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Aktuell

Bilanz EU-Agrarreform

EU-Agrarreform nur noch Reförmchen

Von Beate Steffens, Greenpeace-Online, 14.3.13

Am Mittwoch hat das EU-Parlament über die geplante Agrarreform abgestimmt. Nach Vorstellung von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos sollten mit ihr die Direktsubventionen an ökologische Auflagen, das sogenannte Greening, geknüpft werden. Nach monatelangem Ringen hat das EU-Parlament nun über die Vorschläge der Kommission entschieden und von der Reform ist kaum etwas geblieben.

Statt auf sieben Prozent sollen Landwirtschaftsbetriebe zunächst nur auf drei Prozent (später fünf Prozent) ihrer Nutzfläche umweltfreundliche Maßnahmen wie Blühstreifen, Untersaaten oder den Verzicht auf Pestizide vorweisen müssen. Der Gewinn für die Umwelt ist damit verschwindend gering. Die Anforderungen an eine Fruchtfolgevielfalt bzw. Fruchtartenbiodiversität wurden so niedrig angesetzt, dass fast alle Betriebe sie heute schon einhalten.

Auch beim Grünlandschutz wird die Anforderung deutlich niedriger sein als von der Kommission vorgeschlagen. Diese hatte ein absolutes Umbruchverbot gefordert. Daraus ist nichts geworden. Einzig die Pflicht zu mehr Transparenz ist ein Lichtblick der EU-Agrarreform: Subventionsempfänger sollen endlich veröffentlicht werden.

"Die EU-Agrarpolitik ist bis heute nicht nur zutiefst ungerecht, sondern fördert auch die Industrialisierung der Landwirtschaft. Sie ist damit mitverantwortlich für massiven Artenverlust, Gewässerbelastung und zahlreiche weitere Umweltschäden", sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftexperte von Greenpeace. "Leider wird daran auch die jetzige Agrarreform nichts ändern. Denn vom ursprünglichen Ansatz, die europäische Agrarpolitik grüner zu machen, ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben."

Die Geschichte der Agrarreform ist ein Lehrstück darüber, wie Politik in Brüssel über Jahrzehnte abseits der öffentlichen Wahrnehmung - und der öffentlichen Interessen - gemacht wird. Das hätte sich jetzt ändern können, weil das EU-Parlament erstmals über die Agrarpolitik mitentscheidet.

Doch das Ergebnis ist bitter und ein Erfolg für die Agrarindustrie und industrielle Landwirtschaft. Daran haben Ilse Aigner und der deutsche Bauernverband einen großen Anteil. "Seit Monaten torpedieren Ministerin Aigner und die Agrarindustrie die Reformvorschläge von EU-Kommissar Ciolos für eine grünere Agrarpolitik", kritisiert Hofstetter. "Ministerin Aigner hat sich im Agrarrat immer wieder gegen konkrete Umweltmaßnahmen ausgesprochen, die konservativen Politiker sind ihr nun im Parlament gefolgt."

EU-Parlament, Agrarrat und Kommission werden bis zum Sommer die letzten Details der Reform verhandeln. Doch schon jetzt scheint klar: Umwelt und Verbraucher werden für dieses Ergebnis in den kommenden acht Jahren bitter zahlen müssen. Die EU-Subventionen werden auch in Zukunft nicht an diejenigen Landwirte fließen, die am nachhaltigsten und umweltfreundlichsten wirtschaften. Sie werden vor allem nach dem Prinzip verteilt, wer hat, dem wird gegeben.

"Angesichts dieses Ergebnisses muss man die gesamte Agrarförderung der EU auf den Prüfstand stellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Jahr für Jahr zig Milliarden Euro an Landwirte zu verteilen, nur weil diese die Gesetze einhalten", folgert Hofstetter.


EU-Parlament ermöglicht Agrarreform: Subventionen sollen erstmals an Auflagen gekoppelt werden

BUND Pressemitteilung, 13.3.13

Berlin/Straßburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in den heutigen Beschlüssen des EU-Parlaments zur Agrarreform noch Möglichkeiten für eine Landwirtschaftspolitik, wie sie eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union fordere.

