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Aktuell

Vogelsterben geht weiter

NABU: Abwärtstrend bei Feld- und Wiesenvögeln hält an

Miller: Kiebitz, Braunkehlchen und Rebhuhn leiden besonders unter EU-Agrarpolitik

NABU Pressemitteilung, 22.10.19

Berlin – Der NABU sieht sich angesichts des anhaltenden Abwärtstrends bei Feld- und Wiesenvögeln in seinen Forderungen nach einer umweltverträglicheren EU-Agrarpolitik bestätigt. Besonders bodenbrütende Vogelarten und Insektenfresser nehmen in ihren Beständen ab, wie aus einem Bericht der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) und damit wichtigsten deutschen Wissenschaftsverbandes der Ornithologie hervorgeht, der heute veröffentlicht wird. Wie deren Fachgruppe „Vögel der Agrarlandschaft“ ermittelt hat, ist die Zahl der abnehmenden und stark abnehmenden Arten von 55 Prozent auf 68 Prozent gestiegen. Dies lasse eine weitere Verschlechterung der Bestandssituation der Agrarvogelarten erkennen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Papier „Erfordernisse zum Erhalt unserer Agrarvögel“ der 120 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Dem Bericht liegt eine Gegenüberstellung der Kurzzeittrends der nationalen Vogelschutzberichte 2013 und 2019 zugrunde.

„Kiebitz, Braunkehlchen und Rebhuhn leiden massiv unter der EU-Agrarpolitik. Es sind nicht die einzelnen Landwirtinnen und Landwirte, sondern die aktuelle Agrarpolitik und das Festhalten der Agrarlobby an überholten Strukturen, was unsere Feldvögel an existenzielle Grenzen bringt“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Darum seien entsprechende Maßnahmen und eine ausreichende Finanzierung notwendig, damit Natur und Landwirtschaft profitieren. Der NABU fordert eine Zweckbindung der EU-Agrargelder. Davon sollten mindestens 15 Milliarden Euro EU-weit jährlich für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft fließen. Gleichzeitig sollten biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf zehn Prozent der Fläche in jedem Betrieb stattfinden.

Die Ornithologen sprechen sich für eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 aus, mit deutlich weniger Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, einer Förderung des Ökolandbaus sowie strukturreichen Landschaften mit Hecken, Feldwegen, Brachen und mehr Dauergrünland. Damit stützen sie die vehementen Forderungen des NABU.

Als wesentliche Ursache für die Bestandsrückgänge sehen die Fachleute die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft, insbesondere durch Pestizideinsatz, starke Düngung, den Verlust von Landschaftselementen wie Ackerbrachen, die Einengung der Fruchtfolgen, z.B. durch den vermehrten Maisanbau für Biogasanlagen, Eutrophierung und Verlust von ökologisch wertvollem Dauergrünland. Auch das mit der aktuellen EU-Agrarförderperiode eingeführte so genannte „Greening“ habe wegen des zu geringen Flächenansatzes und der Anrechenbarkeit von wenig wirksamen Maßnahmentypen nicht zur Verbesserung der Bestandssituation der Agrarvögel beigetragen.

Auch mit Blick auf die aktuellen landwirtschaftlichen Proteste gegen mehr Auflagen für Natur-, Wasser- und Klimaschutz in der Landwirtschaft fordert der NABU Politik und Bauernverband auf, Vorschläge zur Lösung der Krise zu machen und sich mit den seit langem vorliegenden Vorschlägen von Umweltverbänden und alternativen Landwirtschaftsverbänden konstruktiv auseinanderzusetzen statt sie pauschal von der Hand zu weisen.

„Wir wollen, dass sich die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen für die Landwirtinnen und Landwirte lohnt. Leider ist es der Politik seit Jahrzehnten nicht gelungen, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, stattdessen werden Fördergelder per Gießkanne verteilt“, so Miller. In den Bauernprotesten zeige sich, wie kaputt das derzeitige Fördersystem ist – ein Grund mehr, endlich eine neue Agrarpolitik auf den Weg zu bringen, die die Existenz von Betrieben und den Schutz der Natur sichere, statt den Profit von Agrarkonzernen.

