Aktuell


Diskussion um Waldgesetz in Hessen

Freies Betretungsrecht im Wald erhalten

Zwölf Verbände nehmen Stellung zum Entwurf des Waldgesetz

NABU Hessen Pressemitteilung, 7.9.12

Wetzlar/Frankfurt. Mit der Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald“ setzen sich zwölf hessische Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände für den Erhalt demokratischer Bürgerrechte im Wald ein. „Der Wald ist für viele Menschen ein wichtiger Erholungsraum und unverzichtbarer Ort des Naturerlebens. Er muss deshalb auch in Zukunft frei zu betreten sein“, erklärte NABU-Landesvorsitzeder Gerhard Eppler. „Die Nutzung aller Waldwege muss auch künftig für verschiedene Erholungszwecke wie Wandern, Radfahren, Joggen und Reiten grundsätzlich möglich bleiben. Mit der bloßen Wegbreite begründete Verbote lehnen wir ab“, so Volkmar Gerstein, Landesvorsitzender des ADFC Hessen. DIMB-Vorsitzender Thomas Kleinjohann wies darauf hin, dass regionale Konflikte zwischen verschiedenen Naturnutzern im Wald vor Ort mit allen Beteiligten gelöst und naturverträglich gestaltet werden könnten.

Die zwölf Verbände fordern die hessische Umweltministerin auf, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und beim Betretungsrecht stärker auf kooperative Lösungen für auftretende Konflikte zwischen Naturschutz, wirtschaftlicher Nutzung und Erholung zu setzen. „Das mit dem Gesetzesentwurf angedachte, pauschale Befahrensverbot auf schmalen Waldwegen bringt in der Praxis gar nichts. Wir setzen auf lokal ausgehandelte Regelungen, die sinnvolle zeitliche und räumliche Lenkungsmaßnahmen sowie Einschränkungen bestimmter Nutzungsarten beinhalten können.“, erklärte Kleinjohann. Wichtig sei die gegenseitige Rücksichtnahme aufeinander und auf die Natur. Die Verbände betonen, dass das Radfahren und Reiten jenseits von offiziell angelegten bzw. behördlich genehmigten Wegen unterbunden werden muss, um die Tiere und Pflanzen des Waldes nicht zu schädigen. „Wir wollen nicht, dass Radfahrer einfach quer durch den Wald fahren oder eigene, mit niemandem abgestimmte Trails anlegen“, erklärte Gerstein. Ein generelles Verbot bestimmter Nutzungsarten auf Waldwegen sperre Erholungssuchende dagegen ohne Not aus der Natur aus. „Dort, wo beispielsweise ein Bedarf an einer legalen MTB-Abfahrtsstrecke nicht im Widerspruch zu Belangen des Naturschutzes steht, sollten alle Beteiligten im Sinne einer raschen Realisierung konstruktiv zusammen arbeiten“, ergänzt Kleinjohann den Ansatz der Natursportler.

Der NABU-Vorsitzende Eppler wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit von Naturschutz- und Natursportverbänden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten könne. „Wenn Natursportverbände ihre Mitglieder dazu bringen, sich im Wald naturverträglich zu verhalten, ist mehr für die Natur gewonnen als mit einer unverständlichen gesetzlichen Regelung, die am Ende kaum einer befolgt“. Ein modernes Waldgesetz habe die Aufgabe, das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes für Mensch und Natur zu fördern. Wenn das freie Betretungsrecht des Waldes gesetzlich in die Beliebigkeit von Waldbesitzern und Behörden gestellt werde, verfehle das neue Waldgesetz seinen Zweck.

Die Resolution „Freies Betretungsrecht im Wald erhalten“ wird von den Verbänden Naturfreunde Hessen, Landessportbund Hessen, Deutscher Alpenverein (DAV), Hessischer Skiverband (HSV), Hessischer Jugendring (HJR), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Pferdesportverband Hessen (PSVH), Hessischer Radfahrer-Verband (HRV), Deutscher Modellflieger-Verband, Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club LV Hessen (ADFC) und Naturschutzbund Deutschland LV Hessen (NABU) getragen.


