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Aktuell
Abwicklung des Holzabsatzfonds
Bundesregierung will Verwertungserlös für ,Informationsdienst Holz' vereinnahmen
Behm: Forst- und Holzwirtschaft nicht zwei mal für die Marke zahlen lassen
Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. Dezember 2010
Die Bundesregierung hält es für rechtlich verpflichtend und für richtig, dass die vom abzuwickelnden Holzabsatzfonds gehaltene Marke ,Informationsdienst Holz' im Rahmen eines Bieterverfahrens einen angemessenen, offenbar möglichst hohen Preis erzielt. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, zur Verwertung der Marke ,Informationsdienst Holz' im Rahmen der Abwicklung des Holzabsatzfonds.
"Sofern die Forst- und die Holzwirtschaft, z.B. mittels der Zukunft Holz GmbH, die Marke erwirbt, hätte sie dafür zweimal bezahlt", kritisiert Cornelia Behm. "Einmal durch ihre Beiträge zum Holzabsatzfonds. Und zum zweiten Mal durch den Kauf der Marke vom Holzabsatzfonds - mit dem Ergebnis, dass dieser Erlös letztendlich dem Bundeshaushalt zufließt, wenn sich die Bundesregierung mit diesem Vorhaben in ihrem Gesetzentwurf zur Abwicklung des Holzabsatzfonds durchsetzt. Das ist grotesk und völlig inakzeptabel. Es widerspricht allen schönen Beteuerungen der Bundesregierung, die sie im Rahmen der Charta für Holz so gern verlauten lässt."
"Die Bundesregierung sollte die Forst- und Holzwirtschaft nicht zwei Mal für den Informationsdienst Holz zahlen lassen", fordert Behm. "Vermögensgegenstände des Holzabsatzfonds, die weiterhin im gruppennützigen Sinne der Forst- und Holzwirtschaft dienen können, sollten der von der Forst- und Holzwirtschaft gegründeten Folgeeinrichtung unentgeltlich bzw. zu einem symbolischen Preis übertragen werden. Das gilt zumindest, solange Überschüsse zu erwarten sind, die dann auch noch dem Bundeshaushalt zufließen sollen."
Restmittel des Holzabsatzfonds nicht dem Bundeshaushalt zuführen!
Behm: "Argumentation von Schwarz-Gelb absurd und offenbar rein fiskalisch motiviert"
Pressemitteilung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. November 2010
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abwicklung des Holzabsatzfonds erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Restmittel des Holzabsatzfonds in Höhe von voraussichtlich 2,8 Mio. Euro dem Bundeshaushalt zuführen will. Wir Bündnisgrüne fordern die Bundes-regierung auf, dieses Geld einer Institution zukommen zu lassen, die sich um allgemeine Anliegen der Forst- und Holzwirtschaft kümmert, z.B. der Zukunft Holz GmbH.
Offenbar ist das Vorgehen der Bundesregierung ausschließlich fiskalisch motiviert. Denn die Argumentation der Bundesregierung, das Geld müsse dem Bund zufließen, weil sowohl eine zweckgebundene Verwendung der von der Forst- und Holzwirtschaft aufgebrachten Mittel für Zwecke der Forst- und Holzwirtschaft als auch eine Rückzahlung an die Beitragszahler nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ausgeschlossen sei, ist absurd. Davon steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts. Wäre eine zweckgebundene Verwendung der Restmittel tatsächlich ausgeschlossen, dann wäre erst recht die Verwendung für allgemeine Ausgaben des Bundes ausgeschlossen.
Als Alternative bliebe dann nur die Rückzahlung an die Beitragszahler. Die-se ergibt aber aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes, der die Restmittel zum erheblichen Teil aufzehren würde, auch im Interesse der Unternehmen wenig Sinn. Deswegen sollte diese Alternative möglichst vermieden werden."
Restmittel HAF sollen Bundeshaushalt zugeführt werden
DFWR: Kabinettsbeschluss ignoriert Herkunft der Gelder
DFWR Pressemitteilung, 9.11.10
Berlin: Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche
Forstwirtschaftsrat (DFWR) auf einen aktuellen Kabinettsbeschluss zu
einem Entwurf des Abwicklungsgesetzes für den Holzabsatzfonds und
den landwirtschaftlichen Absatzfonds. Der Entwurf sieht die
Überführung eventuell verbleibender Restmittel des Holzabsatzfonds
(HAF) ohne jegliche Zweckbindung in den Bundeshaushalt vor.
Der DFWR hatte bereits Ende September in einer ausführlichen
Stellungnahme zum Entwurf des Abwicklungsgesetzes klar Position
bezogen. „Wir haben deutlich gemacht, dass das Gesetz der Tatsache
Rechnung tragen muss, dass die Mittel direkt aus der Forst- und
Holzwirtschaft stammen und daher nach Auflösung des HAF der Branche
wieder zu Gute kommen müssen alles andere wäre nicht nachvollziehbar!“
so Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates.
Die Bundesregierung selbst habe als Antwort auf die aktuellen gesellschaftsund
klimapolitischen Herausforderungen konsequent verschiedenste
Strategien zur stärkeren Verwendung nachwachsender Rohstoffe entwickelt.
Dabei spielt insbesondere auch die mit Spannung erwartete „Waldstrategie
2020“ eine tragende Rolle. Gerade vor diesem Hintergrund konterkariere der
im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg den erklärten Willen der
Bundesregierung, eine nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft und die
Verwendung von Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff
Holz zu stärken.
Der Gesetzentwurf wurde damit begründet, dass eine Rückübertragung der
Gelder bspw. an eine Gemeinschaftseinrichtung der Branche rechtlich
ausgeschlossen sei. „Der DFWR wird sich jetzt umso mehr im
parlamentarischen Raum für eine zweckgebundene Verwendung der Mittel
im Interesse der zahlreichen Forstbetriebe, Waldbesitzer und Unternehmen
der Holzwirtschaft im ländlichen Raum einsetzen. Denn über deren Gelder
wird hier entschieden“, so Schirmbeck.
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