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Aktuell

Rat für Nachhaltige Entwicklung

NABU-Präsident erneut stellvertretender Vorsitzender des Rats für Nachhaltige Entwicklung

Olaf Tschimpke setzt sich für die Ökologisierung der Wirtschaft ein

NABU Pressemitteilung, 2.7.13

Berlin – Der Präsident des NABU, Olaf Tschimpke, ist von Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut in den Rat für Nachhaltige Entwicklung berufen worden. Die Mitglieder des Rates wählten ihn zudem wieder zu ihrem stellvertretenden Vorsitzenden. Tschimpke setzt sich seit 2010 als Mitglied des Rates für eine nachhaltige Entwicklung und die dafür notwendige Ökologisierung der Wirtschaft ein.

Deutschland, so Tschimpke, sei bei einigen seiner 21 Nachhaltigkeitsziele auf einem guten Weg, besonderen Aufholbedarf gebe es allerdings bei der Artenvielfalt, dem Öko-Landbau und der Ressourcenschonung. „Wir brauchen nicht nur eine Entkopplung des Rohstoffbedarfs vom Wirtschaftswachstum, sondern müssen auch den absoluten Verbrauch natürlicher Ressourcen reduzieren“, so der NABU-Präsident. „Unsere Produktions- und Konsummuster überlasten weiterhin die Umweltgrenzen der Erde und gefährden ganze Ökosysteme, die Grundlage allen Wirtschaftens sind. Unternehmen müssen ihr Handeln ganzheitlich betrachten, das heißt auch mit Blick auf die verbrauchten Ressourcen. Dazu müssen zuallererst die Wertschöpfungsketten transparenter werden.“ Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex sei hier ein Einstieg, der in der nächsten Ratsperiode hoffentlich von den Unternehmen zahlreich genutzt werde, so der NABU-Präsident.

Auch in der Politik gebe es laut Tschimpke Nachholbedarf: „Zu einer nachhaltigen Politik gehört, alle politischen Programme, Strategien, Förder- und Investitionsmaßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen abzuklopfen. Das geschieht in der Praxis leider noch viel zu selten.“

Hintergrundinformation: Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ist ein unabhängiges Gremium, das erstmals 2001 von der Bundesregierung einberufen wurde. Er berät die Bundesregierung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.


NABU begrüßt Einigung bei EU-Umweltfonds: Eine Milliarde für den Naturschutz

NABU Pressemitteilung, 27.6.13

Berlin/Brüssel – Der NABU hat die am Mittwochabend in Brüssel erzielte politische Einigung zur Zukunft des europäischen Umweltfonds LIFE begrüßt. Vertreter von Europäischem Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten beschlossen nach monatelangen Verhandlungen ein Kompromisspaket, das es künftig leichter machen soll, Naturschutzprojekte von der EU fördern zu lassen. Allerdings befürchtet der NABU, dass die zur Verfügung stehenden Gelder bei weitem nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken.

Als wichtigen Erfolg bezeichnet NABU-Präsident Olaf Tschimpke, dass erstmals der größte Anteil der Gelder für den Bereich Naturschutz zur Verfügung stehen soll: „Beim Schutz von Artenvielfalt und Lebensräumen hat LIFE erwiesenermaßen einen besonderen Mehrwert. Dank des Einsatzes des Europäischen Parlaments ist es gelungen, dies nun auch bei der Budgetverteilung zu berücksichtigen. Damit werden mindestens eine Milliarde Euro im Zeitraum 2014-2020 in Naturschutzprojekte fließen.“

Der NABU begrüßt auch, dass Antragssteller für LIFE-Projekte künftig geringere Eigenanteile aufbringen müssen, was angesichts europaweit knapper Kassen dringend erforderlich war. „Wir sind froh, dass das Bundesumweltministerium dieses Anliegen der Naturschutzverbände in Brüssel von Anfang an unterstützt und letztlich mit durchgesetzt hat“, sagte Konstantin Kreiser, der für den NABU die Verhandlungen begleitet hat. Die Einigung müsse nun noch von den EU-Regierungen und dem Parlament offiziell bestätigt werden.

Offen ist jedoch nach wie vor, wie viel Geld die EU insgesamt für LIFE zur Verfügung stellen wird. Angesichts laufender letzter Verhandlungen über den künftigen EU-Haushalt fordert der NABU Europaparlament und Bundesregierung auf, endlich ihren eigenen Forderungen nach einer deutlichen Erhöhung des LIFE-Budgets nachzukommen, und das Programm mit mindestens fünf (statt bisher vorgeschlagenen drei) Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020 auszustatten.


NABU zum Beschluss zur EU-Agrarreform: Überfälliger Kurswechsel mit gravierenden Schönheitsfehlern

Tschimpke: Bundesregierung muss nun national nachbessern

Berlin – Der NABU hat den Brüsseler Beschluss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als längst überfälligen Kurswechsel bezeichnet, der jedoch gravierende Schönheitsfehler enthalte. So würden erstmals ein Drittel der Agrarsubventionen an konkrete Umweltauflagen gebunden, der tatsächliche Nutzen für die Umwelt sei jedoch äußerst gering.

„Mit dem 'Greening' der Agrarpolitik sollen Subventionen zwar endlich stärker an Umweltauflagen gebunden werden, der Beschluss bleibt jedoch auf halbem Wege stecken. Viele wichtige Vorschläge sind im Laufe der Verhandlungen aufgrund des massiven Widerstands der Agrarlobby und zahlreicher Mitgliedstaaten wie Deutschland verwässert worden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dazu zählten etwa Vorgaben zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen, der Schutz von Dauergrünland oder die Einhaltung einer Mindestfruchtfolge. Zugleich hatten die Staats- und Regierungschefs wenige Monate zuvor die Mittel für die zweite Säule der Agrarpolitik, aus der Maßnahmen für den ländlichen Raum und den Naturschutz finanziert werden, um fast 20 Prozent gekürzt.

Nach Auffassung des NABU zeige der Beschluss dennoch, dass ein Kurswechsel in der Agrarpolitik und damit die Abkehr vom bisherigen „Gießkannenprinzip“ der Agrarsubventionen unausweichlich sei. Zu den Erfolgen der Abschlussverhandlungen aus Umweltsicht zähle zudem, dass eine kostspielige Doppelförderung der Greening-Maßnahmen ausgeschlossen sei und artenreiches Grünland in Schutzgebieten flächendeckend von einer Ackerumwandlung ausgenommen werde.

Der NABU appellierte an die Bundesregierung, nun sämtliche Möglichkeiten für eine Nachbesserung auf nationaler Ebene zu nutzen. So könnten 15 Prozent der Agrarsubventionen von den Direktzahlungen in die zweite Säule umgeschichtet werden. „Eine Neuausrichtung der Mittel nach dem Prinzip 'Geld gegen Leistung' ist allein schon deshalb erforderlich, damit der Agrarhaushalt in den nächsten Jahren nicht drastisch gekürzt wird“, so Tschimpke.




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