AktuellEUSTAFOR Präsident
Österreicher an Spitze der europäischen Staatsforste bestätigtBundesforste-Vorstand Georg Erlacher als Präsident der europäischen Staatsforstevereinigung EUSTAFOR wieder gewähltInteressensvertretung auf EU-Ebene hat viel vor Österreichische Bundesforste Pressemitteilung, 28.2.13 Wien/Purkersdorf - Bei der Hauptversammlung der europäischen Staatsforstevereinigung EUSTAFOR (European State Forest Association) in Brüssel wurde Georg Erlacher, Vorstandssprecher der Österreichischen Bundesforste (ÖBf), als Präsident wieder gewählt. Seit 2011 führt der Bundesforste-Vorstand im Executive Committee der Eustafor die Plattform der europäischen Staatsforste an. "Eine starke Interessensvertretung auf europäischer Ebene ist auch für Österreich als Wald-Land entscheidend", setzt sich Georg Erlacher für forstliche Anliegen der europäischen Staatsforste in Brüssel ein. Rund 38% der EU-Fläche ist von Wald bedeckt, rund ein Drittel davon sind Staatswälder. "Der Klimawandel stellt uns in der Forstwirtschaft vor neue Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können." Neue EU-Holzverordnung gegen illegalen Holzhandel Mit 3. März 2013 tritt eine neue EU-Holzverordnung (EU Timber Regulation) in Kraft, die illegalem Holzhandel zukünftig stärker entgegen wirken will. "Wir begrüßen grundsätzlich die neue EU-Verordnung, die den europäischen Markt im Sinne aller Marktteilnehmer frei von illegalem Holzhandel hält. Zur Umsetzung sollen allerdings bestehende Zertifizierungssysteme und Prozesse herangezogen und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden auferlegt werden", sagt Erlacher zum in Kraft treten der neuen Verordnung. Diese verbietet zum einen das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Zum anderen wird allen Marktteilnehmern, die erstmals Holzerzeugnisse auf den EU-Binnenmarkt bringen, eine Informations- und Sorgfaltspflicht auferlegt. Weiters werden alle Händler verpflichtet, im Sinne der Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse genaue Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden (ausgenommen Konsumenten) zu führen. Natura 2000-Schutzgebiete: Rechte der Eigentümer wahren Für aktuelle Diskussionen sorgt auch die länderübergreifende Umsetzung der Natura-2000-Schutzgebiete nach der auf EU-Ebene festgelegten Flora-Fauna-Habitat-(kurz: FFH-) Richtlinie. Insbesondere die Frage nach Einschränkung der Eigentumsrechte und forstlicher Bewirtschaftung sowie damit verbundener Entschädigung wird von den Waldeigentümern thematisiert. Auf Ebene der Europäischen Kommission hat sich eine Initiative gebildet, die sich mit "Guidelines for Forest Management in Natura 2000 areas" beschäftigt. Dazu Erlacher: "Wir haben unsere Anliegen bei der Europäischen Kommission eingebracht. Die bestehenden Forst- und Naturschutzgesetze sind ohnedies streng, aber es braucht auch einen vernünftigen Rahmen, die Wälder gut und nachhaltig zu bewirtschaften." Etwa die Hälfte der Bundesforste-Flächen unterliegt bereits heute naturschutzrechtlichen Bestimmungen, 26% sind Natura-2000-Gebiet. Ein gelungenes Beispiel für gelebten Naturschutz und nachhaltige Forstwirtschaft ist die Kooperation von Bundesforsten und BirdLife Österreich zum Schutz heimischer Waldvogelarten. Es wird nun als Best-Practise-Beispiel auf europäischer Ebene präsentiert. Neue EU-Forststrategie in Ausarbeitung Auch bei der Neustrukturierung der EU-Forststrategie steht der Schutzgedanke der Wälder stark im Vordergrund. 1998 entwickelt, wird die alte EU-Forststrategie nun, vor dem Hintergrund gestiegener Anforderungen aus anderen Politikfeldbereichen wie Entwicklung ländlicher Raum, gemeinsame Agrarpolitik, Bioenergie oder Natura-2000, neu überarbeitet. "Die neue Fassung der EU-Forststrategie ist eine große Chance, alle gesellschaftlichen Interessen im Wald zu adressieren und der forstlichen Bewirtschaftung jene Bedeutung zurückzugeben, die sie benötigt, um Wälder im Sinne von Mensch und Gesellschaft nachhaltig und effizient zu bewirtschaften. Als Vereinigung der europäischen Staatswälder werden wir auch weiterhin unsere Mitverantwortung wahrnehmen und einen aktiven Beitrag leisten", blickt Georg Erlacher optimistisch in die Zukunft. Über die EUSTAFOR EUSTAFOR wurde 2006 als Interessensvertretung