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Aktuell
EUSTAFOR Präsident
Österreicher an Spitze der europäischen Staatsforste bestätigt
Bundesforste-Vorstand Georg Erlacher als Präsident der europäischen Staatsforstevereinigung EUSTAFOR wieder gewählt
Interessensvertretung auf EU-Ebene hat viel vor
Österreichische Bundesforste Pressemitteilung, 28.2.13
Wien/Purkersdorf - Bei der Hauptversammlung der europäischen
Staatsforstevereinigung EUSTAFOR (European State Forest Association)
in Brüssel wurde Georg Erlacher, Vorstandssprecher der
Österreichischen Bundesforste (ÖBf), als Präsident wieder gewählt.
Seit 2011 führt der Bundesforste-Vorstand im Executive Committee der
Eustafor die Plattform der europäischen Staatsforste an. "Eine starke
Interessensvertretung auf europäischer Ebene ist auch für Österreich
als Wald-Land entscheidend", setzt sich Georg Erlacher für forstliche
Anliegen der europäischen Staatsforste in Brüssel ein. Rund 38% der
EU-Fläche ist von Wald bedeckt, rund ein Drittel davon sind
Staatswälder. "Der Klimawandel stellt uns in der Forstwirtschaft vor
neue Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können."
Neue EU-Holzverordnung gegen illegalen Holzhandel
Mit 3. März 2013 tritt eine neue EU-Holzverordnung (EU Timber
Regulation) in Kraft, die illegalem Holzhandel zukünftig stärker
entgegen wirken will. "Wir begrüßen grundsätzlich die neue
EU-Verordnung, die den europäischen Markt im Sinne aller
Marktteilnehmer frei von illegalem Holzhandel hält. Zur Umsetzung
sollen allerdings bestehende Zertifizierungssysteme und Prozesse
herangezogen und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden auferlegt
werden", sagt Erlacher zum in Kraft treten der neuen Verordnung.
Diese verbietet zum einen das Inverkehrbringen von Holz und
Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Zum anderen wird allen
Marktteilnehmern, die erstmals Holzerzeugnisse auf den EU-Binnenmarkt
bringen, eine Informations- und Sorgfaltspflicht auferlegt. Weiters
werden alle Händler verpflichtet, im Sinne der Rückverfolgbarkeit der
Erzeugnisse genaue Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden
(ausgenommen Konsumenten) zu führen.
Natura 2000-Schutzgebiete: Rechte der Eigentümer wahren
Für aktuelle Diskussionen sorgt auch die länderübergreifende
Umsetzung der Natura-2000-Schutzgebiete nach der auf EU-Ebene
festgelegten Flora-Fauna-Habitat-(kurz: FFH-) Richtlinie.
Insbesondere die Frage nach Einschränkung der Eigentumsrechte und
forstlicher Bewirtschaftung sowie damit verbundener Entschädigung
wird von den Waldeigentümern thematisiert. Auf Ebene der Europäischen
Kommission hat sich eine Initiative gebildet, die sich mit
"Guidelines for Forest Management in Natura 2000 areas" beschäftigt.
Dazu Erlacher: "Wir haben unsere Anliegen bei der Europäischen
Kommission eingebracht. Die bestehenden Forst- und Naturschutzgesetze
sind ohnedies streng, aber es braucht auch einen vernünftigen Rahmen,
die Wälder gut und nachhaltig zu bewirtschaften." Etwa die Hälfte der
Bundesforste-Flächen unterliegt bereits heute naturschutzrechtlichen
Bestimmungen, 26% sind Natura-2000-Gebiet. Ein gelungenes Beispiel
für gelebten Naturschutz und nachhaltige Forstwirtschaft ist die
Kooperation von Bundesforsten und BirdLife Österreich zum Schutz
heimischer Waldvogelarten. Es wird nun als Best-Practise-Beispiel auf
europäischer Ebene präsentiert.
Neue EU-Forststrategie in Ausarbeitung
Auch bei der Neustrukturierung der EU-Forststrategie steht der
Schutzgedanke der Wälder stark im Vordergrund. 1998 entwickelt, wird
die alte EU-Forststrategie nun, vor dem Hintergrund gestiegener
Anforderungen aus anderen Politikfeldbereichen wie Entwicklung
ländlicher Raum, gemeinsame Agrarpolitik, Bioenergie oder
Natura-2000, neu überarbeitet. "Die neue Fassung der
EU-Forststrategie ist eine große Chance, alle gesellschaftlichen
Interessen im Wald zu adressieren und der forstlichen Bewirtschaftung
jene Bedeutung zurückzugeben, die sie benötigt, um Wälder im Sinne
von Mensch und Gesellschaft nachhaltig und effizient zu
bewirtschaften. Als Vereinigung der europäischen Staatswälder werden
wir auch weiterhin unsere Mitverantwortung wahrnehmen und einen
aktiven Beitrag leisten", blickt Georg Erlacher optimistisch in die
Zukunft.
