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Grüne zum Bundeswaldgesetz

Grüne wollen Bundeswaldgesetz novellieren

Pressemitteilung von Cornelia Behm, Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7.5.10

Anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Bundeswaldgesetzes an diesem Sonntag haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes vorgelegt. Dazu erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik:

"Auch die schwarz-gelbe Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Änderung des Bundeswaldgesetzes vereinbart. Der Ansatz der Koalition, sich auf geringfügige Änderungen bei der Verkehrssicherungspflicht, der Definition von Kurzumtriebsplantagen und der Vermarktungsmöglichkeit für Holz durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu beschränken, greift allerdings viel zu kurz. Denn er ignoriert den gestiegenen Nutzungsdruck durch die Holz- und Bioenergienutzung und die verbreitete Kritik in der Bevölkerung an zum Teil übermäßigen Einschlägen in den Wäldern.

Es bedarf dringend klarer rechtlicher Grenzen, um die Übernutzung unserer Wälder zukünftig ausschließen zu können. Außerdem wollen wir Bündnisgrüne eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder sicherstellen, denn laut Bundeswaldinventur haben 65 % der Wälder in Deutschland eine nicht naturnahe Baumartenzusammensetzung.

Wir Bündnisgrüne wollen daher ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung in das Bundeswaldgesetz einführen. Ziel unseres Antrages ist es, arten- und strukturreiche, naturnahe und gesunde Wälder zu schaffen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu erhalten und die Wälder vor Übernutzung zu schützen. Denn artenreiche Wälder sind stabiler und bieten einen höheren Schutz vor den Unbilden des Klimawandels. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Kohlendioxidspeicherung im Wald erhöht, der Landschaftswasserhaushalt stabilisiert und der Hochwasserschutz verbessert werden. Nicht zuletzt wollen wir die Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz auf die Weise auch langfristig sichern."







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