Aktuell


Bundesnaturschutzgesetz

Der Wolf im Bundestag

WWF begrüßt Präzisierungen im Bundesnaturschutzgesetz

WWF Pressemitteilung, 19.12.19

Nachdem der Umweltausschuss gestern den Weg für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Umgang mit dem Wolf freigemacht hatte, wurde das Gesetz heute im Bundestag in 2./3.-Lesung verabschiedet. Der kurzfristig erarbeitete Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD schafft einen zufriedenstellenden Kompromiss nach einer aufgeheizten Debatte.

Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere beim WWF Deutschland, erklärt hierzu:

„Die nun gefundene Lösung im Bundesnaturschutzgesetz macht deutlich, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes und anderer streng geschützter Tierarten enge Grenzen gesetzt sind. Erst da, wo ernste und nachweisbare wirtschaftliche Schäden entstehen, ist eine Ausnahme vom strengen Schutzregime möglich. Dazu zählt auch die Entnahme von Tieren im Einzelfall. Im ursprünglichen Entwurf des vom Kanzleramt geschmiedeten Kompromisses im Mai 2019 war nur von Schäden die Rede. Die Formulierung hätte den Kreis der Personen, die Entnahmen für streng geschützte Tierarten beantragen könnten, stark erweitert und womöglich sogar Hobbyfischern die Möglichkeit gegeben, einen Abschuss von Fischotter, Kormoran oder Fischadler zu beantragen. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD wird die Berechtigung für einen Antrag auf Entnahme auf das bislang geltende Kriterium des Wirtschaftens zurückgeführt, wie von Naturschutzverbänden gefordert.

Die Tötung eines Wolfes muss nach Auffassung des WWF auch bei neuer Gesetzeslage Ultima Ratio sein. Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weidetieren und Wildtieren zu ermöglichen, ist weiterhin eine flächendeckende Umsetzung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen das A und O. Jeder Antrag auf Entnahme aufgrund von ernsten wirtschaftlichen Schäden muss als Einzelfall geprüft werden, damit belegt werden kann, dass es keine Alternativen gab.

Bund und Länder hatten kürzlich angekündigt auch die Fördermaßnahmen für Weidetierhalter zum Schutz vor dem Wolf auszubauen. Der WWF begrüßt die Ankündigung, dass auch laufende Kosten des Herdenschutzes finanziert werden sollen, mahnt aber an, dass es nach wie vor eine bessere bundesweite Koordination zu Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Hunde, deren Förderung und Weiterentwicklung und den Beratungsangeboten für Tierhalter braucht.


Ein folgenreicher Beschluss für Wölfe und geschützte Tiere

BUND Pressemitteilung, 20.12.19

Gestern hat der Bundestag auf Empfehlung des Umweltausschusses die vieldiskutierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, die den Abschuss von Wölfen und allen anderen geschützten Arten erleichtern soll. Hierzu kommentiert Friederike Scholz, Expertin für Wildtiere und Artenschutz beim BUND:

"Wir begrüßen, dass die Vorlage des Bundesnaturschutzgesetzes in letzter Minute noch leicht abgewandelt wurde. Als Abschussvoraussetzung können auch künftig nur wirtschaftliche Schäden geltend gemacht werden. Naturschutzverbände haben für diesen Kompromiss lange gekämpft. Damit wird eine Beliebigkeit in der Schadensbeurteilung verhindert.

Trotzdem kann von einer Entwarnung keine Rede sein. Wölfe und alle anderen geschützten Arten wie Fischotter, Seeadler oder Kranich können nun leichter getötet werden als vorher. In Kombination mit dem undefinierten Begriff 'ernste […] Schäden' zur Erteilung einer Abschussgenehmigung birgt das eine große Rechtsunsicherheit, um die sich künftig Gerichte kümmern müssen. Genauso beurteilen wir nach wie vor sehr kritisch, dass nun im Schadensfall auch ganze Rudel ohne genaue Zuordnung der Schäden zu bestimmten Wölfen geschossen werden dürfen.

Die Alternative zum vorschnellen Abschuss von Wölfen muss auch weiterhin ein durchdachter Herdenschutz sein. Die konsequente Förderung des Herdenschutzes und die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung müssen nach wie vor im Fokus der Bemühungen stehen."