Über die EUSTAFOR
EUSTAFOR wurde 2006 als Interessensvertretung der europäischen
Staatsforste geründet. Die Österreichischen Bundesforste waren eines
der vier Gründungsmitglieder. Heute umfasst die Vereinigung 26
Mitglieder aus 20 europäischen Ländern und repräsentiert eine
bewirtschaftete Fläche von rund 45 Millionen Hektar, ein Viertel
davon, 12,6 Millionen Hektar, sind Schutzgebiete. Alle Mitglieder
sind einer nachhaltigen Forstwirtschaft verpflichtet und entsprechend
zertifiziert. Gemeinsam schaffen und sichern die EUSTAFOR-Mitglieder
rund 100.000 Arbeitsplätze. Sitz der Interessensvereinigung ist das
European Forestry House in Brüssel.
Neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit vor illegalen Holzprodukte
Dem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft entgegenwirken
EU-Holzverordnung tritt ab 3. März 2013 in Kraft
Lebensministerium Österreich Pressemitteilung, 1.3.13
Wien (OTS) - Die neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit für
Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem
Holzeinschlag zu kaufen. Importeure und Waldbesitzer müssen
Dokumentationspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist die
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie gilt ab 3. März
2013. "Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche,
ökologische und soziale Folgen, denn er geht Hand in Hand mit
Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und
Lebensgrundlage redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler
Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen.
Durch die Umsetzung der EU-Holzverordnung kann Österreich auf
forstwirtschaftliche Praktiken innerhalb Europas und weltweit
einwirken und zur Ausrottung des illegalen Holzeinschlags beitragen",
so Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich.
Das soll einerseits durch ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz
und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag erreicht werden. Zum
anderen gilt eine Sorgfaltspflicht für alle EU-Händler, die
Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Diese
Sorgfaltspflicht umfasst die Dokumentation über Art, Herkunft und
Legalität der Lieferung, eine Risikoabschätzung und, wenn das Risiko
eines illegalen Einschlags nicht vernachlässigbar gering ist, ein
Risikominderungsverfahren. Diese Bestimmungen der Verordnung gelten
nur beim erstmaligen Inverkehrbringen (Verkauf oder unentgeltliche
Abgabe) auf dem EU-Markt, nicht für den weiteren Handel bzw. für die
weitere Verarbeitung innerhalb der EU. Die geforderten Informationen
und Nachweise können von der zuständigen Behörde bis zu fünf Jahre
rückwirkend verlangt werden.
Zielrichtung der Verordnung sind Importe aus Risikogebieten etwa
der Tropen oder Russlands. Betroffen sind aber auch die Einfuhren aus
Nicht-EU-Staaten ohne nennenswertes Risiko sowie heimische
Waldbesitzer, die ihr Holz erstmalig am Binnenmarkt platzieren.
Letztere gehören nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber
aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Konformität mit den
WTO-Bestimmungen nicht möglich.
Während manche Importeure je nach Herkunft und Komplexität der
Holzerzeugnisse mit durchaus erheblichem Aufwand für den Nachweis der
Legalität rechnen müssen, sollten die heimischen Waldbesitzer kein
Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten
Informationen wurden schon bisher von der Forstbehörde für
statistische Zwecke abgefragt. Es ist vorgesehen, das Bundesamt für
Wald als zuständige Behörde für die Kontrollen der Importeure und die
Forstbehörde für Kontrollen im Zusammenhang mit heimischem Holz
einzusetzen.
Die Wälder dieser Welt: lebenswichtige natürliche Ressource
1,3 Milliarden der weltweit in Armut lebenden Menschen hängen für
ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise vom Wald ab. Neben der
Unterstützung dieser Gemeinschaften tragen Wälder dazu bei, den
Klimawandel und die damit verbundene Anpassung abzumildern. Außerdem
fördern sie die Artenvielfalt und spielen eine wichtige Rolle im
Umweltschutz, beispielsweise bei der Verhinderung von Wüstenbildung
und Erosion. Darüber hinaus stellen Wälder einen Wirtschaftsfaktor
dar: Nachhaltiges Waldmanagement generiert jedes Jahr mindestens 180
Milliarden Euro an Erträgen durch Holz, Brennholz und sonstige
forstwirtschaftliche Erzeugnisse.
Weitere Informationen sowie die Texte der Verordnung, der
Durchführungsbestimmungen sowie des Leitfadens sind unter
www.lebensministerium.at/forst/eu-international/eu/eu_holzverordnung
verfügbar.
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