Reiter protestieren in Wiesbaden gegen Waldgesetz

(dpa) - 1. September, 2012

http://www.buerstaedter-zeitung.de/nachrichten/politik/hessen/12375387.htm


Waldgesetz bringt Biker auf die Palme

Journal Frankfurt, 10.9.12

http://www.journal-frankfurt.de/?src=journal_news_einzel&rubrik=10&id=16743


"Die Spuren der Mountainbiker sieht man"

Journal Frankfurt, 10.9.12

http://www.journal-frankfurt.de/?src=journal_news_einzel&rubrik=10&id=16746


Schutz des Waldes hat Vorrang

Der Hessische Waldbesitzerverband und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sprechen sich für klare Regelungen zum Betreten des Waldes aus

Verband Hessischer Waldbesitzer Pressemitteilung, 28.8.12

Der Hessische Waldbesitzerverband und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) fordern die Hessische Landesregierung auf, an der Regelung zum Betreten des Waldes im Entwurf des Waldgesetzes festzuhalten. Eine Klarstellung, was feste Wege sind, auf denen mit dem Fahrrad im Wald gefahren werden darf, ist unverzichtbar, um den Besucherverkehr im Wald wirksam lenken und entmischen zu können. Dies ist erforderlich, um den Wald vor Beeinträchtigungen durch fehlgeleitete Erholung besser zu schützen. Waldeigentümer sowie Forst- und Naturschutzbehörden brauchen eine bessere Handhabe, um den Wald vor schädlichen Auswirkungen mancher Waldnutzer besser zu schützen.

Das Problem ist erst in den vergangenen zehn Jahren entstanden. Das Hessische Forstgesetz erlaubt das Radfahren auf festen Wegen, läßt aber offen, was ein fester Weg ist. Inzwischen bestimmen Waldbesucher selbst, was ein fester Weg ist. Die Entwicklung ist massiv durch Mountainbiker verstärkt worden, die abseits der Wege Trails quer durch den Wald anlegen und damit auch für andere Waldnutzer den Verkehr öffnen. Nachfolgende Mountainbiker und andere Waldbesucher können nicht erkennen, dass solche trails illegal entstanden sind und halten sie für feste Wege. Diese Entwicklung findet überall im bergigen Gelände statt und nicht nur in den Naherholungsgebieten der Ballungsräume.

Es kann nicht sein, dass Waldeigentümer und Behörden dann im Nachhinein erklären müssen, dass diese trails illegal sind. Sondern umgekehrt müssen die gesetzlichen Voraussetzungen so gestaltet sein, dass für das Radfahren abseits fester breiter Wege ein Streckennetz von trails ausgewiesen wird. Damit ist klar, dass Mountainbiking im Wald abseits breiter fester Wege nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt ist und alle die sich zu Fuß im Wald erholen wollen auf schmalen Trampelpfaden vor gefährlichen Begegnungen mit Mountainbikern geschützt werden.

Zugleich kann das Mountainbiken so gelenkt werden, dass störungsempfindliche Tierarten, trittempfindliche Pflanzen und sensible Lebensräume geschützt werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Waldgesetz klärt die Rechtslage. Diese Klarstellung wurde durch die technische Entwicklung des Mountainbikes und die damit veränderte Verhaltensweise der Menschen notwendig. Die neuesten Entwicklungen des e-Bikes lassen schon jetzt erkennen, dass die Konflikte zwischen Radfahrern, anderen Erholungssuchenden, der Forstwirtschaft, der Jagd und dem Naturschutz weiter zunehmen und sich noch verschärfen werden. Denn elektrisch betriebene Mountainbikes ermöglichen es auch wenig trainierten Radfahrern, auf steile Berge zu fahren. Die Zahl der Mountainbiker, die in der spannenden Abfahrt den Nervenkitzel in anspruchsvollem Gelände suchen, wird kräftig zunehmen.

Waldbesitzerverband und SDW fordern zudem eine konsequente Verfolgung und erheblich stärkere Ahndung von Verstößen

Der Waldbesitzerverband und die SDW bedauern die emotionale Debatte um das Mountainbiken im Wald. Sie fordern die Deutsche Mountainbike Initiative auf, Mitglieder und Mountainbiker nicht weiter durch falsche Informationen und weit überzogene Darstellungen angeblicher Folgen des Gesetzentwurfs der Landesregierung aufzubringen. Wer den Mountainbikern einredet, der Gesetzentwurf bedeute das Ende des Mountainbikesports im Wald, schafft eine emotional aufgeladene Situation, in der eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Problem kaum noch möglich ist. Mit der angezettelten „Wutbiker-Kampagne“ demonstriert die Deutsche Mountainbike initiative nicht nur unsportliches Verhalten, sondern nimmt dabei in Kauf, dass Mountainbiker Rechte anderer geradezu sprichwörtlich über den Haufen fahren.

