AktuellTropenholz in Gartenmöbeln
Regenwald im GartenstuhlWWF findet Tropenholz in Gartenmöbeln und weiteren HolzproduktenHinweis auf Verstöße gegen Handelsgesetz WWF Pressemitteilung, 27.5.14 Berlin - Der WWF hat Gartenmöbel und andere Holzprodukte deutscher Einzelhändler untersucht und ist in mehreren Fällen auf Tropenholz und falsch deklarierte Holzarten gestoßen. Von den stichprobenartig ausgewählten 13 Produkten stuften die Umweltschützer acht als besonders kritisch ein. Untersucht wurden Sitzmöbel, Besenstiele, Vogelhäuser oder Beistelltische. Häufig enthielten die Waren Tropenhölzer aus Südostasien oder Afrika, in mehreren Fällen wurden auch vom Aussterben bedrohte Baumarten identifiziert. Die untersuchten Produkte stammen aus dem Sortiment von Bauhaus, Dänisches Bettenlager, Sconto, Jawoll, Möbel Braun und Rossmann. „Bei Tropenholz besteht immer das Risiko, dass es sich um Raubbau oder sogar illegales Holz handelt. Verantwortungsbewusste Händler verzichten darauf oder achten auf ein glaubwürdiges Zertifikat wie FSC“, sagt Johannes Zahnen, Referent für Biodiversität beim WWF Deutschland. Für einige der Unternehmen könnten die Ergebnisse auch ein juristisches Nachspiel haben: Seit letztem Jahr müssen die Händler für viele Holzprodukte nachweisen, dass ihr importiertes Holz aus legalen Quellen stammt. Die meisten Unternehmen konnten oder wollten jedoch nicht die genaue Herkunft der Hölzer nennen, so der WWF. Häufig seien auch die Holzarten falsch deklariert worden, wie etwa bei einem Beistelltisch vom Dänischen Bettenlager. Statt unbedenklicher Fichte ergaben die Laboranalysen eine Mixtur aus verschiedenen Tropenhölzern, von denen einige auf der Roten Liste stehen. „Offensichtlich haben viele Händler keine Ahnung, wo ihr Holz eigentlich herkommt. Ein starkes Indiz, dass hier gegen Gesetze verstoßen wird“, so Johannes Zahnen vom WWF. In Deutschland regelt das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Es basiert auf der EU-Holzhandelsverordnung, die am 3. März 2013 in Kraft trat. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt, muss deren legale Herkunft nachweisen. Als Grundlage gelten zwingend das Wissen um die Holzart und Holzherkunft. Nach Ansicht des WWF liegen die Schwächen der Verordnung darin, dass wichtige Produktgruppen wie Sitzmöbel, Musikinstrumente, Spielzeuge oder Bücher nicht unter die Regelung fallen. Daneben halten die Umweltschützer die Sanktionen bei Verstößen für nicht ausreichend. Trotzdem sei die Verordnung ein wichtiger erster Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen. » zurück |
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