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Aktuell

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Neues Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgelegt

BMU/BfN Pressemitteilung, 15.2.11

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgelegt. "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufzulegen. Wir tun dies aus Verantwortung für die Natur. Zugleich sichern wir damit das Naturkapital Deutschlands. Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum Inkrafttreten der Förderrichtlinien.

Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen.Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. "Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die sich bereits jetzt abzeichnende große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird", sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:
  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und im Internet unter http:/www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm einsehbar.

Am 2. März 2011 laden BMU und BfN alle an einer Antragstellung interessierten Akteure wie Verbände, Vereine, Kommunen, Hochschulen und andere Institutionen oder Einzelpersonen zu einer Informationsveranstaltung zum neuen Förderprogramm in das BfN ein. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.auftakt-bundesprogramm.de.


Jagdpapier des Forstwirtschaftsrates: Schritt in die richtige Richtung, aber zu unkonkret

Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pressemitteilung, 18.2.11

Zum Positionspapier des Deutschen Forstwirtschaftsrates zur Jagdpolitik erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Das Papier des Deutschen Forstwirtschafts zur Jagd ist eine Schritt in die richtige Richtung. Bei diesem Thema gab es von seinen Mitgliedsverbänden bisher viel zu viel Zurückhaltung, obwohl die wirtschaftlichen Interessen vieler Waldbesitzer und Forstwirte durch die in vielen Wäldern hohen Wildschäden teils in erheblichem Maße betroffen sind.

Die meisten Forderungen und Positionen des Forstwirtschaftsrates können wir Bündnisgrüne mittragen, auch wenn sie in weiten Teilen zu unkonkret ausgefallen sind. Auch wir wollen eine Überarbeitung der Jagdzeiten, eine Vereinfachung und Vereinheitlich des Wildschadenersatzes und eine verstärkte Anwendung effizienter Jagdmethoden. wenn auch mit der Maßgabe, dass die Jagdmethoden auch tierschutzgerecht sein müssen. Allerdings fehlen dem Papier Eckpunkte, wie diese Forderungen genau ausgestaltet werden sollen.

Hinzu kommt, dass einige Forderungen es gegenüber dem Notwendigen deutlich an Konsequenz fehlen lassen. Hier ist dem Papier der für einen Dachverband nicht untypische Kompromisscharakter anzusehen. So greift die Forderung nach Einschränkung von Fütterungen auf behördlich festgelegte Notzeiten viel zu kurz. Denn gerade Notzeiten könnten für eine natürliche Bestandsregulierung sorgen, die die Jagd zum Teil entbehrlich macht. Fütterung kann zwar in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen tatsächlich notwendig sein. Aber im Winter füttern, damit man das Wild dann im Herbst schießen kann, kann nicht die Leitlinie einer wald- und tierschutzverträglichen Jagd sein.

Man kann auch nicht generell unterstellen, dass Jagd in Schutzgebieten mit dem Schutz-weck in Einklang steht. Dies muss vielmehr bei jeder Unterschutzstellung konkret bewertet werden. Allerdings sollte man sie keinesfalls generell ausschließen.

Es erschließt sich auch nicht, warum sich der Forstwirtschaftrat auf die Änderung von Landesgesetzen beschränken will. Das Jagdrecht unterliegt seit der Föderalismusreform der konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsrechten der Länder. Bundesregelungen sind also möglich. Sofern es die Länder für nötig erachten, können sie dann davon abweichende Regelungen erlassen. Der Aufgabe, auf Bundesebene zu regeln, was für ganz Deutschland - und den deutschen Wald - sinnvoll ist, sollten sich die Kollegen von Union und FDP endlich stellen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen."


NRW-Biodiversitätsstrategie ist längst überfällig

Neue Rote Liste zeigt Bedrohung der Artenvielfalt

NABU Pressemitteilung, 14.2.11

Düsseldorf – Anlässlich der heutigen Vorstellung der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in Nordrhein-Westfalen fordert der NABU die Landesregierung auf, den Artenschutz stärker zu gewichten als bisher und die Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung auch auf Landesebene endlich zügig umzusetzen. „Die neue Rote Liste ist der beste Beweis für die anhaltende Gefährdung der heimischen Arten und dafür, dass NRW sein Ziel, den Artenschwund zu stoppen, nach wie vor deutlich verfehlt“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes. Eine verbindliche Biodiversitätsstrategie für Nordrhein-Westfalen und damit verbunden die konsequente Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen in der Breite seien längst überfällig.

„Einzelne Erfolge wie beim Wanderfalken, dem Uhu, dem Weißstorch oder dem Feldhasen dürfen nicht über die ansonsten dramatische Lage hinwegtäuschen“, so Tumbrinck weiter. 47 Prozent aller Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen seien gefährdet: Von insgesamt 212 Brutvogelarten stehen 81 Arten als ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet auf der Roten Liste, 18 weitere Arten sind potenziell gefährdet. Besonders alarmierend ist der Rückgang bei Arten wie Uferschnepfe, Kuckuck, Pirol, Feldlerche, Grauammer und Mehlschwalbe. Besorgniserregend sei auch, dass ehemalige Allerweltsarten wie Haussperling oder Star in die so genannte Vorwarnliste aufgenommen wurden. Bei den Pflanzen, Säugetieren und Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen seien die Zahlen nicht erfreulicher.

