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Aktuell

EU-Beschluss zu Artenvielfalt

EU-Umweltminister fordern mehr Engagement der Landwirtschaft für die Artenvielfalt

NABU kritisiert Verwässerung der Beschlüsse durch Deutschland

NABU Pressemitteilung, 20.12.11

Brüssel/Berlin – Der NABU hat die Beschlüsse des gestrigen EU-Umweltministerrats zur Rettung der biologischen Vielfalt als wichtiges Signal für die laufenden EU-Reformen begrüßt. Gleichzeitig kritisiert der Verband die Bundesregierung aber dafür, konkrete Reformempfehlungen an die Agrarpolitik verhindert zu haben, obwohl viele andere Mitgliedstaaten sich dafür stark gemacht hatten. „Es sieht nicht gut aus, wenn Deutschland den Reformwillen anderer Länder bremst“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen für den EU-Haushalt 2014-2020 hält es der NABU dennoch für wichtig, dass sich die Umweltminister im Namen ihrer Regierungen jetzt grundsätzlich positioniert haben. Bundesumweltminister Norbert Röttgen und seine Kollegen aus den anderen 26 Mitgliedstaaten haben insbesondere vom Agrarsektor verstärkte Anstrengungen bei der Bekämpfung des Artensterbens eingefordert. Die Umweltminister verlangen außerdem von allen Wirtschaftssektoren, Naturschutzbelange stärker zu berücksichtigen und fordern zusätzliche Finanzmittel für die Rettung der biologischen Vielfalt, unter anderem durch das EU-Förderprogramm LIFE.

Hinter die gestrigen Beschlüsse können auch die anderen Fachminister nicht mehr zurück“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Für 2012 erwarten wir daher gerade von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner einen deutlich stärkeren Einsatz für eine wirklich ökologische Reform der EU-Agrarpolitik. Die Subventionsmaschine der EU muss dringend umgebaut werden, das ist gerade in Zeiten knapper Kassen das Gebot der Stunde“, so Tschimpke weiter.

Im Sinne der gestrigen Beschlüsse fordert der NABU die Bundesregierung auch auf, sich in Brüssel für eine Aufstockung des LIFE-Programms von derzeit 0,2 Prozent auf mindestens ein Prozent des EU-Haushalts stark zu machen. Dies hätte eine große Wirkung für die Umwelt und wäre bereits durch eine geringfügige Umschichtung im Budget erreichbar.

Als gutes Zeichen zum Jahresende wertet der NABU zudem die gestern geäußerte Überzeugung der Umweltminister, dass sich das europäische 2020-Ziel eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums nur dann erreichen lässt, wenn es umgehend gelingt, den Verlust an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten zu stoppen und die Umwelt wieder zu stabilisieren. „Wir hoffen sehr, dass sich diese Einsicht über Weihnachten in allen Bereichen der Politik verbreitet, so dass 2012 wirklich ein Jahr des Umdenkens wird und die Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger endlich besser geschützt werden“, so Tschimpke.


Grünlandumbruch im Moor geht weiter - NABU fordert erneut gesetzliches Verbot

Uwe Baumert: „Absurdität beim Klimaschutz beenden“

NABU Pressemitteilung, 15.12.11

Nienburg/Hannover – Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Lichtenmoorniederung bei Nienburg fordert der NABU Niedersachsen die Niedersächsische Landesregierung erneut auf, Grünland zukunftsfähig zu erhalten und den Grünlandumbruch von Moorflächen niedersachsenweit gesetzlich zu verbieten. Insbesondere muss den Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen eine Leitlinie an die Hand gegeben werden, wie bei Grünlandumbruch zu verfahren ist, um die Artenvielfalt gerade in unseren niedersächsischen Moorniederungen zu erhalten.

In der Lichtenmoorniederung (Landkreis Nienburg) wurde vom NABU eine neue Welle des Grünlandumbruchs festgestellt. Grünland wurde auf rund 15 Hektar umgebrochen und aktuell geht es an der Straße zwischen Lichtenmoor und Lichtenhorst auf einer Fläche von über zwei Hektar weiter. Mit Baggern, Raupen und Tiefpflug wird das Grünland bis zu 1,5 Meter tief gekuhlt, anschließend planiert und damit der natürliche Podsolboden, der zum Teil auch mit Hochmoortorf überwachsen war, auf den Kopf gestellt.

Anlässlich der dokumentierten Entwicklung begründete Uwe Baumert, Stellvertretender Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, mit beeindruckenden, teilweise beklemmenden Bildern geschundener Moorböden, die verheerenden Auswirkungen des Grünlandumbruchs mit einhergehender Artenvernichtung bei gleichzeitig negativster Wirkung auf die Klimaschutzziele.

„Absurd, wenn Moorflächen umgebrochen werden dürfen, klimaschädliche Gase entweichen und dann auch noch auf den entstandenen Ackerflächen Mais für Biogas angebaut wird, um Klimaschutz zu betreiben“, führte Uwe Baumert aus und belegte dies sogleich mit Zahlen. Mais auf Ackerboden führt in der Biogasanlage pro erzeugter Kilowattstunde zu etwa 200 Gramm CO2-Ausstoß; auf umgebrochenen Moorböden jedoch zu 700 bis 800 Gramm! Absurd und kontraproduktiv auch für Biogas; denn ein Erdgaskraftwerk kommt dagegen „nur“ auf 400 Gramm CO2 pro erzeugter Kilowattstunde.