der europäischen Staatsforste geründet. Die Österreichischen Bundesforste waren eines der vier Gründungsmitglieder. Heute umfasst die Vereinigung 26 Mitglieder aus 20 europäischen Ländern und repräsentiert eine bewirtschaftete Fläche von rund 45 Millionen Hektar, ein Viertel davon, 12,6 Millionen Hektar, sind Schutzgebiete. Alle Mitglieder sind einer nachhaltigen Forstwirtschaft verpflichtet und entsprechend zertifiziert. Gemeinsam schaffen und sichern die EUSTAFOR-Mitglieder rund 100.000 Arbeitsplätze. Sitz der Interessensvereinigung ist das European Forestry House in Brüssel. Neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit vor illegalen HolzprodukteDem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft entgegenwirkenEU-Holzverordnung tritt ab 3. März 2013 in Kraft Lebensministerium Österreich Pressemitteilung, 1.3.13 Wien (OTS) - Die neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem Holzeinschlag zu kaufen. Importeure und Waldbesitzer müssen Dokumentationspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie gilt ab 3. März 2013. "Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen, denn er geht Hand in Hand mit Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und Lebensgrundlage redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen. Durch die Umsetzung der EU-Holzverordnung kann Österreich auf forstwirtschaftliche Praktiken innerhalb Europas und weltweit einwirken und zur Ausrottung des illegalen Holzeinschlags beitragen", so Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich. Das soll einerseits durch ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag erreicht werden. Zum anderen gilt eine Sorgfaltspflicht für alle EU-Händler, die Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Diese Sorgfaltspflicht umfasst die Dokumentation über Art, Herkunft und Legalität der Lieferung, eine Risikoabschätzung und, wenn das Risiko eines illegalen Einschlags nicht vernachlässigbar gering ist, ein Risikominderungsverfahren. Diese Bestimmungen der Verordnung gelten nur beim erstmaligen Inverkehrbringen (Verkauf oder unentgeltliche Abgabe) auf dem EU-Markt, nicht für den weiteren Handel bzw. für die weitere Verarbeitung innerhalb der EU. Die geforderten Informationen und Nachweise können von der zuständigen Behörde bis zu fünf Jahre rückwirkend verlangt werden. Zielrichtung der Verordnung sind Importe aus Risikogebieten etwa der Tropen oder Russlands. Betroffen sind aber auch die Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten ohne nennenswertes Risiko sowie heimische Waldbesitzer, die ihr Holz erstmalig am Binnenmarkt platzieren. Letztere gehören nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Konformität mit den WTO-Bestimmungen nicht möglich. Während manche Importeure je nach Herkunft und Komplexität der Holzerzeugnisse mit durchaus erheblichem Aufwand für den Nachweis der Legalität rechnen müssen, sollten die heimischen Waldbesitzer kein Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten Informationen wurden schon bisher von der Forstbehörde für statistische Zwecke abgefragt. Es ist vorgesehen, das Bundesamt für Wald als zuständige Behörde für die Kontrollen der Importeure und die Forstbehörde für Kontrollen im Zusammenhang mit heimischem Holz einzusetzen. Die Wälder dieser Welt: lebenswichtige natürliche Ressource 1,3 Milliarden der weltweit in Armut lebenden Menschen hängen für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise vom Wald ab. Neben der Unterstützung dieser Gemeinschaften tragen Wälder dazu bei, den Klimawandel und die damit verbundene Anpassung abzumildern. Außerdem fördern sie die Artenvielfalt und spielen eine wichtige Rolle im Umweltschutz, beispielsweise bei der Verhinderung von Wüstenbildung und Erosion. Darüber hinaus stellen Wälder einen Wirtschaftsfaktor dar: Nachhaltiges Waldmanagement generiert jedes Jahr mindestens 180 Milliarden Euro an Erträgen durch Holz, Brennholz und sonstige forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Weitere Informationen sowie die Texte der Verordnung, der Durchführungsbestimmungen sowie des Leitfadens sind unter www.lebensministerium.at/forst/eu-international/eu/eu_holzverordnung verfügbar. » zurück |
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