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Aktuell

Bilanz CITES-Konferenz

Hendricks: Gute Nachrichten für bedrohte Arten

Artenschutzkonferenz in Johannesburg erfolgreich beendet
Der internationale Elfenbeinhandel soll stärker bekämpft werden


BMUB Pressemitteilung, 5.10.16

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht eine positive Bilanz der Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg. Zentrales Ergebnis sei die klare Ablehnung eines internationalen Elfenbeinhandels. Stattdessen legt die Staatengemeinschaft erstmals einen klaren Fokus auf die Bekämpfung der Wilderei. Sie soll durch nachprüfbare nationale Elfenbein-Aktionspläne vorangebracht werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Ergebnisse von Johannesburg sind gute Nachrichten für viele bedrohte Arten. Die Staatengemeinschaft ist im Kampf gegen das Artensterben einen großen und wichtigen Schritt vorangekommen. Die Konferenz war geprägt von einem großen Gemeinsinn. Viele auch kontrovers diskutierte Anträge konnten im Konsens angenommen werden. Jetzt kommt es darauf an, unsere gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen Wilderei und illegalen Artenhandel auszubauen." Staaten, in denen die Bekämpfung der Elefantenwilderei und des illegalen Elfenbeinhandels besonders wichtig ist, zum Beispiel Tansania, Kenia, Vietnam und China, verpflichten sich, nationale Elfenbeinaktionspläne zu erstellen und umzusetzen. Werden diese nicht umgesetzt oder eingehalten, greift ein Sanktionsmechanismus, einschließlich möglicher Handelssanktionen. Es ist ein großer Fortschritt, dass sich die Konferenz dazu auf ein Verfahren geeinigt hat.

Auch für eine Reihe weiterer stark gefährdeter Arten gelten nun deutlich strengere Handelsauflagen und -verbote, z.B. für Elefanten, Nashörner, Haie und Tropenhölzer. Deutschland und die EU konnten ihre Positionen damit in vollem Umfang durchsetzen. Einige wichtige Ergebnisse im Einzelnen:
  • Löwen: Der zunehmende Handel mit Löwenknochen wird eingedämmt. Zudem verpflichten sich die Länder mit Löwenpopulationen, eine gemeinsame Strategie zum besseren Schutz zu vereinbaren.
  • Haie: Für bestimmte, hoch bedrohte Haiarten (Seidenhai, Fuchshai) und Rochen gelten nun strengere Vorschriften für den internationalen Handel. Sie dürfen nur noch dann gehandelt werden, wenn der Fang ihre Bestände nicht gefährdet.
  • Jagdtrophäen: Die Ausfuhr von Jagdtrophäen wird auf deutschen Vorschlag hin stark eingeschränkt. Sie darf nur noch erfolgen, wenn die Jagd legal ist und sich nicht negativ auf den Bestand der Population auswirkt.
  • Tropenholz: Deutlich eingeschränkt wird auch der Handel mit gefährdeten Tropenhölzern, darunter 300 Palisanderarten sowie den sogenannten Bubingas, seltenen Riesenbäumen in zentralafrikanischen Regenwäldern.
  • Reptilien und Amphibien: Verbessert werden konnte zudem der Schutz seltener und endemischer Kriechtiere. Über 60 Reptilien und sechs Amphibien, die durch die Nachfrage von Liebhabern stark gefährdet sind, konnten neu in das Artenschutzabkommen aufgenommen werden. Die Listung von drei Reptilienarten geht auf deutsches Engagement zurück.
  • Schuppentiere: Die stark von Wilderei bedrohten Schuppentiere (Pangoline) Afrikas und Asiens werden in den höchsten CITES-Schutzstatus aufgenommen.



Bahn frei für mehr Artenschutz

WWF lobt Beschlüsse der Artenschutzkonferenz CITES als Erfolg
„Für erfolgreiche Umsetzung des Schutzes ist internationale Kooperation essentiell“


WWF Pressemitteilung, 4.10.16

Zum Ende der Internationalen Artenschutzkonferenz CITES zieht der WWF ein positives Fazit. Die Ziele des Umwelt- und Naturschutz haben sich auf breiter Flur gegen wirtschaftliche Interessen durchgesetzt. „Die Beschlüsse stellen wichtige Weichen im Kampf gegen das Artensterben. Es macht Hoffnung, dass dem Schutz der biologischen Vielfalt so oft Vorfahrt vor übermäßiger, kommerzieller Ausbeutung der Natur eingeräumt wurde. Jetzt kommt es darauf an, dass die Staaten auch bei Umsetzung und Kontrolle des Abkommens gut und effektiv zusammenarbeiten beispielsweise im Kampf gegen Wilderei oder bei Kontrolle der Hai- und Rochenfänge“, sagt Arnulf Köhncke, Artenschutzexperte des WWF, der die Konferenz in Johannesburg begleitete.

