AktuellErfolg in Indien
Rote Karte für schwarze KohleDer Wald von Mahan ist vorerst gerettet. Der Oberste Indische Gerichtshof hat die Konzessionen für den Bau neuer Kohleminen abgelehnt.Von Lisa Bender, Greenpeace-Online, 25.9.14 Einflussreiche Kohlekonzerne in Indien planten den Neubau von 214 neuen Kohleminen auf dem Gelände eines der wertvollsten Wälder Indiens, des Mahan-Waldes. Für die entsprechenden Beschlüsse übten sie enormen Druck auf die Regierung aus. Nun entschied der Oberste Gerichtshof in Mumbai, dass es vorerst keinen Neubau von Kohleminen geben wird. Greenpeace begrüßt diese Entscheidung. Es ist ein erster Sieg für die Umwelt und die Menschen in Indien. Die Geschichte des Kohlebaus war eine enorme Bedrohung für den Mahan-Wald und ist zugleich geprägt von Willkür und Korruption gegen die Bevölkerung. Die Ablehnung des Gerichtshofs gibt der neu gewählten Regierung nun die Chance zu beweisen, dass sie an ihrem Wahlspruch wirklich festhält und ihre Versprechungen nicht bloß heiße Luft während des Wahlkampfes waren. Sie versprach, sich für Umweltschutz, die Rechte der Waldbewohner und für die Gemeinden einzusetzen, die auf den Wald als Lebensgrundlage angewiesen sind. Der Gerichtsentscheid ist ein Zeichen für Regierung und Wirtschaftsunternehmen, dass die Gesetze des Landes nicht einfach umgangen und ignoriert werden können. Für Greenpeace Indien ist das Urteil eine erfreuliche Nachricht und eine Bestätigung ihrer Arbeit. Die Umweltschützer engagierten sich intensiv für den Schutz des Mahan-Waldes, gegen neue Kohleminen und für eine Zukunft ohne Kohle mit Erneuerbarer Energie. Der Bau der geplanten Kohleminen hätte die Rodung einer enormen Fläche des Mahan-Waldes verlangt. Eine halbe Million Bäume sollten gefällt werden und mehr als 50.000 Menschen hätten dadurch ihren Lebensraum verloren, weiteren 54 Dörfern wäre die Lebensgrundlage entzogen worden. Der Mahan-Wald ist einer der wertvollsten Wälder Indiens und Heimat einer großen Artenvielfalt. Das muss so bleiben, diese Ansicht unterstützt ganz offensichtlich auch Indiens Oberster Gerichtshof. » zurück |
|
Aus der easy.wdss.de, gedruckt am: Fr, 22.11.2024 © easy.wdss Besuchen Sie die www.weitblick.net unter www.weitblick.net Bildschirm-Version |