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Aktuell

Umsetzung des EU-Verbots von illegalem Holzhandel

Umsetzung des Verbots des Handels mit illegalem Holz in deutsches Recht erfolgt endlich

Bundestagsrede zur Verabschiedung der Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes am 21. Februar 2013

Von Cornelia Behm, Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 21.2.13

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf pflichtgemäß vorgelegt hat. Denn er setzt die Holzhandels-Verordnung der EU um, die endlich das EU-Verbot für den Import von und den Handel mit illegal geschlagenem Holz bringt. Ein großer Erfolg für unseren beharrlichen grünen Einsatz für dieses Verbot! Denn sowohl die schwarz-rote als auch die schwarz-gelbe Bundesregierung haben sich bei diesem Thema in keiner Weise mit Ruhm bekleckert. Schwarz-Rot und Umweltminister Gabriel mussten zum Jagen getragen werden – Schwarz-Gelb und Agrarministerin Aigner wollten das Importverbot gemeinsam mit dem Agrarministerrat eigentlich gar nicht haben. Aber da das EU-Parlament mitentscheiden durfte, konnte das Importverbot für illegales Holz endlich durchgesetzt werden. Wie gesagt, ein Riesenerfolg für grüne Politik!

Kritisch ist, dass die Koalition per Änderungsantrag die Strafbarkeit auf Fälle eingeschränkt hat, in denen große Vermögensvorteile erzielt wurden oder beharrliche Wiederholungen erfolgten. Das finden wir falsch, denn wenn Vorsatz vorliegt, dann sollte der Import von illegalem Holz auch dann strafbewehrt sein, wenn damit nur geringe Gewinne erzielt wurden oder es sich nicht um beharrliche Wiederholungstäter handelt. Die Befürchtung, kleine Fische müssten dann gleich ins Gefängnis, ist unbegründet. Es ist abwegig anzunehmen, Gerichte würden in minderschweren Fällen gleich zur Höchststrafe von einem Jahr greifen. In diesen Fällen werden sie die ebenfalls vorgesehenen Geldstrafen verhängen.

Wir haben uns aber entschlossen, dem Gesetz trotz dieser Abschwächung zuzustimmen, denn die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung bleibt trotzdem richtig und notwendig und ein Fortschritt für den internationalen Waldschutz.

Bei diesem Erfolg wollen wir Grüne aber keineswegs stehen bleiben, denn das war erst ein Etappensieg für den internationalen Waldschutz. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, die EU- Holzhandelsverordnung dahingehend zu erweitern, dass nur Holz und Holzerzeugnisse, die aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu muss die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Ergänzung der EU-Holzhandelsverordnung vorlegen.

Damit schließen wir uns übrigens einer Forderung des Europäischen Parlaments an, dass diese Forderung am 11. Mai 2011 in seiner Entschließung zum Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation erhoben hat.

Auch offiziell legales Holz kann aus Raubbau stammen. So vergeben einzelne Urwaldländer entsprechend ihren nationalen Forstgesetzen Lizenzen zur Rodung großer Urwaldflächen ohne die geringsten Sozial- und Umweltstandards anzulegen. Hierdurch werden nicht nur Ökosysteme, sondern auch Lebensräume von Menschen zerstört. Es kann mit Fug und Recht von Raubbau gesprochen werden. Um das zu verhindern, müssten importierte Hölzer und Holzprodukte zukünftig nur noch aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen. Die Nachhaltigkeit muss kontrolliert und glaubwürdig zertifiziert werden. Das Holz aus den fragwürdigen „legalen“ Kahlschlägen dürfte dann nicht mehr importiert werden. Das wäre ein wichtiger, zusätzlicher Beitrag, um den nach wie vor erschreckend großen Waldverlust von jährlich 13 Mio. Hektar Wald eindämmen zu können.

Keines der heutigen Zertifizierungssysteme ist perfekt. Einige sind besser, andere schlechter. Darüber, ob die Zertifizierungsstandards hinreichend streng sind oder eventuell gar zu anspruchsvoll, darüber lässt sich immer streiten und diskutieren. Naturgemäß entwickeln sich im Wettbewerb stehende Systeme immer weiter. So werden auch diese Standards regelmäßig fortentwickelt. Wichtig ist, dass seitens der Politik die richtigen Ziele formuliert und zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden.

Den Zertifizierungsansatz insgesamt aufgrund von Missbrauchsfällen in Frage zu stellen, hilft nicht weiter. Denn Standards müssen kontrolliert und glaubwürdig bescheinigt werden. Das bietet die Zertifizierung. Wer keinerlei Anforderungen an die Art und Weise der Holzproduktion über die Legalität hinaus zu stellt, wird weiterhin Holz aus Raubbau erwerben. Das wäre dann die völlig kontraproduktive Folge der scheinbar radikalökologischen Haltung, die Zertifizierungssysteme ablehnt und grundsätzlich in Frage stellt.


Bundesregierung weicht EU-Holzverordnung deutlich auf

SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung, 22.2.13

Anlässlich der abschließenden Lesung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Petra Crone:

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein Verbot, illegales Holz in der EU auf den Markt zu bringen und die Strafen für illegale Holzeinschläge zu verschärfen. Diese Forderungen sind im verabschiedeten Holzhandels-Sicherungs-Gesetz nicht erfüllt. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion als einzige Fraktion im Bundestag dagegen gestimmt.

Die Bundesregierung hat der legal arbeitenden Holzindustrie mit dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz einen Bärendienst erwiesen. Sie ist erneut vor der Lobby eingeknickt. Sie verspielt damit die bisherige Vorreiterrolle Deutschlands bei der Bekämpfung illegalen Holzeinschlages.


Illegalen Holzeinschlag unbedingt verhindern

Schutz unserer Natur, der Regenwälder und der Waldbesitzer

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Pressemitteilung, 22.2.13

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, sowie der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:

„Mit der Änderung des Holzhandels-Sicherungsgesetzes setzen wir die EU-Holzverordnung eins zu eins um. Wir haben hier ein gutes Gesetz geschaffen, um illegalen Holzeinschlag zu verhindern. Die Koalition schafft aber auch erhebliche bürokratische Erleichterungen für die deutsche Waldwirtschaft.

Unser Ziel ist klar: Kein Holz und auch kein einziges Holzprodukt darf aus illegalem Einschlag auf den deutschen Markt kommen. Dies ist wichtig für den Schutz unserer Natur, den Schutz der Regenwälder und den Schutz unserer deutschen Waldbesitzer, die vorbildliche Arbeit leisten.

Nach der EU-Holzhandelsverordnung ist das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz im EU-Binnenmarkt verboten. Zudem sind alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

Für die Unionsfraktion war es wichtig, mit dem Holzhandels-Sicherungsgesetz die Verordnung der EU umzusetzen, um den illegalen Einschlag von Holz zu verhindern. Gleichzeitig war es für uns ein zentrales Anliegen, die bürokratischen Hürden und organisatorischen Belastungen für unsere heimischen Waldbesitzer überschaubar zu halten. So wurde zum Beispiel noch einmal klar gestellt, dass die Dokumentationspflicht über Holzeinschlag und Handel in vielen Fällen elektronisch erfolgen kann.“




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