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Update hessisches Waldgesetz

„Konstruktiver Dialog zum Waldgesetz“

Hessisches Umweltministerium Pressemitteilung, 18.9.12

Leitlinien für eine konfliktfreie Nutzung des Waldes hat der runde Tisch zum Waldgesetz bei seiner Sitzung in Wiesbaden vereinbart. „Die Diskussion um die Regelungen zum Betretungsrecht im Entwurf des Waldgesetzes hat gezeigt, dass es unterschiedliche Positionen bei den betroffenen Verbänden gibt. Wir konnten mit dem heutigen Termin viel dazu beitragen, dieses Spannungsfeld aufzulockern“, sagte Puttrich. Sie hatte Vertreter der Verbände nach Wiesbaden eingeladen, um gemeinsame Ziele und notwendige Änderungen für das Waldgesetz zu besprechen. „Die betroffenen Nutzergruppen haben in den vergangenen Wochen viel übereinander, aber selten miteinander gesprochen. Heute haben wir einen konstruktiven Dialog geführt. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für einen Interessenausgleich zu erarbeiten“, so Puttrich.

Ein strittiger Punkt konnte direkt geklärt werden. „Es gab bisher keine und es wird zukünftig keinen Einschränkungen für kleinere Gruppen oder Aktivitäten im Wald geben“, so Puttrich. Ein Paragraf (§15 Abs.4) im Entwurf sei als missverständlich bezeichnet worden und wird in einer überarbeiteten Fassung nicht mehr auftauchen. „Es ist allerdings auch weiterhin sinnvoll, dass größere Veranstaltungen wie bisher angemeldet werden. Dazu haben wir verschiedene Beispiele aufgenommen und werden das in den Entwurf einfließen lassen.“

Mit Blick auf die Definition des Weges im Wald, machte Puttrich deutlich: „Es besteht Einigkeit darüber, dass grundsätzlich der Wald für alle nutzbar sein soll. Um Konflikte zu vermeiden, ist die gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer untereinander und auf die Natur unentbehrlich“, sagte Puttrich. In der Sitzung wurde ebenfalls vereinbart, dass das Rad fahren und das Reiten nur auf offiziell angelegten, befestigten und naturfesten Wegen grundsätzlich möglich sein soll, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann. Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege und Mountainbikestrecken sinnvoll. „Wir werden auf der Basis der Leitlinien einen Vorschlag für eine Wegedefinition im Waldgesetz machen und in einem weiteren Termin mit den betroffenen Verbänden und Gruppierungen diskutieren“, sagte Puttrich.




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