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Aktuell
Absage an Klimaschutzgesetz
Konsequenter Klimaschutz: Regierung Merkel kneift
WWF kritisiert Absage an Klimaschutzgesetz
WWF Pressemitteilung, 23.8.11
Berlin - Die Umweltschutzorganisation WWF kritisiert die Absage der Bundesregierung an ein verbindliches Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode als „politisch wankelmütig“. In einer ersten Stellungnahme fordert der WWF, diese Entscheidung umgehend zu revidieren. „Um an den Energiemärkten Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen, müssen Emissionsreduktionsziele absolut verbindlich festgeschrieben werden. Es ist daher aus ökologischer wie ökonomischer Sicht vollkommen unverständlich, warum die Regierung diesen Schritt verweigert“, sagt Regine Günther, Leiterin Klimaschutz beim WWF Deutschland. Die Bundesregierung habe für sich reklamiert, im Klimaschutz eine weltweite Vorreiterrolle einnehmen zu wollen, diesem Anspruch werde sie durch diese Entscheidung nicht gerecht. „Nicht nur angesichts des bevorstehenden, UN-Klimagipfels in Südafrika sei die Absage das falsche Signal an die internationale Staatengemeinschaft“, so Günther. Ein Klimaschutzgesetz soll freiwilligen Emissionsreduktionszieln eine rechtliche Verbindlichkeit garantieren.
Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020
BMU Pressemitteilung, 24.8.11
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Zuteilungsverordnung setzt die Vorgabe der EU 1:1 in deutsches Recht um.
In den ersten acht Jahren des EU-Emissionshandels hatten die Mitgliedstaaten der EU bei der Ausgestaltung der Regeln für die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate einen eigenen Gestaltungsspielraum. So gab es in Deutschland bisher ein eigenständiges Zuteilungsgesetz für diese Zuteilungsregeln. Ab dem Jahr 2013 wird der Emissionshandel europaweit deutlich stärker harmonisiert. Dies betrifft auch die Zuteilungsregeln, die die EU-Kommission im April 2011 beschlossen hat. Insgesamt werden in der EU ab dem Jahr 2013 deutlich weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt als in den beiden zurückliegenden Handelsperioden. Dies liegt zum einen an der gezielten Verknappung der verfügbaren Zertifikate und zum anderen am Ausschluss der kostenlosen Zuteilung für die gesamte Stromerzeugung. Denn der Wert der Zertifikate, die den Stromerzeugern kostenlos zugeteilt wurden, ist in der Vergangenheit trotzdem den Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt worden. Derartige "Gewinne" werden !
künftig nicht mehr möglich sein.
Ab 2013 werden die meisten Anlagen eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten "Produkt-Benchmarks" sind EU-weit festgelegt und leiten sich von den 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Daher müssen ineffizientere Anlagen künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, erhalten Anlagen aus Sektoren mit einem hohen Verlagerungsrisiko - so genanntes "carbon leakage"-Risiko -- eine ungekürzte Zuteilungsmenge, bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge.
Die Zuteilungsverordnung bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Den Haag stoppt RWE-Kohlekraftwerk
Von Michelle Bayona, Greenpeace-Online, 25.8.11
"Das Kohlekraftwerk wird nicht kommen!" Rolf Schipper, Klimaexperte bei Greenpeace Niederlande ist sich sicher. Gemeint ist der milliardenschwere RWE-Kohlekraftwerksbau in Eemshaven an der Nordseeküste. Das größte niederländische Kohlekraftwerk ist etwa zur Hälfte fertiggestellt. Jetzt hat der Haager Staatsrat die Bau- und Betriebgenehmigungen für nichtig erklärt.
Umweltschützer und Anwohner protestieren seit langem gegen das geplante Kohlekraftwerk an der Emsmündung. Sie befürchten, dass Partikelemissionen, Stickstoff und Schwefel erhebliche Schäden in der Natur anrichten, dass Robben und geschützte Vögel gefährdet werden. Auch Greenpeace-Kletterer demonstrierten im Dezember 2010 direkt auf der Baustelle in Eemshaven gegen das umstrittene Kohlekraftwerk.
Die Entscheidung des höchsten Gerichts der Niederlande bestätigt die Bedenken der Umweltkläger: Die Auswirkungen des Kohlekraftwerks auf das Schutzgebiet Wattenmeer und die ostfriesischen Inseln seien nicht ausreichend untersucht worden, heißt es in der Begründung. Auch die geplante Vertiefung der Außenems für die Kohletanker ist durch einen Gerichtsbeschluss vorerst gestoppt.
Das Steinkohlekraftwerk an der Emsmündung befindet sich seit 2009 im Bau, die Genehmigungen sind bereits im Vorjahr erteilt worden. Es sollte mit einer Leistung von etwa 1600 Watt das größte Kohlekraftwerk der Niederlande werden. Diesen Plan muss RWE wohl ad acta legen, denn eine Revision des Gerichtsbeschlusses ist nicht möglich. Jetzt müssen das Landwirtschafts- und Umweltministerium und die betroffenen Provinzen Groningen und Friesland über einen Baustopp entscheiden.
Greenpeace fordert RWE auf, das Projekt an der Emsmündung endgültig aufzugeben. Klimaexperte Schipper ist optimistisch: "Das Zeitalter der Kohlekraftwerke ist vorbei." Er hofft, dass die Energieunternehmen aus dem Fall lernen und zukünftig auf saubere, Erneuerbare Energien setzen. Die Chancen stehen nicht schlecht: Die niederländische Vattenfall-Tochter Nuon baut in Eemshaven ein Kraftwerk, hat aber nach Klagen von Umweltschützern eingelenkt und wird zunächst Erdgas statt Kohle nutzen.
Auch für die deutsche Bundesregierung sind Energiewende und fossile Kohlekraftwerke offensichtlich kein Widerspruch. Aktuell sind 21 Kraftwerke in Planung, doch der Widerstand in der Bevölkerung wächst. 17 Projekte konnten bereits verhindert werden, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Datteln. Dort steht eine ähnliche Investitionsruine des Konkurrenten E.on, der sich ebenfalls einem Gerichtsbeschluss beugen musste.
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