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 Aktuell 
    EUSTAFOR Präsident
 
     
 
     
   Österreicher an Spitze der europäischen Staatsforste bestätigt
  Bundesforste-Vorstand Georg Erlacher als Präsident der europäischen Staatsforstevereinigung EUSTAFOR wieder gewählt 
  Interessensvertretung auf EU-Ebene hat viel vor
  
  Österreichische Bundesforste Pressemitteilung, 28.2.13
  
  
  Wien/Purkersdorf - Bei der Hauptversammlung der europäischen
  Staatsforstevereinigung EUSTAFOR (European State Forest Association)
  in Brüssel wurde Georg Erlacher, Vorstandssprecher der
  Österreichischen Bundesforste (ÖBf), als Präsident wieder gewählt.
  Seit 2011 führt der Bundesforste-Vorstand im Executive Committee der
  Eustafor die Plattform der europäischen Staatsforste an. "Eine starke
  Interessensvertretung auf europäischer Ebene ist auch für Österreich
  als Wald-Land entscheidend", setzt sich Georg Erlacher für forstliche
  Anliegen der europäischen Staatsforste in Brüssel ein. Rund 38% der
  EU-Fläche ist von Wald bedeckt, rund ein Drittel davon sind
  Staatswälder. "Der Klimawandel stellt uns in der Forstwirtschaft vor
  neue Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können."
  
  
  Neue EU-Holzverordnung gegen illegalen Holzhandel
  
  
  Mit 3. März 2013 tritt eine neue EU-Holzverordnung (EU Timber
  Regulation) in Kraft, die illegalem Holzhandel zukünftig stärker
  entgegen wirken will. "Wir begrüßen grundsätzlich die neue
  EU-Verordnung, die den europäischen Markt im Sinne aller
  Marktteilnehmer frei von illegalem Holzhandel hält. Zur Umsetzung
  sollen allerdings bestehende Zertifizierungssysteme und Prozesse
  herangezogen und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden auferlegt
  werden", sagt Erlacher zum in Kraft treten der neuen Verordnung.
  Diese verbietet zum einen das Inverkehrbringen von Holz und
  Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Zum anderen wird allen
  Marktteilnehmern, die erstmals Holzerzeugnisse auf den EU-Binnenmarkt
  bringen, eine Informations- und Sorgfaltspflicht auferlegt. Weiters
  werden alle Händler verpflichtet, im Sinne der Rückverfolgbarkeit der
  Erzeugnisse genaue Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden
  (ausgenommen Konsumenten) zu führen.
  
  
  Natura 2000-Schutzgebiete: Rechte der Eigentümer wahren
  
  
  Für aktuelle Diskussionen sorgt auch die länderübergreifende
  Umsetzung der Natura-2000-Schutzgebiete nach der auf EU-Ebene
  festgelegten Flora-Fauna-Habitat-(kurz: FFH-) Richtlinie.
  Insbesondere die Frage nach Einschränkung der Eigentumsrechte und
  forstlicher Bewirtschaftung sowie damit verbundener Entschädigung
  wird von den Waldeigentümern thematisiert. Auf Ebene der Europäischen
  Kommission hat sich eine Initiative gebildet, die sich mit
  "Guidelines for Forest Management in Natura 2000 areas" beschäftigt.
  Dazu Erlacher: "Wir haben unsere Anliegen bei der Europäischen
  Kommission eingebracht. Die bestehenden Forst- und Naturschutzgesetze
  sind ohnedies streng, aber es braucht auch einen vernünftigen Rahmen,
  die Wälder gut und nachhaltig zu bewirtschaften." Etwa die Hälfte der
  Bundesforste-Flächen unterliegt bereits heute naturschutzrechtlichen
  Bestimmungen, 26% sind Natura-2000-Gebiet. Ein gelungenes Beispiel
  für gelebten Naturschutz und nachhaltige Forstwirtschaft ist die
  Kooperation von Bundesforsten und BirdLife Österreich zum Schutz
  heimischer Waldvogelarten. Es wird nun als Best-Practise-Beispiel auf
  europäischer Ebene präsentiert.
  
  
  Neue EU-Forststrategie in Ausarbeitung
  
  
  Auch bei der Neustrukturierung der EU-Forststrategie steht der
  Schutzgedanke der Wälder stark im Vordergrund. 1998 entwickelt, wird
  die alte EU-Forststrategie nun, vor dem Hintergrund gestiegener
  Anforderungen aus anderen Politikfeldbereichen wie Entwicklung
  ländlicher Raum, gemeinsame Agrarpolitik, Bioenergie oder
  Natura-2000, neu überarbeitet. "Die neue Fassung der
  EU-Forststrategie ist eine große Chance, alle gesellschaftlichen
  Interessen im Wald zu adressieren und der forstlichen Bewirtschaftung
  jene Bedeutung zurückzugeben, die sie benötigt, um Wälder im Sinne
  von Mensch und Gesellschaft nachhaltig und effizient zu
  bewirtschaften. Als Vereinigung der europäischen Staatswälder werden
  wir auch weiterhin unsere Mitverantwortung wahrnehmen und einen
  aktiven Beitrag leisten", blickt Georg Erlacher optimistisch in die
  Zukunft.
  