Elefanten zählen zu den großen Gewinnern der Konferenz. Sie stehen zwar schon lange unter Artenschutz, werden aber trotzdem durch grassierende Wilderei und lukrativen Schmuggel mit Elfenbein massiv bedroht. Der WWF begrüßt, dass Ausnahmen vom Elfenbeinhandelsverbot verhindert wurden und nationale Märkte für Elfenbein künftig stärker beschränkt werden. „Besonders mit den neuen Richtlinien im Kampf gegen illegalen Elfenbeinhandel existiert jetzt ein schärferes Schwert, um geschlossen gegen die existenzbedrohende Wilderei auf Afrikas Elefanten vorzugehen. Staaten, die die Kontrollregelungen zu lax umsetzen, riskieren sogar Handelssanktionen“, so Köhncke.

Als Durchbruch wertet der WWF auch, dass der Handel mit zahlreichen Luxushölzern aus den Tropenwäldern Afrikas, Asiens und Amerikas künftig viel stärker reguliert wird. Wenn zu viele einzelne, große Bäume ihres teuren Holzes wegen gefällt werden, leidet letztlich die Artenvielfalt der tropischen Wälder insgesamt. Künftig ist der Handel mit 300 Arten Palisanderholz an strenge Auflagen gebunden. Hier wartet nach Einschätzung des WWF viel Arbeit bei der praktischen Ausgestaltung und Einhaltung der Regulierung auf die beteiligten Staaten. Gleiches gilt für das Monitoring der Fischereien auf nunmehr geschützte Hai- und Rochenarten. So dürfen alle Fuchshaie, der Seidenhai und alle Teufelsrochen künftig nur noch kontrolliert gehandelt werden. „Ein Großteil der Fänge und Beifänge wird bisher nur völlig unzureichend oder gar nicht gemeldet, hier muss jetzt erheblich nachgearbeitet werden. Aber nur so wird es möglich die Fischerei auf diese Fischarten auf ein verträgliches Maß zu regulieren“, so WWF-Experte Köhncke.

Einen besserer Schutz wurde aber auch für viele Arten erzielt, die weltweit als Haustiere populär sind: Der Graupapagei, insgesamt 55 Reptilienarten – darunter der spektakulär bunte Psychedelische Felsengecko – die oft in europäischen Haustierhandlungen enden, sind jetzt durch das Washingtoner Artenschutzabkommen stärker im Handel reguliert oder sogar mit kompletten Handelsverboten belegt.


NABU zieht Bilanz zur CITES-Konferenz

Besserer Schutz für Haie, Rochen, Schuppentiere und Perlboote - Verlierer sind Löwen und Elefanten

NABU Pressemitteilung, 4.10.16

Johannesburg – Insgesamt bewertet der NABU die Ergebnisse der am heutigen Dienstag in Johannesburg zu Ende gegangenen 17. CITES-Konferenz positiv, für den Löwen und Afrikanischen Elefanten hätte sich der NABU jedoch noch strengere Handelsbeschränkungen gewünscht. Viele Arten wie der kaukasische Steinbock, die Pangoline, der Berberaffe, der Graupapagei, verschiedene Chamäleon-und Gecko-Arten sowie Seiden-, Fuchshai, Mobularochen und Perlboote können sich ab jetzt über einen besseren Schutzstatus freuen. Auch der Wanderfalke darf, genauso wie das Horn des Rhinozeros, künftig nicht gehandelt werden. Aber es gibt auch Verlierer in Johannesburg: Die vom NABU erhoffte Hochstufung für Löwen auf Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) ist genauso ausgeblieben wie der höchste Schutzstatus für die Afrikanischen Elefanten.

