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40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz

1976-2016: 40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz

Vom Museumsnaturschutz zum umfassenden Ökosystemschutz

BMUB Pressemitteilung, 3.4.17

Das Bundesnaturschutzgesetz ist nun Jahre 40 Jahre alt geworden. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth würdigte das Gesetz heute auf einer Festveranstaltung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz, des Deutschen Naturschutzrings und des Deutschen Rats für Landespflege in Berlin als bedeutendes Instrument zum Schutz der Natur.

Flasbarth: "Der Schutz der Natur ist eine überragende Staatsaufgabe. Es geht um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und damit um fundamentale Zukunftssicherung." Die Bedeutung des Naturschutzrechts ist heute kein bisschen geringer als vor 40 Jahren – im Gegenteil: im Zuge der Herausforderungen, die Bevölkerungswachstum, Wohlstand und Klimawandel mit sich bringen, ist ein starkes Naturschutzrecht besonders bedeutend.

Flasbarth: "Wir brauchen immer wieder Unterstützung gegen Versuche, den Naturschutz zu schwächen. Darum ist es gut, dass wir das Verbandsklagerecht, das wir seit 2002 im Naturschutzgesetz haben, seit 2006 mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz jetzt auch auf andere Bereiche des Umweltrechts ausweiten."

Im Jahr 1976 hatte das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz ausgedient. BBN, DNR und DRL erarbeiteten im Auftrag des Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Bernhard Grzimek, einen Entwurf. Insbesondere die zunehmende Umweltverschmutzung und die kontinuierlich erstarkende Industrie verstärkten das Interesse der Öffentlichkeit und der Politik an einer stärkeren rechtlichen Regelung des Natur- und Umweltschutzes. Ein erster Schritt zum Bundesnaturschutzgesetz war zunächst das Umweltprogramm der Bundesregierung im Jahr 1971. Das war ein ambitionierter und wichtiger Anstoß für die Umweltpolitik, der unter anderem in der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 mündete.

Das Gesetz brachte entscheidende Neuerungen wie zum Beispiel planerische Instrumente für einen vorsorgenden Naturschutz, die Vorgaben für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung der Verbände, die schließlich im Jahr 2002 das Verbandsklagerecht erhielten. Darüber hinaus mussten die Naturschutzgesetze der Bundesländer angepasst werden. Umfangreiche Novellierungen und die Umsetzung europäischer Vorgaben haben aus dem Gesetz ein umfassendes Rechtssystem gemacht, das auch international beispielgebend gewirkt hat. Das Völker- und Europarecht bleibt dabei weiter ein Motor der Rechtsentwicklung.




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