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Aktuell

Hessen: Raubbau in Naturschutzgebieten

Hessische Landesregierung setzt Naturschutzregeln außer Kraft

Häusling legt Beschwerde bei EU-Kommission ein

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag Pressemitteilung, 18.7.13

Wegen fortgesetzter Missachtung der Regeln für Waldwirtschaft in FFH-Schutzgebieten in Hessen hat der hessische Europaabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Häusling, Beschwerde bei EU-Umwelt-Kommissar Janez Potocnik eingereicht. „Es ist unerträglich, mit welcher Selbstverständlichkeit die hessische Landesregierung klare Regelungen des Naturschutzes außer Kraft setzt und zudem offenbar mehr Holz eingeschlagen wird als nachwächst“, sagten Häusling und Martina Feldmayer, die forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag während einer Pressekonferenz.

Ein den GRÜNEN übergebenes Gutachten des Planungsbüros für Naturschutz und Ökologie belege, dass mindestens im Landkreis Waldeck-Frankenberg ein extremer Abbau der Holzvorräte stattfinde und die für den Kellerwald so charakteristischen alten Buchenwälder in wenigen Jahren verschwunden sein könnten. „Es ist unerträglich, dass ausgerechnet im Umfeld des als Weltnaturerbe anerkannten Nationalparks Kellerwald jegliche ökologische Vorsorge unterbleibt“, kritisiert Martina Feldmayer. „Für FFH-Schutzgebiete gilt, dass ihr Erhaltungszustand der dort geschützten Arten und Lebensräume sich nicht verschlechtern darf. Somit gilt für sie ein höherer Schutz als für Wald an sich.Hier schaut die Landesregierung tatenlos zu, wie der Schutz unserer Wälder wirtschaftlichen Interessen nachgeordnet wird. Hierfür ist allein die Landesregierung und ihre Umweltministerin Puttrich verantwortlich.“ Feldmayer fordert Transparenz über Zustand und Standort der alten wertvollen Buchenbestände, um sie endlich auch wirksam schützen zu können. Noch immer liegen diese Daten nicht vor, weshalb Greenpeace auf Herausgabe der Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz klagt.

Der EU-Abgeordnete der GRÜNEN, Martin Häusling, hat deshalb die EU-Kommission von den Verstößen in Kenntnis gesetzt. „Sie prüft nun, ob sie ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland stellvertretend für das Land Hessen einleiten muss.“ Zwar lasse das Gutachten zunächst nur einen Schluss für den Raubbau südlich des Nationalparks Kellerwald zu. Es gebe aber deutliche Hinweise, dass in anderen Wäldern, die ebenfalls zum europaweiten Netz Natura 2000 gehören und von Hessen-Forst bewirtschaftet werden, ähnlich vorgegangen werde. „Offenbar macht der Landesbetrieb bei der Bewirtschaftung der Wälder ungeachtet aller europäischen Naturschutzvorgaben keinen Unterschied zwischen unter FFH-Schutz stehenden und anderen Wäldern.“

„Damit wird klar, dass Hessen-Forst durch die Ausrichtung der schwarz-gelben Forstpolitik vorrangig an kurzfristiger Gewinnmaximierung interessiert ist und dabei noch nicht einmal vor den Grenzen der FFH-Gebiete halt macht“, sagt Martin Häusling. „Ich verlange, dass diese Praxis unverzüglich gestoppt wird. Ich bin sicher, dass die EU-Kommission diese Praxis rügen wird und Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren belangt wird.“

Gutachten




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