Pangoline, auch Schuppen- oder Tannenzapfentiere genannt, sind die am häufigsten illegal gehandelten Säugetiere der Welt. Um die vier asiatischen und die vier afrikanischen Arten steht es schlecht – ihre Schuppen und ihr Fleisch werden in der traditionellen chinesischen Medizin eingesetzt. Mit der Anhang-I-Listung haben die Delegierten der CITES-Konferenz jetzt einen internationalen Handelstopp für diese scheuen Tiere verhängt. Auch der Graupapagei kann sich über eine bessere Zukunft freuen: Der wegen seines Sprachtalents auch bei deutschen Haltern sehr beliebte Vogel darf nicht mehr international gehandelt werden. „Eine der größten Bedrohungen für diese Art waren die Wildentnahmen. Diese Vögel sind extrem sensibel, bis zu 60 Prozent sterben, noch bevor sie die Reise in ferne Länder antreten. Damit ist Schluss. Ab jetzt können Graupapagei-Liebhaber nur noch Tiere aus Nachzuchten kaufen“, so Heike Finke, NABU-Präsidiumsmitglied und Expertin für internationalen Artenschutz im NABU in Johannesburg.

Anlass zur Freude gab auch das weiterhin bestehende internationale Handelsverbot des Wanderfalken. Kanada hatte einen Antrag gestellt, den Wanderfalken, der 1971 der erste vom NABU ausgerufene „Vogel des Jahres“ war, von Anhang I auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens herabzustufen. Der NABU hatte diese Entwicklung mit Sorge beobachtet, denn die illegalen Entnahmen aus Nestern und der internationale Schmuggel mit Eiern und Jungtieren ist nach wie vor ein Problem. Mit ihrem „Nein“ zu diesem Antrag haben die Delegierten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein klares Zeichen gesetzt. Wie auch beim Handel mit Rhinozeros-Horn. Swasiland hatte den Antrag gestellt, den Handel mit Lagerbeständen und Horn aus Enthornung wiederaufnehmen zu dürfen und hat eine deutliche Absage bekommen. „Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung. Wäre der Handel wieder erlaubt worden, hätte das die Nashorn-Wilderei nur noch weiter befeuert, was der Todesstoß für die so bedrohten Nashörner hätte sein können“, so Finke weiter. Weltweit gibt es nur noch knapp 30.000 Tiere.

Mehr Schutz gibt es künftig auch für den Seidenhai, die Fuchshaie und die Teufelsrochen – sie alle sind auf der Konferenz auf Anhang-II von CITES geschwommen. Ab jetzt wird es strenge Handelskontrollen für diese Fische geben. Schon auf der letzten Konferenz in Bangkok 2013 haben sich die Mitglieder der CITES-Konferenz für fünf Hai- und eine Rochenart stark gemacht. „Es sieht beinahe so aus, als würde sich hier die so dringend notwendige Trendwende abzeichnen. Die Plünderung der Meere muss ein Ende haben – das sehen wohl mittlerweile auch immer mehr Delegierte des Washingtoner Artenschutzübereinkommens so. Das stimmt uns sehr zuversichtlich “, so Claudia Praxmayer, internationale Artenschutzexpertin im NABU.

Doch es gibt nicht nur Gewinner in Johannesburg. Den Afrikanischen Löwen und den Afrikanischen Elefanten wurde eine Anhang-I -Listung unter CITES verwehrt. Bei den Löwen hat sich die Konferenz zu einem Kompromiss durchgerungen. Satt eines vollständigen Handelsverbotes wurde nur der kommerzielle Handel mit Löwenknochen, die von freilebenden Tieren stammen, verboten. Für gezüchtete Löwen muss Südafrika dafür nur eine Exportquote festlegen. Woher die Knochen stammen? Aus sogenannten „Captive Breeding Farms“, die Löwen oft nur zum Zweck des „canned huntings“ (Gatterjagd) züchten.

Die Ergebnisse bei den Verhandlungen zu den Elefanten hätten deutlicher ausgehen können. Zwar wurde der Antrag von Namibia und Zimbabwe, wieder mit Elfenbein handeln zu dürfen, abgeschmettert, aber die Hochlistung aller Elefantenpopulationen Afrikas auf Anhang I scheiterte. Leider hat hier die EU eine unrühmliche Rolle gespielt und den Antrag der afrikanischen Länder nicht unterstützt. „Es wäre so wichtig gewesen mit der höchsten Schutzkategorie für alle afrikanischen Elefanten ein starkes Signal in die Welt und vor allem an die Wilderer, Schmuggler und Käufer da draußen zu schicken. Vor allem, nachdem der neueste Zensus enthüllt hat, wie schlecht es tatsächlich um die grauen Riesen steht. Nur noch 350.000 Elefanten ziehen durch Afrika und damit deutlich weniger, als bisher angenommen wurde“, so Finke. Ein kleiner Trost bleibt: Die CITES-Konferenz hat aufgerufen, alle nationalen Elfenbeinmärkte zu schließen.







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