Das heute vorliegende Problem ist vielschichtig und hat eine Entstehungsgeschichte.
  • Vollzugsdefizit: Die bestehenden gesetzlichen Regelungen wurden von den zuständigen Behörden nicht konsequent durchgesetzt und Verstöße nicht oder nur unzureichend geahndet. Damit bleiben viele Mountainbiker in dem Glauben, das Radfahren abseits der Wege sei gar nicht so schlimm. Welche Störungen und Folgen für den Wald von diesem Verhalten ausgehen, können Mountainbikern gar nicht wahrnehmen, weil sie viel zu schnell unterwegs sind, um flüchtende Tiere, empfindliche Bodenvegetation oder geschützte Arten und Lebensräume selbst zu erkennen.
  • In manchen Regionen wurde es versäumt, auf die Bedürfnisse verschiedener Freizeitsportarten angemessen einzugehen und Angebote zu schaffen. So ist zum Beispiel gerade im Hochtaunuskreis der Bedarf einer ausgewiesenen Downhillstrecke vom Verein „Wheels over Frankfurt“ immer wieder vorgetragen und die Einrichtung einer solchen Strecke vom Forstamt Königstein und mehreren Kommunen befürwortet worden. Doch der Landkreis Hochtaunus und das Regierungspräsidium in Darmstadt schaffen seit mehreren Jahren nicht die Voraussetzungen für diese Strecke. Dies hatte zur Folge, dass sogar Naturschutzgebiete wie der Altkönig oder das Reichenbachtal bei Königstein massiv geschädigt worden sind. Die Behörden haben diesem Treiben tatenlos zugesehen.
  • Früher war es möglich, mit dem „Drahtesel“ auf den geschotterten Wegen und erdfesten Wanderwegen im Wald zu radeln. Konflikte mit anderen Waldbesuchern waren selten, das Fahren abseits fester Wege war nicht möglich. Eine Definition, was ein fester Weg ist, auf dem mit dem Rad gefahren werden darf, war nicht erforderlich. Heute ermöglichen moderne High-techbikes das Fahren in schwierigstem Gelände. Auf festen Waldwegen können moderne Bikes und geübte Fahrer mit hohem Tempo fahren.
Die Politik sollte das Problem parteiübergreifend anerkennen und zu einer konstruktiven Lösung beitragen.


NABU stellt Eilantrag gegen Rodung im Weilerbach Wald

Geplantes US-Militär-Hospital im Weilerbacher Wald ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
NABU Rheinland-Pfalz hat heute einen Eilantrag gegen die vorzeitige Rodung eingereicht


NABU Rheinland-Pfalz Pressemitteilung, 3.9.12

Kaiserslautern: Der Naturschutzbund (NABU) Rheinland-Pfalz reagiert auf die vom Bundesverteidigungsministerium genehmigte Rodung eines 47 Hektar großen Waldstückes in Weilerbach mit allen juristischen Mitteln. „Wir haben heute beim Verwaltungsgericht in Köln einen Eilantrag eingereicht, damit im Oktober nicht die Bäume fallen, bevor über unsere Klage entschieden worden ist“, berichtet der stellvertretende Vorsitzende Andreas Lukas. Der NABU reicht heute auch seine Klage in dem Planungsverfahren für ein neues US-Militär-Hospital in der Nähe der Airbase Ramstein ein. Bevollmächtigt hierfür ist die auf Planungs- und Umweltrecht spezialisierte Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer (Frankfurt).

"Der NABU hat sich für eine gerichtliche Klärung entschieden, weil es nicht angehen kann, dass ein solches Großvorhaben mitten im Wald ohne die nach deutschem Recht gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt wird", betont Dr. Michael Schröder, Vorsitzender des NABU Weilerbach.

Hintergrund

Da kein Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren durchgeführt worden ist, sind die anerkannten Umweltverbände nicht beteiligt worden. Trotz der gebotenen Transparenz in einem solchen Planungsverfahren wurden besorgte Bürger nicht angehört (die „Rheinpfalz“ berichtete mehrfach über den daraus resultierenden Unmut). Das Militär behauptet, die Öffentlichkeit konnte aus Zeitgründen nicht beteiligt werden. Dieser Grund ist vorgeschoben, da der Antrag bereits im September 2011 gestellt wurde. Erst im Juni 2012 haben die Behörden begründet, warum kein Verfahren nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt werden soll. „Wer einen Antrag solange schleifen lässt, kann nicht ernsthaft behaupten, es bestehe eine solche Eilbedürftigkeit, dass man die Öffentlichkeit aus dem Verfahren raushalten muss“, stellt Jürgen Reincke vom NABU Kaiserslautern klar. Der NABU glaubt nicht, dass das vorhandene US-Hospital in Landstuhl plötzlich derart marode ist, dass es so dringend ersetzt werden muss, dass eine nach deutschem Recht übliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung von zwei bis vier Monaten nicht mehr erfolgen kann.

Nach Auffassung des NABU ist der Genehmigungsbescheid insbesondere deshalb rechtswidrig, weil erforderliche Genehmigungen nach den Wald-, Bau- und Naturschutzgesetzen fehlen. „Wir klagen aber vor allem mit dem Ziel, dass die Umweltverbände in solchen Planungsverfahren, in denen sie ein Recht auf Verfahrensbeteiligung zur Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Natur und Umwelt besitzen, nicht einfach ausgeschlossen werden können“,macht Andreas Lukas die Intention des NABU deutlich.




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