„Hauptverantwortlich für diesen flächendeckenden Rückgang heimischer Tiere und Pflanzen ist die immer schneller fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft, die zum Verlust von geeigneten Lebensräumen wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Hecken oder Gebüschen führt“, klagte der NABU-Landeschef an. So seien beispielsweise zahlreiche Ackerwildkräuter wie der Feld-Rittersporn und Arten der mageren sowie feuchten Wiesen und Weiden wie die Wiesenschlüsselblume und zahlreiche Orchideen massiv gefährdet. Aber auch der anhaltend hohe Flächenverbrauch, die Gebäudesanierung, Aufräumwut im Siedlungsbereich und der Klimawandel machten sich bei dieser neuen Roten Liste bemerkbar.

Besondere Anstrengungen erwarte der NABU zukünftig deshalb im Bereich der Landwirtschaft. Mit dem Umbruchverbot für Dauergrünland habe das nordrhein-westfälische Umweltministerium Ende letzter Woche zwar ein klares Zeichen gegen den anhaltenden Biodiversitätsverlust in der Landwirtschaft gesetzt. Dies könne allerdings nur der erste Schritt hin zu einem aus NABU-Sicht dringend erforderlichen Kurswechsel in der gesamten Agrarpolitik sein, wolle man in den kommenden zehn Jahren tatsächliche Erfolge im Artenschutz erzielen. Statt die Intensivierung der Landwirtschaft weiter zu subventionieren sei es unerlässlich, sämtliche Agrarzahlungen an ökologische Mindestkriterien zu koppeln, ökologische Vorrangflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu schaffen und den Vertragsnaturschutz wieder zu stärken.


Biber als Sündenbock verfehlter Gewässerpolitik

NABU Brandenburg verurteilt Abschusspläne

NABU Pressemitteilung, 15.2.11

Der NABU Brandenburg verurteilt die Genehmigung des Abschusses von streng geschützten Bibern, die der Landkreis Märkisch Oderland (MOL) jetzt erteilt hat aufs Schärfste. Der NABU lehnt eine Tötung ab. So hätte zunächst überprüft werden müssen, ob die Bautätigkeit des Bibers zu der vorliegenden Vernässung geführt hat.

Nach Information des NABU sind teilweise in den von der Genehmigung betroffenen Gebieten, in denen bereits die Vergrämung von Bibern beantragt wurde, überhaupt keine Biberdämme zu verzeichnen. Wieder andere Flächen gehören teilweise der Deutschen Bahn, für die der Landkreis Märkisch Oderland keine Befugnisse hat.

Der NABU bestreitet nicht, dass es Konflikte mit dem Biber gibt, doch darf er nicht zum Sündenbock für eine verfehlte Gewässerpolitik gemacht werden. Denn oftmals sind die Probleme hausgemacht; Gräben werden nicht ausreichend kontrolliert und Landwirte wirtschaften bis unmittelbar an die Bach- und Grabenufer heran.

Des Weiteren sind Alternativen, die eine Beschädigung der Deiche hätten verhindern können, wie Wildrettungshügel oder Matten in den Deichen im Rahmen der Deichsanierung nicht ausreichend angewandt worden. Der NABU wird rechtliche Schritte gegen den Landkreis MOL prüfen und gegebenenfalls Klage einreichen.

Das Vergrämen und Abschießen von Bibern ist nach Ansicht des NABU keine Lösung. Die frei gewordenen Reviere werden durch nachrückende Biber schnell wieder besiedelt. Biber regulieren ihren Bestand selbst. Ist die Lebensraumkapazität ausgeschöpft, werden weniger Junge geboren und die Lebenserwartung der Tiere sinkt aufgrund des Stresspegels bei der Revierverteidigung rapide.

Mit der jetzt erteilten Abschussgenehmigung verstärkt der Landkreis MOL das in der Öffentlichkeit weit verbreitetet Bild vom Sündenbock Biber und geht damit den Weg des geringsten Widerstandes, anstatt intelligente und naturschutzrechtkonforme Lösungen zu suchen.

Der NABU weist darauf hin, dass es in der Natur des Bibers liegt, seinen Lebensraum aktiv zu gestalten. So entstehen auf kostengünstige Art und Wiese artenreiche Biotope, die angesichts des um sich greifenden Artenverlustes hochwillkommen sein müssten. Und wenn es dabei zu Konflikten mit dem Landnutzer Mensch kommt, gibt es in jedem Fall wirksamere Methoden als einen Abschuss.


18. Februar, 2011

Nationalpark Hainich aktualisiert Artenbericht

(dapd) - Der Nationalpark Hainich beherbergt mehr als 8.600 Tier- und Pflanzenarten. Experten schätzen allerdings, dass die Vielfalt noch wesentlich größer ist und rechnen mit bis zu 10.000 verschiedenen Arten im 'Urwald mitten in Deutschland', wie die Nationalparkverwaltung am Freitag mitteilte.(...)

http://www.ad-hoc-news.de/nationalpark-hainich-aktualisiert-artenbericht--/de/News/21935108




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