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Aktuell
Waldgesetzentwurf für MV
Kahlschläge verbieten, Naturwaldreservate schaffen!
Entwurf für neues Landeswaldgesetz vernachlässigt den Schutz der
biologischen Vielfalt
BUND fordert neue Waldpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
BUND Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung, 14.5.10
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern fordert im UN-Jahr der Biologischen Vielfalt
einen konsequenten Übergang zu einer ökologischen Waldwirtschaft und die
Abkehr von Monokulturen, künstlicher Vermehrung und Kahschlägen.
Anlass der BUND-Forderungen ist der Entwurf der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern für ein neues Landeswaldgesetz, der in diesen
Wochen von Behörden, Institutionen und Verbänden fachlich bewertet wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwar gute Ansätze, aber letztlich
nur sehr unzureichende Vorgaben für eine naturnahe Waldwirtschaft. Zudem
fehlen zeitgemäße Regelungen für den Schutz des Waldes.
Der BUND fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetz strukturreiche und
multifunktionale Mischwälder, in denen Kahlschläge verboten sind und die
biologische Artenvielfalt erhalten wird. Das Vorkommen von überwiegend
einheimischen Baumarten ist unbedingt zu gewährleisten. Weitere
zwingende Maßnahmen für einen naturnahen Wald sind der Verzicht auf
Pestizide, Holzschutzmittel, Dünger und gentechnisch veränderte
Organismen. Die natürliche Waldverjüngung und nicht die übliche
kostenintensive Aufforstung ist wichtiger Bestandteil der
Waldentwicklung und muss in einem modernen Waldgesetz Vorrang besitzen.
Der derzeit viel zu hohe Wildbestand verhindert in einigen Regionen eine
natürliche Vermehrung des Waldes. "Wald vor Wild" muss deshalb Grundsatz
eines neues Waldgesetzes werden. Ein Teil der Waldfläche muss vor den
Eingriffen des Menschen geschützt und aus der Nutzung genommen werden.
Auch Arten-, Boden- oder Wasserschutz müssen einen höheren Stellenwert
erhalten.
Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND Mecklenburg-Vorpommern: "Im Gesetz muss klar definiert werden, was naturnahe Waldbewirtschaftung
bedeutet. Diese Wirtschaftsprinzipien müssen anschließend nicht nur für
den Landeswald sondern für alle Waldbesitzer verbindlich gelten.
Außerdem müssen Wälder als Naturwaldreservate oder Schutzwälder an
Seeufern, Küsten und aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes
sowie der Erholungsvorsorge mit einer entsprechenden Rechtsverordnung
ausgewiesen werden können. Diese Wälder sollten künftig grundsätzlich
nicht gerodet werden dürfen."
Der BUND Mecklenburg-Vorpommern kritisiert zudem, dass die
Landesregierung die derzeitigen Bemühungen um ein neues Bundeswaldgesetz
nicht im gebührenden Umfang berücksichtigt. So hat im März 2010 die
SPD-Bundestagsfraktion neben den Fraktionen von Bündnis 90/ Grüne und
der Linkspartei im Bundestag einen Antrag zur inhaltlichen Neugestaltung
des Bundeswaldgesetzes eingebracht. Dieser Antrag geht hinsichtlich
einer ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in Teilen weit
über das hinaus, was nun im Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem von
der SPD geführten Landwirtschafts- und Umweltministerium diskutiert wird.
Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND Mecklenburg-Vorpommern: "Wir fordern die Landesregierung auf, die Bemühungen um ein neues
Bundesnaturschutzgesetz konstruktiv und im Sinne einer ökologisch
nachhaltigen Waldwirtschaft zu begleiten und erst nach Verabschiedung
eines neuen Bundesnaturschutzgesetzes das Landesgesetz zu novellieren.
Anderenfalls müsste das Landeswaldgesetz aufgrund der zu erwartenden
neuen Rahmenbedingungen im Bund erneut angefasst werden. Dieser
Mehraufwand ist vermeidbar."
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