  
  Über die EUSTAFOR
  
  
  EUSTAFOR wurde 2006 als Interessensvertretung der europäischen
  Staatsforste geründet. Die Österreichischen Bundesforste waren eines
  der vier Gründungsmitglieder. Heute umfasst die Vereinigung 26
  Mitglieder aus 20 europäischen Ländern und repräsentiert eine
  bewirtschaftete Fläche von rund 45 Millionen Hektar, ein Viertel
  davon, 12,6 Millionen Hektar, sind Schutzgebiete. Alle Mitglieder
  sind einer nachhaltigen Forstwirtschaft verpflichtet und entsprechend
  zertifiziert. Gemeinsam schaffen und sichern die EUSTAFOR-Mitglieder
  rund 100.000 Arbeitsplätze. Sitz der Interessensvereinigung ist das
  European Forestry House in Brüssel. 
  
  
  
 
  
  
  
  
  Neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit vor illegalen Holzprodukte
  Dem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft entgegenwirken 
  EU-Holzverordnung tritt ab 3. März 2013 in Kraft
  
  Lebensministerium Österreich Pressemitteilung, 1.3.13
  
  
  Wien (OTS) - Die neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit für
  Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem
  Holzeinschlag zu kaufen. Importeure und Waldbesitzer müssen
  Dokumentationspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist die
  Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie gilt ab 3. März
  2013. "Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche,
  ökologische und soziale Folgen, denn er geht Hand in Hand mit
  Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und
  Lebensgrundlage redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler
  Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen.
  Durch die Umsetzung der EU-Holzverordnung kann Österreich auf
  forstwirtschaftliche Praktiken innerhalb Europas und weltweit
  einwirken und zur Ausrottung des illegalen Holzeinschlags beitragen",
  so Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich.
  Das soll einerseits durch ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz
  und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag erreicht werden. Zum
  anderen gilt eine Sorgfaltspflicht für alle EU-Händler, die
  Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Diese
  Sorgfaltspflicht umfasst die Dokumentation über Art, Herkunft und
  Legalität der Lieferung, eine Risikoabschätzung und, wenn das Risiko
  eines illegalen Einschlags nicht vernachlässigbar gering ist, ein
  Risikominderungsverfahren. Diese Bestimmungen der Verordnung gelten
  nur beim erstmaligen Inverkehrbringen (Verkauf oder unentgeltliche
  Abgabe) auf dem EU-Markt, nicht für den weiteren Handel bzw. für die
  weitere Verarbeitung innerhalb der EU. Die geforderten Informationen
  und Nachweise können von der zuständigen Behörde bis zu fünf Jahre
  rückwirkend verlangt werden.
  
  
  Zielrichtung der Verordnung sind Importe aus Risikogebieten etwa
  der Tropen oder Russlands. Betroffen sind aber auch die Einfuhren aus
  Nicht-EU-Staaten ohne nennenswertes Risiko sowie heimische
  Waldbesitzer, die ihr Holz erstmalig am Binnenmarkt platzieren.
  Letztere gehören nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber
  aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Konformität mit den
  WTO-Bestimmungen nicht möglich.
  
  
  Während manche Importeure je nach Herkunft und Komplexität der
  Holzerzeugnisse mit durchaus erheblichem Aufwand für den Nachweis der
  Legalität rechnen müssen, sollten die heimischen Waldbesitzer kein
  Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten
  Informationen wurden schon bisher von der Forstbehörde für
  statistische Zwecke abgefragt. Es ist vorgesehen, das Bundesamt für
  Wald als zuständige Behörde für die Kontrollen der Importeure und die
  Forstbehörde für Kontrollen im Zusammenhang mit heimischem Holz
  einzusetzen.
  
  
  Die Wälder dieser Welt: lebenswichtige natürliche Ressource
  1,3 Milliarden der weltweit in Armut lebenden Menschen hängen für
  ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise vom Wald ab. Neben der
  Unterstützung dieser Gemeinschaften tragen Wälder dazu bei, den
  Klimawandel und die damit verbundene Anpassung abzumildern. Außerdem
  fördern sie die Artenvielfalt und spielen eine wichtige Rolle im
  Umweltschutz, beispielsweise bei der Verhinderung von Wüstenbildung
  und Erosion. Darüber hinaus stellen Wälder einen Wirtschaftsfaktor
  dar: Nachhaltiges Waldmanagement generiert jedes Jahr mindestens 180
  Milliarden Euro an Erträgen durch Holz, Brennholz und sonstige
  forstwirtschaftliche Erzeugnisse.
  
  
  Weitere Informationen sowie die Texte der Verordnung, der
  Durchführungsbestimmungen sowie des Leitfadens sind unter
  www.lebensministerium.at/forst/eu-international/eu/eu_holzverordnung
  verfügbar.
  
  
  
  
  
  
  
 
 
  
 
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