„Nur bei einem Umbruchverbot von Grünland auf Moorböden sind die gravierenden Folgen zu verhindern. Auch der Gesichtspunkt Landschaftsästhetik wird von immer größerer Bedeutung. Ansonsten wird es nicht mehr lange dauern bis ehemalige Allerweltsarten wie der Kiebitz und Brachvogel komplett aus unserer Landschaft verschwinden“, so Uwe Baumert weiter.

Baumert betonte, dass Grünland für Wasser, Boden und Klima eine zentrale Rolle spiele. Nur wenn es uns gelänge, Grünland in Umfang und Qualität zu sichern und zu entwickeln, können wir unserer Verantwortung gerecht werden und die vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreichen. Ist die Landesregierung nicht in der Lage beim Umbruchverbot und der Moorerhaltung zu handeln, fragte Uwe Baumert abschließend.


NABU begrüßt Zusammenarbeit beim neuen Wolfmanagementplan

Keine Aufnahme ins Jagdrecht / Herdenschutz ausdehnen, um Akzeptanz zu schaffen

NABU Pressemitteilung, 14.12.11

Nach der Ausrottung durch den Menschen kehren nun Wölfe auf natürlichem Wege nach Brandenburg zurück. Hier treffen sie auf eine Kulturlandschaft und Menschen, die ein Zusammenleben erst wieder lernen müssen. Dass dies möglich ist, zeigen Beispiele aus anderen Ländern. Ein Schlüssel dafür ist ein Wolfsmanagementplan, an dem der NABU auf Einladung des Umweltministeriums mitwirken wird.

Um auch in Brandenburg eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller mit dem Thema Wolf befasster Gruppen und einer intensiven Aufklärung der Bevölkerung. Basis dafür ist unter anderem, dass das Wissen um den Wolfsbestand in Brandenburg, durch ein permanentes Monitoring auf dem aktuellsten Stand gehalten wird.

Nur so können die Befürchtungen Einzelner, dass ein Zusammenleben in einem relativ dicht besiedelten Land wie Deutschland nicht möglich ist, ausgeräumt werden. Positive Beispiele aus Rumänien, Spanien, Frankreich und Italien sprechen dafür. „Richtig ist“, so Katharina Weinberg, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, „dass sich die Situation in Brandenburg durch die natürliche Rückkehr der Wölfe verändert hat und wir Menschen uns darauf einstellen müssen. Dazu gehört auch der Umgang mit Konflikten.“

Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht lehnt der NABU allerdings ab. Dies würde weder beim Umgang mit „Problemtieren“ Erleichterung bringen, noch zu einer verwaltungstechnischen Verschlankung oder gar Einsparung von Landesmitteln führen. Der Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren ist bereits jetzt nach den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Wie auch beim Kormoran geschehen, können Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme aus der Natur oder Tötung erteilt werden. Der Wolf ist hier kein Sonderfall. In Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zuständig. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass dies funktioniert. Im Jahr 2000 wurde ein dreibeiniger Wolf entnommen, da man befürchtete, dass er sich aufgrund seiner Behinderung eher an Nutztieren vergreifen würde.

In verwaltungstechnischer Hinsicht würde die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz eine erhebliche Verschlechterung herbeiführen. Es wären dann sogar zwei Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden, nämlich nach Naturschutzrecht und nach Jagdrecht erforderlich. Die Ausführung eines ggf. notwendigen Abschusses würde ausschließlich beim Jagdpächter liegen. Würde dieser nicht tätig werden können oder wollen, käme ein weiteres Verfahren nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr hinzu. Das alles kostet das Land, und somit den Steuerzahler Geld und Zeit, so dass eine notwendige zeitnahe Lösung in weite Ferne rücken würde.

Der NABU begrüßt den Beginn der Gespräche zur Überarbeitung des 17 Jahre alten Wolfmanagementplans sehr und wird sich selbst aktiv daran beteiligen. Auch die Mitarbeit des Landesjagdverbandes, und weiterer Nutzergruppen bei der Entwicklung eines neuen Managementplans wird vom NABU ausdrücklich unterstützt So können zum Beispiel das Fachwissen der Jäger und die Probleme der Schafhalter von vornherein Berücksichtigung finden.

Der NABU bewertet auch die bisherige finanzielle Ausgleichspraxis der Landesverwaltung bei Schäden durch den Wolf positiv. So erhalten gewerbliche Nutztierhalter für Vorsorgemaßnahmen wie etwa den Zaunbau oder für getötete Tieren Entschädigungen. Diese Regelung, so die Forderung des NABU, sollte im neuen Managementplan nicht nur erhalten, sondern auch auf Hobbytierhalter ausgedehnt werden. „Dies“, ist sich Katharina Weinberg sicher, „würde die Akzeptanz im ländlichen Raum erheblich steigern.“

Neben den vielfältigen Aktivitäten des NABU für den Wolf ist die Mitarbeit am Wolfs-Managementplan eine der wichtigsten aktuellen Aufgaben des Naturschutzverbandes. Ohne die Akzeptanz in der Bevölkerung und hier insbesondere bei den Nutztierhaltern, hat der Wolf, keine Chance. Wir Menschen entscheiden über sein Überleben“, gibt Katharina Weinberg zu bedenken.

Um Akzeptanz zu schaffen, bedarf es der Vermittlung von Wissen über die Lebensweise des Wolfes. So hat der NABU beispielsweise umfassende Materialien zum Wolf entwickelt, arbeiten ehrenamtliche NABU-Aktive an der Bestandserfassung mit und wird die Bevölkerung durch Beratungen, Vorträge und Exkursionen aufgeklärt. So hat der NABU in diesem Jahr in Spremberg ein Wolfsbüro eröffnet. Für all diese Tätigkeiten werden Mittel des Verbandes und keine Landesmittel eingesetzt.




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