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Aktuell
USA warnen vor Klimawandel
US-Behörden warnen vor Klimawandel
Lange hat sich Donald Trump über die Theorien zur Erderwärmung lustig gemacht. Jetzt bestätigen seine Institutionen das, was der US-Präsident bisher nicht wahrhaben will.
(dpa) - 25. November, 2018
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/themen/us-behoerden-warnen-vor-den-folgen-des-klimawandels_aid-34709421
US-Behörden warnen vor großen Schäden infolge des Klimawandels
(dpa) - 26. November, 2018
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99383/US-Behoerden-warnen-vor-grossen-Schaeden-infolge-des-Klimawandels
USA versagen auf ganzer Linie
Die renommiertesten Wissenschaftler der USA warnen: Die Klimakrise wird zunehmend zur Gefahr für die Wirtschaft. Mit seiner Ignoranz gegenüber der Klimaerwärmung sei US-Präsident Trump dabei, seinen Amtseid um ein Vielfaches zu verletzen, kommentiert Jule Reimer.
Von Jule Reimer, Deutschlandfunk, 24.11 18
https://www.deutschlandfunk.de/wirtschaftsschaeden-durch-klimawandel-usa-versagen-auf.720.de.html?dram:article_id=434151
Trump glaubt nicht an Wirtschaftsschäden durch Klimawandel
ORF, 26. November, 2018
https://orf.at/stories/3102138/
Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher Klimapolitik
Gemeinsame Pressemitteilung des BUND und des SFV, 26.11.18
Berlin. Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Das verlangt dem Weltklimarat (IPCC) zufolge Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden.
Gleichzeitig sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller gehen (siehe unten Link zum Hintergrund). Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt.
Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die genannten Ziele. Zumindest an diesen einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen müssen sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten lassen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten bereits sehr gefährlichen Zwei-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten.
Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: "Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt."
Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Vorsitzender des BUND, erklärt: "Der BUND hat sich als Teil seines internationalen Netzwerkes Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt."
Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht zeitnah. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit.
Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
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