Angesichts der erneut belegten dramatischen Entwicklung der Feld- und Wiesenvögel und der Proteste von Landwirtinnen und Landwirten und Naturschützerinnen und Naturschützer in Europa ist es aus NABU-Sicht umso unverständlicher, dass die EU-Agrarministerinnen und Agrarminister und die Agrarlobby bei den aktuellen Verhandlungen in Brüssel eher das Gegenteil tun: Statt mehr Naturschutz zuzulassen, wollen sie derzeit Umweltstandards aushöhlen und die ineffizienten Direktzahlungen zementieren.


„Jetzt muss es schnell gehen“

WWF zu neuer Analyse der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft

WWF Pressemitteilung, 22.10.19

Die Bestandsrückgänge von Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und vielen weiteren Vogelarten der Agrarlandschaft halten nicht nur an, sie haben sich in den letzten Jahren sogar weiter beschleunigt. Dies geht aus der Analyse einer Fachgruppe der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) hervor, die heute veröffentlicht wird. Hierzu Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversitätspolitik beim WWF Deutschland:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zu Bestandsrückgängen zeigen einmal mehr: Ohne einen ökologischen Neustart in der nationalen und europäischen Landwirtschaftspolitik droht der Artenkollaps auf Deutschlands Feldern und Wiesen. Ein Ergebnis der Agrarpolitik der letzten Jahre: Überdüngte, flächendeckend mit Pestiziden behandelte Anbauflächen verdrängen artenreiche Wiesen und Weiden sowie Äcker mit vielfältigen Fruchtfolgen. Mit ihnen verschwinden Wiesenvögel, Schmetterlinge und Ackerwildkräuter.

Der Start in eine nachhaltigere Landwirtschaft in Deutschland wurde jahrelang verschoben. Jetzt muss es schnell gehen, denn der Schutz der Natur und des Klimas sowie die nachhaltige Nutzung von Boden und Wasser sind Grundpfeiler einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. In diese Landwirtschaft muss die Bundesregierung konsequent investieren und dafür einen verlässlichen, wirtschaftlich machbaren Rahmen setzen, der eine gerechte Entlohnung der Landwirte für ihre Leistungen für Umwelt und Klima einschließt."


Vogelschutz braucht neuen Aufwind

Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

NABU Pressemitteilung, 24.10.19

Berlin: Vor 40 Jahren wurde die europäische Vogelschutzrichtlinie als erstes gemeinsames Naturschutzregelwerk der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Seitdem wurde viel für den Vogelschutz getan. Wissenschaft, Verwaltung und Politik bilanzieren am morgigen Samstag in Berlin die Erfolge und den Handlungsbedarf im Vogelschutz. Dabei soll analysiert werden, welche naturschutzpolitischen Schritte zukünftig notwendig sind, um dem Vogelschutz zu einer wirksamen Umsetzung in Deutschland zu verhelfen. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Länderarbeitsgemeinschaft staatlicher Vogelschutzwarten (LAG-VSW) ausgerichtet.

Der DRV-Vizepräsident und NABU-Vogelschutz-Experte Lars Lachmann hält fest: „Mit der Vogelschutzrichtlinie wird ein umfassender Schutz aller heimischen Vogelarten angestrebt. Bei einigen Arten, für die intensive Hilfsmaßnahmen ergriffen wurden, zeigen sich gute Erfolge. Dazu gehören beispielsweise Uhu und Schwarzstorch, die sich in den letzten Jahrzehnten erholt haben und mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands wieder regelmäßig anzutreffen sind. Diese Erfolgsstories zeigen, dass die Vogelschutzrichtlinie ein wirksames Instrument sein kann.“ DRV-Präsident Dr. Andreas von Lindeiner verweist gleichzeitig auf das größte Defizit: „Bisher konnte die Vogelschutzrichtlinie jedoch den dramatischen Bestandsrückgang von weitverbreiteten Vogelarten der Agrarlandschaft nicht aufhalten. Hier muss die zukünftige Agrarpolitik in Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie gebracht werden.“

Der Vorsitzende des DDA, Bernd Hälterlein, gibt zu bedenken, dass es in vielen Bereichen noch Nachholbedarf gibt: „Ein Meilenstein war die Ausweisung und Sicherung der Vogelschutzgebiete – sie stellen unverzichtbare Knoten im europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ dar. Ein effektives Management der Gebiete und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen samt der dafür notwendigen Finanzmittel fehlen aber weitestgehend noch, weshalb auch innerhalb der Schutzgebiete die Bestände vieler wertgebender Arten weiterhin abnehmen.“

