AktuellKlage gegen Hambacher Wald Rodung
Eilantrag für Rodungsstopp im Hambacher WaldBUND will Tagebau Hambach juristisch stoppen / Rote Linie zum Schutz des WaldesBUND NRW Pressemitteilung, 22.8.17 Mit einem heute beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag will der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Rodungsstopp für den Hambacher Wald erzwingen. „Jeder Quadratmeter dieses einzigartigen und eigentlich streng geschützten Lebensraums ist es wert, gerettet zu werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Vom einst mehr als 4.100 Hektar großen Wald sind trotz der Zerstörung durch die Braunkohlenbagger noch immer große Bestände mit streng geschützten Tierarten wie der Bechsteinfledermaus vorhanden. Die Restbestände der Eichen-Hainbuchenwälder gehören noch immer zu den flächenhaft und qualitativ hochwertigsten Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der ganzen atlantischen Region Deutschlands. Die Bechsteinfledermaus-Kolonien gehören zu den bedeutendsten Europas. Deshalb hatte der BUND bereits 2015 Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach und den derzeit geltenden Hauptbetriebsplan eingelegt. Erst im Juni 2017 hatte der Gesetzgeber mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes dem BUND ein umfängliches Klagerecht eingeräumt. Der BUND hatte daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches klar belegt, dass der Hambacher Wald alle fachlichen Kriterien erfüllt, um als Europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen. Dies aber hatte die Landesregierung unterlassen, um den Braunkohleabbau zu ermöglichen. Trotz laufender Klage will RWE ab dem 1. Oktober weitere wertvolle Waldbestände roden. „Die anstehende weitere Zerstörung des Waldes wäre ein eklatanter Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben“, so BUND-Chef Sticht. Das aber soll jetzt mit dem Eilantrag verhindert werden. Wenige Tage vor der als „Rote Linie gegen Kohle“ angekündigten Menschenkette am Braunkohlentagebau Hambach verstärkt der BUND damit seine juristischen Bemühungen zur Rettung des vom Braunkohletagebau Hambach bedrohten Waldes. „Mit der Menschenkette wollen wir uns auch schützend vor die noch immer in Menge und Qualität einzigartigen Restbestände des Waldes stellen“, sagte der Rote Linie-Demonstrationsleiter Dirk Jansen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere einzigartigen Naturgüter einem heute nicht mehr benötigten und zudem extrem klimaschädlichen Energieträger geopfert werden.“ BUND zieht gegen Rodungen in Hambacher Wald vor GerichtKölner Stadt-Anzeiger, 22. August, 2017http://www.ksta.de/nrw/bund-zieht-gegen-rodungen-in-hambacher-wald-vor-gericht-28206502 » zurück |
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