Aktuell


Wölfe in Deutschland

Brandenburg: Drehkreuz für Wölfe

Genanalyse: Brandenburgs Wölfe haben polnische Vorfahren

WWF Pressemitteilung, 28.2.14

Brandenburgs Wölfe haben polnische Vorfahren. Das Vorkommen in Polen hat eine Schlüsselfunktion für die Rückkehr des Wolfes nach Brandenburg. Das sind die Ergebnisse einer ersten Genanalyse der Umweltschutzorganisation WWF im Auftrag des Landes Brandenburg. „Jetzt wissen wir, dass die Brandenburger Wölfe eindeutig der Mitteleuropäischen Tieflandpopulation angehören. Hinweise auf Hund-Wolfs-Hybriden, Gehegeflüchtlinge oder eine Ansiedlung durch Menschenhand gibt es hingegen nicht“, so Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack. „Brandenburgs Wölfe sind eindeutig die Nachfahren polnischer Einwanderer“, unterstreicht Wildbiologe Dr. Janosch Arnold von der Umweltschutzorganisation WWF.

Rund 230 Proben haben der WWF und das Land Brandenburg von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in den vergangenen Monaten molekulargenetisch untersuchen lassen. Dabei kam man nicht nur dem Ursprung der Wölfe auf die Spur: Das in Brandenburg seit 2006 gesammelte Material gewährt auch tiefere Einblicke in Wanderbewegungen und Verwandtschaftsverhältnisse.

WWF-Experte Arnold weist den Rudeln gar eine Schlüsselfunktion für die zukünftigen Vorkommen in Deutschland und Westpolen zu: „Brandenburg ist so etwas wie ein Drehkreuz, ein Verkehrsknotenpunkt für Isegrim.“ Das Land sei nicht nur ein Einwanderungsland für Wölfe. Die Auswertung zeige, dass die von hier abgewanderten Tiere auch wieder in die Heimat ihrer Vorfahren nach Westpolen zurückkehrten. Oder weiter gen Westen ziehen und neue Regionen, etwa in Niedersachsen erschließen.

„Das Land wird entsprechend unseres Wolf-Managementplanes auch in den kommenden Jahren auf gesamter Fläche genetische Kontrollen des Wolfsbestandes durchführen lassen, um Fragen zur Herkunft der Wölfe in Brandenburg sowie zur individuellen Unterscheidung und zum Nachweis von Reproduktionen beantworten zu können“, so Ministerin Tack.

Hinweise auf Inzucht konnte die Analyse nicht geben, die genetische Vielfalt habe ein normales Ausmaß. Durch Zuwanderung und Expansion werde die in kleinen Populationen unvermeidliche Inzucht ausgeglichen. Rudel-Neugründungen fanden zwar meist durch nah verwandte Individuen (z.B. Cousins und Cousinen), jedoch nicht durch Vollgeschwister oder Eltern-Nachkommen-Verhältnisse statt. Damit das so bleibt, ist es laut Tack umso wichtiger, Lebensräume zu vernetzen und auf ein grenzübergreifendes Wolfsmanagement zu setzen.

Hintergrund

Seit Dezember 2012 hat Brandenburg einen Managementplan, der die Zielsetzung im Umgang mit dem Wolf für die Zeit bis zum Jahre 2017 beschreibt. Wichtige Bestandteile dessen sind die Prognose und die Überwachung der Bestandsentwicklung, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Konfliktbewältigung, die Minimierung und Prävention von Schäden an Weidetieren, finanzielle Kompensation von gerissenen Weidetieren sowie die Organisation des Monitoring und Hilfen bei auftretenden Schäden sowie die Beratung und Zusammenarbeit mit den Nutzergruppen.

Der „Managementplan für den Wolf in Brandenburg 2013 - 2017“ kann in gedruckter Form beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz angefordert werden.

Für die genetische Analyse ließen der WWF und das Land Brandenburg 234 Proben aus den Jahren 2006 bis 2013 bei der Abteilung Wildtiergenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung molekulargenetisch untersuchen. Davon konnten 186 Proben dem Wolf zugeordnet werden. Sie stammten von 62 unterschiedlichen Individuen.


NABU fordert strenge Strafe für geplanten illegalen Wolfsfang

Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt

NABU Pressemitteilung, 3.3.14

Zossen – Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.

Dabei handelt es sich um zwei Zaunanlagen von etwa drei Metern Höhe und einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. In beiden Anlagen wurden jeweils drei Schafe gehalten. Es waren Eingänge von ca. ein Meter Höhe in der Art eingebaut, dass ein um den Zaun laufender Wolf in eine Schleuse gelangen und schließlich aus der Anlage nicht mehr entkommen könnte. Der Zaun war entsprechend der Schutztechnik für Herdenschutz gegen Wölfe mit einem Untergrabungsschutz versehen. Ein Wolf wäre damit dem Betreiber der Anlage hilflos ausgeliefert gewesen.

Es wäre auch denkbar gewesen, dass sich freilaufende Hunde in diese Fanganlagen verirren, was ebenso gegen das Tierschutz -und Jagdrecht verstoßen würde. Die Behauptung jedoch, man würde mit diesen Anlagen wildernde Hunde fangen wollen, wäre aus NABU-Sicht unsinnig, weil Übergriffe von Hunden auf Wild in Brandenburg selten und maximal sporadisch auftreten. Aus Sicht des NABU ist der illegale Fang von Wölfen nicht nur billigend in Kauf genommen worden, sondern war gezielt die Funktion der Anlage. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In dieser Anlage vereinigten sich die Erfahrungen aus historischen Wolfsfanganlagen mit den neuesten Erkenntnissen, wie Zäune beschaffen sein müssen, um für Wölfe unüberwindbar zu sein. Sinn und Zweck der Anlage war allein der Fang von Wölfen.“

Seit 2007 ist das Vorkommen von Wölfen in dieser Region nachweislich belegt. Im August 2007 wurde in der benachbarten Rochauer Heide ein illegal erschossener Wolf gefunden. Ein Täter konnte nie ermittelt werden. Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Tierart. Eine Nachstellung ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit einer Strafe bis zu fünf Jahren Haft oder bis zu 50.000 Euro geahndet werden.




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