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Aktuell
Grüne zum Bundeswaldgesetz
Grüne wollen Bundeswaldgesetz novellieren
Pressemitteilung von Cornelia Behm, Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7.5.10
Anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Bundeswaldgesetzes an diesem
Sonntag haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Novellierung des
Bundeswaldgesetzes vorgelegt. Dazu erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für
Waldpolitik:
"Auch die schwarz-gelbe Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Änderung des
Bundeswaldgesetzes vereinbart. Der Ansatz der Koalition, sich auf
geringfügige Änderungen bei der Verkehrssicherungspflicht, der Definition
von Kurzumtriebsplantagen und der Vermarktungsmöglichkeit für Holz durch
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu beschränken, greift allerdings viel
zu kurz. Denn er ignoriert den gestiegenen Nutzungsdruck durch die Holz- und
Bioenergienutzung und die verbreitete Kritik in der Bevölkerung an zum Teil
übermäßigen Einschlägen in den Wäldern.
Es bedarf dringend klarer rechtlicher Grenzen, um die Übernutzung unserer
Wälder zukünftig ausschließen zu können. Außerdem wollen wir Bündnisgrüne
eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder sicherstellen, denn laut
Bundeswaldinventur haben 65 % der Wälder in Deutschland eine nicht naturnahe
Baumartenzusammensetzung.
Wir Bündnisgrüne wollen daher ökologische Mindeststandards für die
Waldbewirtschaftung in das Bundeswaldgesetz einführen. Ziel unseres Antrages
ist es, arten- und strukturreiche, naturnahe und gesunde Wälder zu schaffen,
die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu erhalten und die Wälder vor
Übernutzung zu schützen. Denn artenreiche Wälder sind stabiler und bieten
einen höheren Schutz vor den Unbilden des Klimawandels. Außerdem wollen wir
erreichen, dass die Kohlendioxidspeicherung im Wald erhöht, der
Landschaftswasserhaushalt stabilisiert und der Hochwasserschutz verbessert
werden. Nicht zuletzt wollen wir die Versorgung mit dem nachwachsenden
Rohstoff Holz auf die Weise auch langfristig sichern."
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