ist aber kein Grund für einen Verzicht auf bundesrechtliche Regelungen. Aber die schwarz-gelbe Bundesregierung will diese Beschränkungen nicht. Das ist das Problem."




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