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Aktuell

Gericht stärkt Gentechnikgesetz

Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgegner

Von Sigrid Totz, Greenpeace-Online, 24.11.10

Niederlage für Sachsen-Anhalt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Klage der Landesregierung gegen das Gentechnikgesetz abgelehnt. In seinem Urteil erinnert es an die Verantwortung der Regierungen, "für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen".

Sachsen-Anhalt hatte 2005 Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht - noch bevor es endgültig verabschiedet war. Angeblich erschwerte es den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Im Visier der Kläger standen sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen.

In ihrer Klageschrift berief sich die Landesregierung auf § 12 (Berufsfreiheit) und § 14 (Eigentumsfreiheit) des Grundgesetzes. Das Land erfand dazu den neuen Beruf der GVO-Verwender und behauptete, das Gesetz mache diesen Bauern die Berufsausübung unmöglich.

Bei der mündlichen Verhandlung im Juni 2010 führten die Kläger unter anderem aus, dass die Abstandsregelungen zu scharf seien. Das Gentechnikgesetz schreibt eine Distanz von 150 Metern zwischen Feldern mit Gen-Pflanzen und herkömmlich bestellten Äckern vor. Zu ökologisch bewirtschafteten Flächen müssen 300 Meter Abstand eingehalten werden.

Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace, begrüßte das Urteil. "Die Entscheidung bestätigt, dass Gefahren und Risiken bei der Aussaat von Gen-Pflanzen bestehen. Mit ihrer Klage hat sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf Kosten des Steuerzahlers zum Handlanger der Gentechnik-Industrie gemacht."

Eine Risikotechnologie wie die Gentechnik kann und darf niemandem aufgezwungen werden. Über 80 Prozent der deutschen Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker und im Essen ab. Zudem müssen Bio-Bauern wie auch konventionell wirtschaftende Landwirte dauerhaft gegen Schäden durch gentechnische Verunreinigungen abgesichert sein.

In seinem Urteil hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass die Regierungen es nicht bei einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung belassen dürften. Sie seien auch "in der Verantwortung, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen".

Mehrfach heißt es, die Gentechnik greife in die elementaren Strukturen des Lebens ein, die Folgen seien wohl nur schwer wieder rückgängig zu machen. Deshalb müsse beim Aussäen und Vermarkten gentechnisch veränderter Produkte "größtmögliche Vorsorge" getroffen werden.

Töwe: "Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass das Gentechnikgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt strenger angewendet wird und keine Verunreinigungen durch Gen-Pflanzen auf dem Acker und im Supermarkt mehr möglich sind."


WWF begrüßt Urteil zur Gentechnik Bundesverfassungsgericht stärkt das geltende Gentechnikgesetz WWF Pressemitteilung, 24.11.10

Berlin - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Gentechnik erklärt Matthias Meißner, Agrar-Experte des WWF Deutschland:

„Der WWF begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter sehr. Dieses Urteil stärkt alle Landwirte, die gezielt auf gentechnikfreien Anbau setzen, und es entspricht dem Wunsch der deutschen Verbraucher, die zu 87 Prozent Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen. Die Gen-freundliche Agroindustrie hat mit diesem Urteil eine Schlappe einstecken müssen. Sie wird auch weiterhin für die Risiken, die von ihrer Technik ausgehen, Verantwortung übernehmen müssen. Landwirte bekommen weiterhin finanzielle Entschädigung, wenn gentechnisch veränderte Pollen von einem Nachbarfeld die eigenen Anbauflächen verunreinigen. Gerade für Bio-Landwirte, die helfen, die biologische Vielfalt zu erhalten, ist dies besonders wichtig.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder wie auch die Haftungsregelung als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt. Gentechnik bleibt damit in Deutschland nur in engen Grenzen erlaubt.


Gentech-Kritiker gestärkt

Bundesverfassungsgericht hält Gentechnik-Register offen und bestätigt Haftung. BUND sieht Kritiker und Verbraucher gestärkt

BUND Pressemitteilung, 24.11.10

Berlin/Karlsruhe: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine „Abmahnung für die Befürworter einer genmanipulierten Landwirtschaft“. Die höchstrichterliche Bestätigung der Haftung bei gentechnischen Verunreinigungen von Nachbarfeldern sei ein großer Erfolg, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer in Karlsruhe: „Die Interessen der gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirte und Lebensmittelproduzenten werden mit diesem Urteil gewahrt. Haften muss, wer genmanipulierte Pflanzen in Umlauf bringt.“ Das Gericht habe deutlich gesehen, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die Existenz konventionell und ökologisch wirtschaftender Landwirte gefährde. Positiv sei auch der weiterhin gewährleistete öffentliche Zugang zum Standortregister, das alle Äcker mit Gentech-Pflanzen verzeichne.

Hinter der 2005 vom Land Sachsen-Anhalt eingereichten Verfassungsklage habe neben dem Gentechnik-Riesen Monsanto auch die damalige CDU/FDP-Landesregierung gestanden, so Moldenhauer. Unter Missachtung berechtigter Interessen der Bevölkerung hätten sich beide Parteien damit zum wiederholten Mal zu Lobbyisten bestimmter Industriezweige gemacht. In Umfragen seien stabile Mehrheiten von über 80 Prozent der Deutschen gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei der Lebensmittelproduktion.

Ob die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Gentechnik-Gesetzes die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Gesetzesteile unangetastet lasse, sei jedoch weiter offen. Die große Mehrheit der Landwirte wolle ihre Felder frei von gentechnisch manipulierten Pflanzen halten. Deshalb müsse die CDU/FDP-Regierungskoalition ihre bisherige gentechnikfreundliche Politik ändern. In den kommenden sechs Jahren plane sie 2,4 Milliarden Euro für die Gentechnikforschung auszugeben und streiche 16 Millionen Euro, die für den Ökolandbau eingestellt gewesen seien. „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist noch keine Garantie, dass Monsanto und seine Fans in der Bundesregierung aufgeben“, sagte Moldenhauer.


NABU begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zum Gentechnikgesetz

Tschimpke: Urteil ist Sieg für den Schutz von Mensch und Umwelt

NABU Pressemitteilung, 24.11.10

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Landesregierung Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

„Der NABU begrüßt die deutliche Entscheidung aus Karlsruhe zum Schutz der gentechnikfreien Produktion. Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen bleibt auch weiterhin eine Risikotechnologie und muss deshalb besonders gut geregelt und überwacht werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Sieg für den Schutz von Mensch und Umwelt. Doch nun müssen den Worten auch Taten folgen und eine industrieunabhängige, ökologische Risikoforschung für einen besseren Schutz von Natur und Umwelt gefördert werden.“

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hatte 2005 eine Normenkontrollklage gegen die damals Rot-Grüne Bundesregierung eingereicht. Nach Ansicht des Landes Sachsen-Anhalt verstößt das Gentechnikgesetz gegen die wirtschaftlichen Interessen der Gentechnikverwender. Das Land Sachsen-Anhalt forderte, sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen aufzugeben. Ähnlich wie in den USA sollen gentechnisch veränderte Pflanzen genauso wenig geregelt werden wie konventionelle Pflanzen. Das Gericht hat sich jedoch bereits in der Anhörung im Sommer kritisch zum Anliegen Sachsen-Anhalts positioniert. Das Land blieb eine klare Aussage auf die Frage, wer für die durch gentechnisch veränderte Pflanzen verursachten Schäden aufkommen solle, wenn nicht der Verursacher, also der Landwirt, schuldig. Eben so wenig plausibel erschien dem Gericht die gängige Praxis die Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung nur den gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten und Lebensmittelerzeugern aufzubürden.




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