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    Umweltverbände verlassen Runden Tisch zu Gentechnik
 
     
 
    
   Bundesforschungsministerium verweigert ernsthaften Dialog zur
  GentechnikforschungUmweltverbände steigen aus Rundem Tisch aus - keine Gesprächsgrundlage
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 NABU/DNR Pressemitteilung, 7.7.10
 
 Berlin - Anlässlich des vierten Runden Tisches zur Pflanzengenetik am
  8. Juli kritisieren NABU und DNR, dass sich das
  Bundesforschungsministerium einem ernsthaften Dialog mit der kritischen
  Zivilgesellschaft zum Thema Gentechnikforschung verweigert. Die
  Umweltverbände DNR, NABU, der ökologische Lebensmittelverband BÖLW und
  der Wissenschaftler-Verband VDW hatten Bundesforschungsministerin
  Schavan bereits im September letzten Jahres ihre Anforderungen an eine
  ökologische Risikoforschung vorgelegt. Zu diesem 9-Punktekatalog lag
  am dritten Runden Tisch eine Stellungnahme vor, in der das Ministerium
  all jene Forschungsansätze der Umweltverbände zurückweist, die sich mit
  den Risiken für Mensch und Natur auseinandersetzen. „Die Verbände haben
  ihre Forderungen wissenschaftlich begründet und hinterlegt. Dagegen
  setzt Bundesforschungsministerin Schavan Behauptungen, die mit keiner
  einzigen Quelle belegt werden”, sagte DNR-Vizepräsident und
  NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
 
 So heißt es in der Stellungnahme, es sei nicht Aufgabe des Staates „die
  Nützlichkeit oder Erwünschtheit gefahrlosen gesellschaftlichen Handelns,
  wie die Erforschung und die Nutzung der Grünen Gentechnik, zu
  bewerten“. Laut § 20a des Grundgesetzes ist es jedoch sogar Pflicht
  des Staates, die Allgemeinheit vor nicht vertretbaren Risiken und
  Gefahren zu schützen.
 
 Des Weiteren geht aus der Stellungnahme hervor, das Ministerium könne
  die langfristigen und großflächigen Folgen des Anbaus gentechnisch
  veränderter Organismen (GVO) nicht erforschen, da es dazu keine
  methodischen Ansätze gäbe. „Diese Behauptung ist besonders dreist, da
  das Bundesforschungsministerium selbst den Verbund GenEERA gefördert
  hat, der zur großflächigen Verbreitung von GV-Raps Modelle und
  Berechnungen entwickelt“, erklärte NABU-Gentechnikexpertin Steffi
  Ober. Nachdem das Projekt ausgelaufen sei, hätte das Ministerium einen
  Antrag auf Weiterführung dieser Forschungen abgelehnt.
 
 Eine weitere Behauptung sei, dass jeder GVO bei seiner Zulassung in
  Brüssel vollumfänglich geprüft sei. „Dies behauptet nicht einmal mehr
  die Europäische Zulassungskommission EFSA und ist fachlich völlig
  unsinnig, da sich die Wissenschaft weiterentwickelt und neue Risiken und
  Erkenntnisse nie ausgeschlossen werden können“, so Ober. Zudem hätte
  laut Bundesforschungsministerium GV-Mais keine Auswirkungen auf
  heimische Schmetterlinge. Einer aktuellen Untersuchung zufolge kann
  diese Behauptung jedoch nicht belegt werden, da die wenigen Studien
  hierzu kaum belastbar seien und die meisten Daten aus den USA stammten.
 
 „Das Papier ist inhaltlich und formal vollkommen inakzeptabel“, so
  DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Statt sich wissenschaftlich mit
  dem Für und Wider der Argumente auseinanderzusetzen, bügele das BMBF
  alles ab oder antworte auf wichtige Punkte gar nicht. „Diese Form der
  Auseinandersetzung ist nicht wissenschaftsbasiert und ein deutliches
  Zeichen dafür, dass  Frau Schavan nicht an einem ernsthaften Dialog
  interessiert ist. Wir sehen nach dieser Antwort keine Gesprächsgrundlage
  mehr“, so Röscheisen abschließend. Der DNR wird unter diesen
  Vorzeichen zukünftig nicht mehr am Runden Tisch teilnehmen.
 
 
 
 Staatssekretärin Julia Klöckner: "Naturerbe nicht durch die Hintertür patentieren"Wissenschaftlicher Beirat übergibt Gutachten und warnt vor wirtschaftlichen Risiken
 BMVEL Pressemitteilung, 7.7.10
 
 Patentierungen im Bereich von Nutztieren und Nutzpflanzen können vor allem kleine Betriebe in der Landwirtschaft und Züchter unter einen erheblichen ökonomischen Druck setzen. Davor warnt der "Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen" beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Gutachten. Eine Patentierung darf daher nicht zu weit gefasst werden, insbesondere nicht bis hin zu Nachkommen und Saatgut, forderte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, anlässlich der Übergabe des Gutachtens mit Bauernpräsident Gerd Sonnleitner am Mittwoch in Berlin.
 
 Die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten ist grundsätzlich verboten. Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt jedoch Patente auf Züchtungsverfahren. Deren Rechtswirkung kann sich dann auf die entsprechenden Tiere bzw. Pflanzen und deren Nachkommen erstrecken. "Eine solche kommerzielle Privatisierung von unserem Naturerbe durch die Hintertür lehne ich grundsätzlich ab", sagte Klöckner. Sie wolle den Patentschutz in seiner Reichweite einschränken. Grundsätzlich sei die Patentierung biotechnischer Verfahren notwendig für den Schutz des geistigen Eigentums. "Kritisch wird es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und vor allem deren Nachkommen Gültigkeit hat", so Klöckner. Immerhin ist "das Patentrecht ein Schutzrecht, das dem Inhaber die alleinige Nutzung seiner Erfindung 20 Jahre lang garantiert".
 
 Eine solche Patentierung könnte zudem die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken, heißt es in dem Gutachten. Denn die Privatisierung von geistigem Eigentum und die wirtschaftliche Konzentration erschwere den Zugang zu genetischen Ressourcen. "Die Schöpfung gehört allen Menschen. Wir dürfen niemandem exklusive Rechte oder gar die Kontrolle über Nutztiere und Nutzpflanzen einräumen. Ich werde dies gegenüber dem Europäischen Patentamt und am 28. September bei einem Symposium zu Biopatenten auch in Brüssel deutlich machen", sagte Klöckner.
 
 Aktuelle Beispiele für solche Biopatente sind das Milchkuhpatent und das Brokkoli-Patent. Noch in diesem Monat findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zum so genannten Brokkoli- und Tomatenpatent statt. Dabei geht es um Brokkoli, der mit einem erhöhten Anteil an Glucosinolaten gezüchtet werden kann. Diese können das Risiko von Krebserkrankungen senken. Patentiert wurde ein klassisches Züchtungsverfahren mit Kreuzung und Selektion unter Zuhilfenahme so genannter Marker zur Züchtung von konventionellem Brokkoli. Das Patent gilt also für die Züchtungsmethode. Nach Auffassung der Patentinhaber erstreckt es sich außerdem auf die Brokkoli-Samen, sowie Brokkolipflanzen, die hieraus gewonnen werden.
 
 
 
 
 
 
 
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