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Aktuell

Wolfsgesetz

Herdenschutz vergessen

WWF: Geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geht „am Thema vorbei“

WWF Pressemitteilung, 24.10.19

Vor der für Donnerstagabend geplanten ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sagt Moritz Klose, Wildtierexperte vom WWF Deutschland:

„Die heute im Bundestag zur ersten Beratung vorliegende Änderung des Bundenaturschutzgesetzes geht am Thema vorbei. Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weidetieren und Wölfen zu gewährleisten, braucht es eine flächendeckende Umsetzung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen in Bundesländern mit Wolfsvorkommen. Wir fordern von der Bundesregierung, das Heft des Handelns endlich in die Hand zu nehmen: Eine bundesweite Koordination zu Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune und Hunde, deren Förderung und Weiterentwicklung und die finanzielle Unterstützung von Weidetierhaltern - das muss die Bundesregierung endlich liefern.

Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen gesetzt und den strengen Schutz durch die FFH-Richtlinie bestätigt. Die Luxemburger Richter beschreiben strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss diesem dient und dass es keine Alternativen gibt. Jede Änderung im Bundesnaturschutzgesetz muss dies sicherstellen.“


NABU: Bundestag muss Artenschutz stärken - "Hände weg vom Wolf!"

Tschimpke: "Lex Wolf" unnötig - Mehr als 27.000 Protestmails gegen Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes

NABU Pressemitteilung, 24.10.19

Berlin – Der NABU hat die Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich gegen die vom Bundeskabinett geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf auszusprechen. Danach soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden. Am Donnerstag sollen die Abgeordneten über die so genannte „Lex Wolf“ beraten.

„27.000 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland haben sich schon an ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundestag gewandt, hier nicht zuzustimmen. Die Lex Wolf regelt nichts, was nicht heute bereits geregelt ist. Sie gaukelt den Weidetierhaltern eine Scheinlösung vor, statt den Herdenschutz flächendeckend zu stärken. Daher sagen wir Hände weg vom Wolf“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU sieht in der Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes zudem die Gefahr einer Aufweichung des Schutzes für andere streng geschützte Arten wie zum Beispiel Biber, Kormoran und Kegelrobbe.

Bereits heute erlaubt das Naturschutzrecht die rechtssichere Entnahme von Wölfen. Die Hauptvoraussetzung für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren sind Maßnahmen zum flächendeckenden Herdenschutz. „Wo Herdenschutzzäune errichtet und Herden von Schutzhunden begleitet werden, reduzieren sich die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere deutlich. Dafür fehlt es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards. Dazu sieht der Änderungsentwurf aber gar keine Regelungen vor. Die zentralen Konflikte werden also nicht gelöst“, so Tschimpke weiter.

Der NABU fordert daher statt Pseudolösungen die finanzielle Unterstützung der Weidetierhalter mit weniger bürokratischem Aufwand, auch abseits vom Thema Wolf. Denn ohne Weidetiere lassen sich viele aus Naturschutzsicht wertvolle Landschaftsarten wie die Heide oder die wichtigen Deiche in Deutschland nicht erhalten. Darüber hinaus fordert der NABU die Einrichtung eines nationalen Herdenschutzkompetenzzentrums, wo z.B. Leistungen wie Beratung und Forschung stattfinden. Die EU hat inzwischen mit der 100-Prozent-Förderung den Weg frei gemacht, um solche Maßnahmen zu etablieren. Bund und Länder haben daher nun entsprechend Spielraum.




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