Dr. Andreas Krüß, Abteilungsleiter für Ökologie und Schutz von Fauna und Flora im BfN, ergänzt: „Durch das bundesweite Vogelmonitoring, das gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen wird, sind wir heute in der Lage, eine wissenschaftlich belastbare Einschätzung zum aktuellen Zustand der Vogelwelt und zu den Langzeit-Trends abzuliefern. Die Ergebnisse sind beunruhigend und machen die Handlungsdefizite deutlich. Hier sind politische Entscheidungen notwendig um die Voraussetzungen für positive Entwicklungen bei den Vogelarten zu schaffen.“

Der Geschäftsführer der LAG-VSW, Sebastian Olschewski, nimmt die internationalen Herausforderungen des Vogelschutzes in den Blick: „Singvogelarten, die südlich der Sahara überwintern, geht es deutlich schlechter als den in Deutschland verbleibenden Standvögeln oder im Winter nach Südeuropa ziehenden Arten. Neben den Bemühungen für den konsequenten Schutz der Lebensräume in Deutschland, die zur Brut und während des Zuges genutzt werden, müssen wir deshalb auch international für die Erhaltung der Lebensräume und für die Sicherheit entlang der Zugwege Verantwortung übernehmen.“

Hintergrund:

Bei der Jubiläumsveranstaltung werden in einem Fachsymposium aktuelle Entwicklungen der Vogelwelt in Deutschland vorgestellt, die Hintergründe diskutiert und herausgearbeitet, welcher Handlungsbedarf im Vogelschutz aktuell besteht. Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion werden Vertreter*innen aus Ministerien, Parlamenten und Lobbyverbänden darüber diskutieren, wie der Vogelschutz in Deutschland zukünftig vorangebracht werden kann.


Biodiversitäts- und Gewässerschutz brauchen Rechtssicherheit

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschlands (NABU), Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und dem Pestizid Aktions-Netzwerkes (PAN), 23.10.19

Berlin. Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und PAN fordern die Bundesregierung auf, eine rechtssichere Klärung von Zulassungsauflagen zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Grundwassers bei der Auslegung von EU-Recht zu ermöglichen.

Die Verbände verweisen auf den Beschluss der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, den Einsatz glyphosathaltiger Pestizide mit einer systematischen Minderungsstrategie "deutlich und mit dem Ziel einzuschränken, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden und die dafür notwendigen Maßnahmen in einem EU-rechtskonformen Rahmen zu verankern".

Dieses vereinbarte Ziel sehen die Verbände durch Urteile des Verwaltungsgerichtes Braunschweig mit Verweis auf fehlende methodische Verfahren in Frage gestellt. Daher sei eine weitere juristische Klärung unerlässlich, um die sowohl von der Bundesregierung als auch EU-weit beschlossene Prüfung und Berücksichtigung negativer Effekte von Pestiziden für Biologische Vielfalt und Gewässer rechtssicher umzusetzen.

"Wenn die Bundesregierung nicht riskieren will, dass ihre Versprechen und Beschlüsse Papiertiger und Gegenstand jahrelanger Rechtsstreitigkeiten werden, muss sie dafür sorgen, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bis 28. Oktober 2019 Revision gegen die Urteile einlegt", so die Verbände in ihrer Bewertung. Da das für die Fachbehörde zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium das bisher ablehne und sich damit gegen die Forderung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium stelle, sei das Kanzleramt in der Pflicht, umgehend eine Klärung am Kabinettstisch bzw. Weisung zu veranlassen.

Die Bundesregierung stehe, auch mit dem Beschluss des Aktionsprogrammes Insektenschutz, für eine Trendwende beim Schutz der Artenvielfalt im Wort. Dazu gehört, dass sie für die Vollzugsfähigkeit von Beschlüssen und eine Auslegung von EU-Recht im Sinne des politischen Willens der Gesetzgeber und für alle EU-Mitgliedstaaten sorgt. Wie wichtig dieses Thema den Bürgerinnen und Bürgern ist, zeigten die hohe Beteiligung an zahlreichen Initiativen wie die Volksbegehren zum Artenschutz oder die heute im Bundestag debattierte Petition Pestizidkontrolle der Aurelia-Stiftung.




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