AktuellBienenstreit BUND vs. Bayer
BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer im Streit um Bienengefährlichkeit von PestizidenBUND Pressemitteilung, 11.3.15Düsseldorf/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG, gewonnen. Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. "Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden einzustellen", sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Außerdem müsste die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan" ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und werde vom BVL als "bienenungefährlich" eingestuft. Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check "Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten", mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten. Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000 Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen. » zurück |
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