NABU: Angriff auf den Artenschutz abgewendet

Überarbeiteter Gesetzentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz beschlossen
NABU-Petition mit 45.000 Unterschrift machte Druck


NABU Pressemitteilung, 19.12.19

Berlin – Der NABU begrüßt die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete überarbeitete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die von der Koalition im Frühsommer eingebrachte ursprüngliche Version hatte der NABU aufs Schärfste kritisiert, und Bürgerinnen und Bürger mobilisiert, um diesen Angriff auf den Artenschutz abzuwenden. Fast 45.000 Menschen unterstützten die NABU-Petition „Hände weg vom Wolf“. Nach monatelangem Ringen wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf nochmal deutlich überarbeitet und berücksichtigte dabei viele der NABU-Kritikpunkte. So zum Beispiel, dass der Einsatz und die Prüfung von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen explizit im Gesetzestext gefordert werden, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann. Im Begründungstext werden als mögliche Maßnahmen wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde genannt. Diese Betonung des Herdenschutzes geht Hand in Hand mit der Absage an einen Antrag der FDP zur Aufnahme von Wölfen ins Jagdrecht.

„Langsam aber sicher reift die Einsicht, dass Herdenschutz der Dreh- und Angelpunkt für die Koexistenz von Wölfen, Menschen und Weidetieren ist. Jagd oder präventiver Abschuss gehören nicht dazu“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Was genau als zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in welcher Situation gilt, sei aber immer noch nicht geklärt. Der NABU hat hierzu mit zehn weiteren Verbänden einen Kriterienkatalog erarbeitet.

Mit der überarbeiteten Gesetzesänderung ist die Gefahr für andere Arten wie Kegelrobbe, Biber und Kormoran erst einmal gebannt. An ihrem Schutzstatus ändert sich mit der neuen Gesetzesversion nichts. Insbesondere das befürchtete rechtliche und behördliche Chaos durch eine Ausweitung auf jegliche Schäden, die die Bagatellgrenze überschreiten und damit auch für jeden Gartenteichbesitzer zuträfen, abgewendet.

Nach Ansicht des NABU ist die Gesetzesänderung aber grundsätzlich unnötig und setzt an der falschen Stellschraube an. Die Entnahme von Wölfen, die etwa Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere reißen, war schon vor der Gesetzesänderung per Ausnahmegenehmigung möglich. Laut der Änderung dürfte nun Wolf für Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass überhaupt klar ist, welches Tier die Schäden verursacht hat. Diese Änderung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und bleibt ein klarer Kritikpunkt, der sogar Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könnte.

„Die Entnahme eines geschützten Tieres wie dem Wolf muss immer eine Einzelfallbetrachtung bleiben, anstatt das ganze Rudel in Sippenhaft zu nehmen“, so Birte Brechlin, NABU-Wolfsexpertin. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst in seinem Urteil zu Finnland erneut die enge Auslegung der FFH-Richtlinie betont. Zudem wäre die Politik besser beraten gewesen, die Zeit und Energie, die in die Gesetzesänderung geflossen ist in die Förderung der Weidetierhaltung zu investieren, anstatt mit Scheindebatten die Lösung der eigentlichen Probleme zu verschleppen.

„Ein Betrieb, der nicht ständig ums Überleben kämpfen muss, hat mehr Kapazitäten um Herausforderungen wie den Herdenschutz zu meistern“, so Krüger. Hier würde auch das vom NABU schon lange geforderte Herdenschutzkompetenzzentrum zu Beratung und Forschung einen entscheidenden Fortschritt bringen. „Beim Thema Wölfe, Beweidung und Herdenschutz müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir bieten auch der Politik an, den eingeschlagenen Weg der Verständigung über Ressortgrenzen hinweg gemeinsam fortzusetzen“, betont Krüger.


Neuregelung zum Wolf schafft Rechtssicherheit

Bundestag beschließt Änderung des Naturschutzrechts

BMU Pressemitteilung, 19.12.19

Der Bundestag hat heute neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werden berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfs als streng geschützter Tierart in einen angemessenen Ausgleich gebracht. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Neuregelung zeigt, dass wir berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung ernst nehmen. Dies schließt auch die Hobbytierhalter ein. Der Herdenschutz ist dabei von zentraler Bedeutung, denn Nutztierrisse in Wolfsgebieten lassen sich nur durch gute und flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen effektiv verhindern. Daher habe ich mich gemeinsam mit meiner Amtskollegin Julia Klöckner auch dafür eingesetzt, dass die Finanzierungsmöglichkeiten etwa für Herdenschutzhunde und --zäune auf europäischer und nationaler Ebene verbessert werden. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch den Aufwand für die laufende Unterhaltung."

