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Aktuell
Geplante Aufweichung des Naturschutzes
Bundesnaturschutzgesetz nicht nur für den Wolf steht viel auf dem Spiel
BUND-Kommentar, 9.12.19
Am heutigen Montag findet die erste Anhörung zum Änderungsvorschlag des Bundesnaturschutzgesetzes im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit statt nicht nur für den Wolf steht viel auf dem Spiel. Es kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:
"Die weltweite Biodiversitätskrise ist längst auch bei uns angekommen. Doch ausgerechnet jetzt will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz schwächen und die Tötung von Wölfen und auch allen anderen geschützten Arten erleichtern. Das ist in diesen Zeiten ein fatales Signal. Wir sagen klar und deutlich: Hände weg vom Bundesnaturschutzgesetz und appellieren an den Umweltausschuss, die Änderungsvorschläge abzulehnen.
Naturschutz ist kein Selbstläufer. Die positiven Beispiele der letzten Jahre wie die Rückkehr von Seeadler, Fischotter, Kranich, Wildkatze und Wolf sind dem strengen Schutz und aktiven Schutzmaßnahmen zu verdanken. Das Naturschutzgesetz bot bisher den gesetzlichen Rahmen dafür. Die jetzt diskutierten Änderungsvorschläge drohen nun zu einem Dammbruch im Artenschutz zu werden, den es zu verhindern gilt.
Statt den Artenschutz durch Gesetzesänderungen zu schwächen, sollte Deutschland seine Verantwortung für bedrohte Pflanzen und Tiere in der Welt ernst nehmen und den Natur- und Artenschutz hierzulande stärken. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung federführend und konstruktiv den Konflikt zwischen der Rückkehr der Wölfe und der Weidetierhaltung behandelt und dabei den Herdenschutz in den Fokus stellt. Scheinlösungen wie die jetzige Gesetzesvorlage sind keine Lösung. Sie führen am ehesten dazu, dass der Herdenschutz weiter vernachlässigt wird und die Weidetierhalter am Ende auf ihren Schäden sitzenbleiben. Es braucht stattdessen deutlich bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung, um diese ökologisch wertvolle Form der Landnutzung zukunftsfähig zu machen."
NABU: Experten warnen im Bundestags-Umweltausschuss vor Gesetzesänderung beim Wolf
Miller: Regierungspläne sind nicht mit EU-Recht vereinbar und Rolle rückwärts im Artenschutz
NABU Pressemitteilung, 10.12.19
Berlin Die von der Bundesregierung geplante Änderung im Bundesnaturschutzgesetz führt nicht zu dem vermeintlichen Ziel, die Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen zu erhöhen, wenn es wiederholt zu Übergriffen auf Weidetiere kommt. Juristinnen und Juristen warnten am Montagabend in einer Experten-Anhörung vor dem Bundestags-Umweltausschuss, dass der vorliegende Entwurf keine Rechtssicherheit bringen wird weder für Weidetierhalter, Jäger oder zuständige Behörden. In einigen wesentlichen Punkten würde das Gesetz die Lage sogar extrem verschlechtern. Besonders deutlich wurde, dass die Streichung des Merkmals „wirtschaftlicher Schäden“ im Bundesnaturschutzgesetz zu einem rechtlichen und behördlichen Chaos führen würde, da nicht nur Hobbyschafhalter, sondern alle Hobbytierhalter, Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss beantragen könnten, so auch beispielsweise bei Schäden durch Kormoran oder Biber.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: Im Klartext heißt das, dass alles was einen Bagatellschaden überschreitet, bei den Behörden zu einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Abschuss führen kann, auch wenn es nur um Nachbars Gartenteich geht. Damit gefährdet der Entwurf nicht nur den Schutz des Wolfes, sondern auch anderer bedrohter Tierarten erheblich. Der vorliegende Entwurf ist daher rechtswidrig und eine Rolle rückwärts im Artenschutz. Er widerspricht nicht nur der EU-Gesetzgebung in mehreren Punkten und manövriert Deutschland damit in eine schwierige Lage. So ist auch die geplante Regelung, so lange Wölfe zu entnehmen, bis der Schaden aufhört, eindeutig nicht mit EU-Recht zu vereinbaren.“
Statt massiver Eingriffe ins geltende Naturschutzgesetz fordert der NABU neben langfristiger Förderung der Weidetierhaltung ein nationales Herdenschutzkompetenzzentrum, wo Beratungskompetenz zum Schutz der Herden gebündelt und innovative Konfliktlösungen gesucht und gefunden werden sollten. Koexistenz mit Wildtieren kann es nur geben, wenn es geeignete und bürokratisch angemessene Maßnahmen im Umgang mit diesen gibt. Der Abschuss von auffällig gewordenen Wölfen ist bereits jetzt ausreichend möglich. Die NABU-Forderung an die Mitglieder des Bundestages, den Gesetzesentwurf abzulehnen, unterstützen bisher schon über 40.000 Menschen.
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