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Aktuell
Bundestag hilft illegalem Holzhandel
Keine Samthandschuhe für illegalen Holzhandel
Neue EU-Holzhandelsverordnung: Umweltschutzorganisationen warnen vor Aufweichung durch Bundesregierung und fordern Veto im Bundesrat
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, DNR, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro Regenwald, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland, 1.3.13
Berlin - Die Umweltschutzorganisationen BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, DNR, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro Regenwald, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland warnen vor einem Rückschlag im Kampf gegen den weltweiten Handel mit illegalem Holz. Deutschland muss in diesem Jahr die neue europäische Holzhandels-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Doch gerade habe ein Änderungsantrag am Gesetzentwurf im Bundestag das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und für massive Schlupflöcher gesorgt.
Die Umweltschutzorganisationen fordern die Vertreter der Länderkammer auf, sich bei ihrer Ausschusssitzung am kommenden Montag gegen Aufweichungen am deutschen Gesetzentwurf zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Deutschland müsse für eine wirksame Eindämmung des illegalen Holzhandels sorgen und diesen unter Strafe stellen, so die Verbände. Als größter Markt in der EU trage Deutschland hier eine besondere Verantwortung.
Die neue EU-Holzhandelsverordnung tritt am 3. März 2013 in Kraft. Sie soll die Einfuhr und den Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden. Für ihre Umsetzung in deutsches Recht sah der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung das Inverkehrbringen und die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes als Straftatbestand vor. In letzter Minute brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag mit massiven Aufweichungen ein, der gestern durch den Bundestag mit knapper Mehrheit angenommen wurde.
„Durch die Änderungen wird der Straftatbestand an zusätzliche Voraussetzungen wie 'grober Eigennutz' und 'beharrliche Wiederholung' geknüpft“, so Nina Grießhammer, Waldexpertin beim WWF. Im Ergebnis bliebe es bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit. „Die Bundesregierung verhindert damit eine wirksame Abschreckung und spielt kriminellen Holzhändlern in die Hände. Der Bundesrat muss das Gesetz in der jetzigen Form unbedingt stoppen“, so Griesshammer.
Nicola Uhde, Waldexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt: „Deutschland darf seine Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels nicht verspielen. Sollte das Gesetz den Bundesrat wie von Schwarz-Gelb geplant passieren, würde ein jahrelanges Ringen um einen besseren Waldschutz im letzten Moment scheitern. Ehrliche Holzhändler, die um den Erhalt der Wälder besorgt sind, werden durch den jetzigen Entwurf benachteiligt.“
„Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird“, sagt Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. „Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen.“
Hintergrund EU-Holzhandelsverordnung:
Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 20. Oktober 2010 die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie tritt am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als so genannter „Erstinverkehrbringer“), muss deren legale Herkunft nachweisen.
Eine Schwäche der Verordnung liegt im Umfang der Produkte, auf die sie angewendet werden wird. Zwar umfasst sie nahezu alle Produkte, die unmittelbar aus Holz hergestellt werden, wie Möbel, Zellstoff und Papier, aber keine weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine. Nichtsdestotrotz sehen die Umweltschutzorganisationen die Verordnung als wichtigen Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen, sofern sie in den EU-Mitgliedsländern konsequent umgesetzt wird. In Deutschland wird die Verordnung durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt.
Bundestag macht illegales Holz hoffähig
Von Danijela Milosevic, Greenpeace-Online, 1.3.13
Der Bundestag hat in der vergangenen Nacht einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) angenommen. Danach soll der Handel mit Holz aus illegalen Quellen nicht mit angemessenen Strafen verfolgt werden. Greenpeace fordert ein Veto gegen die Änderungen im Bunderat.
Die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) tritt am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als sogenannter "Erstinverkehrbringer"), muss deren legale Herkunft nachweisen.
Deutschland setzt die neue europäische Holzhandels-Verordnung mit dem HolzSiG in nationales Recht um. Doch der von der CDU/CSU und der FDP eingebrachte Änderungsantrag hat das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und so für massive Schlupflöcher gesorgt.
"Wird illegal geschlagenes Holz in Verkehr gebracht, so handelt es sich mit diesem Gesetz in den meisten Fällen nicht um eine Straftat, sondern nur noch um eine Ordnungswidrigkeit", sagt Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. "Dadurch droht das neue HolzSiG an Schlagkraft zu verlieren und steht im Gegensatz zu den Aussagen im Koalitionsvertrag, wonach angestrebt wird auf EU-Ebene die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz zu verschärfen."
Damit wären in Deutschland Tür und Tor für illegale Waren geöffnet. Das Gesetz würde die europaweite Holzhandelsverordnung schwächen - und dadurch auch den Waldschutz weltweit. Eine Studie von UNEP und Interpol schätzt, dass zwischen 15 und 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes aus illegalen Quellen stammen. Besonders hoch ist dieser Anteil demnach beim Tropenholz. Zwischen 50 und 90 Prozent der Holzernte aus dem Amazonas und dem Kongo-Becken sowie aus Indonesien werden demnach illegal geschlagen. Damit kommt die Holzmafia auf einen Umsatz von 30 bis 100 Milliarden Dollar pro Jahr. Nach dem Drogenhandel und dem Handel mit gefälschten Produkten ist der Handel mit illegalem Holz somit das drittlukrativste Geschäftsfeld für die grenzübergreifende organisierte Kriminalität laut.
"Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird", kritisiert Andrea Cederquist. "Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen."
Greenpeace fordert daher die zuständigen Ministerinnen und Minister auf, sich im Agrarausschuss kommenden Montag gegen die Aufweichungen des Gesetzesentwurfs zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zu empfehlen. Nur so ist es möglich, den Handel mit illegalem Holz unter angemessene Strafe zu stellen und die Wälder vor Raubbau und Plünderung zu schützen.
Die EU-Holzhandelsverordnung, die nach jahrelangen Verhandlungen 2010 endlich verabschiedet wurde, begrüßt Greenpeace. Obwohl sie nur auf Holz, Möbel, Zellstoff, Papier, nicht aber auf verarbeitete Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine angewendet werden kann, ist sie ein wichtiger Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen. Deshalb müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten für eine konsequente Umsetzung sorgen.
Neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit vor illegalen Holzprodukte
Dem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft entgegenwirken
EU-Holzverordnung tritt ab 3. März 2013 in Kraft
Lebensministerium Österreich Pressemitteilung, 1.3.13
Wien (OTS) - Die neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit für
Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem
Holzeinschlag zu kaufen. Importeure und Waldbesitzer müssen
Dokumentationspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist die
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie gilt ab 3. März
2013. "Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche,
ökologische und soziale Folgen, denn er geht Hand in Hand mit
Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und
Lebensgrundlage redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler
Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen.
Durch die Umsetzung der EU-Holzverordnung kann Österreich auf
forstwirtschaftliche Praktiken innerhalb Europas und weltweit
einwirken und zur Ausrottung des illegalen Holzeinschlags beitragen",
so Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich.
Das soll einerseits durch ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz
und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag erreicht werden. Zum
anderen gilt eine Sorgfaltspflicht für alle EU-Händler, die
Holzerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Diese
Sorgfaltspflicht umfasst die Dokumentation über Art, Herkunft und
Legalität der Lieferung, eine Risikoabschätzung und, wenn das Risiko
eines illegalen Einschlags nicht vernachlässigbar gering ist, ein
Risikominderungsverfahren. Diese Bestimmungen der Verordnung gelten
nur beim erstmaligen Inverkehrbringen (Verkauf oder unentgeltliche
Abgabe) auf dem EU-Markt, nicht für den weiteren Handel bzw. für die
weitere Verarbeitung innerhalb der EU. Die geforderten Informationen
und Nachweise können von der zuständigen Behörde bis zu fünf Jahre
rückwirkend verlangt werden.
Zielrichtung der Verordnung sind Importe aus Risikogebieten etwa
der Tropen oder Russlands. Betroffen sind aber auch die Einfuhren aus
Nicht-EU-Staaten ohne nennenswertes Risiko sowie heimische
Waldbesitzer, die ihr Holz erstmalig am Binnenmarkt platzieren.
Letztere gehören nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber
aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Konformität mit den
WTO-Bestimmungen nicht möglich.
Während manche Importeure je nach Herkunft und Komplexität der
Holzerzeugnisse mit durchaus erheblichem Aufwand für den Nachweis der
Legalität rechnen müssen, sollten die heimischen Waldbesitzer kein
Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten
Informationen wurden schon bisher von der Forstbehörde für
statistische Zwecke abgefragt. Es ist vorgesehen, das Bundesamt für
Wald als zuständige Behörde für die Kontrollen der Importeure und die
Forstbehörde für Kontrollen im Zusammenhang mit heimischem Holz
einzusetzen.
Die Wälder dieser Welt: lebenswichtige natürliche Ressource
1,3 Milliarden der weltweit in Armut lebenden Menschen hängen für
ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise vom Wald ab. Neben der
Unterstützung dieser Gemeinschaften tragen Wälder dazu bei, den
Klimawandel und die damit verbundene Anpassung abzumildern. Außerdem
fördern sie die Artenvielfalt und spielen eine wichtige Rolle im
Umweltschutz, beispielsweise bei der Verhinderung von Wüstenbildung
und Erosion. Darüber hinaus stellen Wälder einen Wirtschaftsfaktor
dar: Nachhaltiges Waldmanagement generiert jedes Jahr mindestens 180
Milliarden Euro an Erträgen durch Holz, Brennholz und sonstige
forstwirtschaftliche Erzeugnisse.
Weitere Informationen sowie die Texte der Verordnung, der
Durchführungsbestimmungen sowie des Leitfadens sind unter
www.lebensministerium.at/forst/eu-international/eu/eu_holzverordnung
verfügbar.
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