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland, der hier seit Mitte des 19. Jahrhunderts nach jahrhundertelanger Verfolgung faktisch ausgerottet war, ist ein Erfolg des Artenschutzes. Zugleich entstehen dadurch neue Herausforderungen, insbesondere für die Weidetierhaltung. Der Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit bei der im Einzelfall notwendigen Entnahme von Wölfen, wenn trotz Herdenschutzmaßnahmen ernste wirtschaftliche Schäden drohen.

Zudem wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser sich im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt. Der Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern darf dann nur im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einem Rissereignis erfolgen, bis die Nutztierrisse aufhören.

In jedem Fall dürfen Wölfe nur abgeschossen werden, wenn die zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Wie der Bundestag nun noch einmal klargestellt hat, setzt eine Ausnahme immer voraus, dass weitere Schäden nicht durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen vermieden werden können.

In Umsetzung der Empfehlungen internationaler Naturschutzübereinkommen ist vorgesehen, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind. Zudem sollen Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei behördlich angeordneten Entnahmen getroffen werden.

Die Sicherheit des Menschen hat beim Umgang mit dem Wolf stets oberste Priorität. Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen und die damit verbundenen Risiken von vornherein zu verhindern, soll nun das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Morgen Bitte Richtung Verpflichtung!

Vor EU-Umweltministerrat: WWF fordert rechtsverbindliche Renaturierungsoffensive für die EU

WWF Pressemitteilung, 18.12.19

Berlin: Im Vorfeld des EU-Umweltministerrats in Brüssel fordert der WWF Deutschland ein Umdenken der Mitgliedsstaaten in der Biodiversitätspolitik und mehr rechtlich bindende EU-Gesetzgebung im Arten- und Naturschutz anstelle von Absichtserklärungen. Mit denen auf der Rats-Agenda stehenden Leitlinien zum Erhalt der biologischen Vielfalt nach 2020 sollen die Umweltministerinnen- und minister den Grundstein legen für den Schutz der biologischen Vielfalt im nächsten Jahrzehnt. „Die letzten selbst gesteckten Ziele hat die EU größtenteils verfehlt, fürs neue Jahrzehnt braucht die EU nun eine rechtsverbindliche europaweite Renaturierungsoffensive“, so Günter Mitlacher, Experte für internationale Biodiversitätspolitik bei WWF Deutschland.

„Naturschutz ist Klimaschutz und ohne mehr intakte Natur in Europa sind auch die EU-Klimaziele unerreichbar“, unterstreicht Mitlacher. Denn Wälder, Moore, Flüsse, Seen und anderen Ökosysteme sind wichtige Kohlenstoffspeicher, die die Erderhitzung begrenzen. Deshalb müssen die Ökosysteme dringend besser geschützt und bereits zerstörte Flächen wiederherstellt werden, unter anderem durch eine europaweite Renaturierungsoffensive. Mitlacher: „Damit es nicht nur bei guten Absichten der Mitgliedsstaaten bleibt, sollten diese Maßnahmen rechtsverbindlich sein. Hier muss auch Deutschland mehr Gewicht in die Waagschale werfen und mehr Verbindlichkeit fordern.“

Die vom EU-Umweltrat zu beschließenden Leitlinien haben Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenarten weltweit, so der WWF. Denn sie sind auch die Grundlage für die EU-Position im Rahmen der internationalen Verhandlungen zur UN-Biodiversitässtrategie ab 2020, die im Oktober nächsten Jahres in der 15. Vertragsstaatenkonferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) in China gipfeln. Dort wird die Staatengemeinschaft eine neue Strategie für den globalen Biodiversitätsschutz verhandeln. Mitlacher: „Nur auf Grundlage einer ambitionierten EU-Biodiversitätsstrategie mit starken rechtsverbindlichen Elementen kann die EU es schaffen, den anderen großen Wirtschaftsmächten glaubwürdig mehr Arten- und Naturschutz abzuverlangen – genau das ist ihre Aufgabe, wenn es in Kunming bei der Vertragsstaatenkonferenz um die Zukunft der weltweiten biologische Vielfalt geht.“




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