"Agrarsubventionen sollen künftig an Auflagen gekoppelt werden. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass diese Auflagen zu schwach und damit wirkungslos sind für mehr Natur- und Umweltschutz. Hier hat das EU-Parlament seine Chancen für Verbesserungen nicht genutzt", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

In den zurückliegenden Monaten hätten zehntausende Menschen in Deutschland mit Kundgebungen und auf Demonstrationen tiefgreifende Reformen der EU-Agrarpolitik gefordert. Eine Mehrheit wolle, dass mit den 60 Milliarden Euro Agrarsubventionen nur noch gefördert werde, was der Umwelt, dem Naturschutz und den Tieren nütze.

Die immer wiederkehrenden Skandale im Lebensmittelhandel und in der industriellen Tierhaltung zeigten, welche Risiken die derzeitige Landwirtschaft mit sich bringe. Zu den Ursachen dieser Skandale gehöre die gegenwärtige Praxis der Subventionsverteilung. Bliebe sie so, trage daran auch Deutschland große Mitschuld. Bundesagrarministerin Ilse Aigner habe im EU-Rat bislang jeden weitergehenden Reformvorschlag blockiert, sagte Weiger.

Im weiteren Abstimmungsverfahren bei der EU-Agrarreform gehe es jetzt darum, dass mit den Subentionen wirksame Umweltfortschritte erreicht würden und ökologisch wirtschaftende und kleinere Agrarbetriebe mehr Förderung erhielten als bisher. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die EU-Kommission müssten jetzt dafür sorgen, dass die Chancen für mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft ergriffen würden, forderte der BUND-Vorsitzende.

"Auch die Bundesländer haben bei der Umsetzung der EU-Agrarreform einen gewissen Spielraum. Sie können einen größeren Teil der Subventionen für Agrarumweltmaßnahmen einsetzen als sie es bisher getan haben", sagte Weiger.

Vor einem knappen Jahr hatte der BUND eine repräsentative forsa-Umfrage zur "Akzeptanz von Agrarsubventionen" durchgeführt. Sie belegt die Forderung der Bevölkerung in Deutschland nach einer Neuausrichtung der Agrarpolitik.


NABU: Widersprüchlicher Beschluss des Europaparlaments zur Agrarreform

Tschimpke: Besonders rückwärtsgewandte Fehlentscheidungen wurden korrigiert

NABU Pressemitteilung, 13.3.13

Berlin/Straßburg – Der NABU hat die Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU als widersprüchlich kritisiert. „Das Europäische Parlament hatte heute zum ersten Mal in seiner Geschichte die Chance, über die Zukunft der EU-Agrarpolitik zu entscheiden. Es ist seiner hohen Verantwortung gegenüber den 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU aber nur teilweise gerecht geworden. Der Einfluss der Agrarlobby war offenbar immer noch zu groß“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Zwar wurde ein verbindliches „Greening“ der Direktzahlungen gegen den erheblichen Widerstand der Agrarlobby beschlossen. Mit der Reduzierung der ökologischen Vorrangflächen von sieben Prozent auf zunächst drei und später fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der Nutzen für die Umwelt jedoch verschwindend gering. Die Vorrangflächen gelten als Kernstück und wichtigste Maßnahme des Greenings, sie tragen zum Schutz von Boden, Wasser und biologischer Vielfalt bei. Auch die Anforderungen an eine vielfältigere Fruchtfolge wurden auf zwei Fruchtarten reduziert.

Zu den Erfolgen der Abstimmung aus Umweltsicht gehört, dass eine kostspielige und illegale Doppelförderung der Greening-Maßnahmen ausgeschlossen und ein Großteil der Umweltvorgaben von Cross Compliance wieder aufgenommen wurde. Dank des großen Engagements von Seiten hunderttausender Bürger und zahlreicher Umweltverbände wie dem NABU konnten damit die schlimmsten Beschlüsse des federführenden Agrarausschusses im Plenum des Parlaments verhindert werden.

Das Votum des Europäischen Parlaments zeigt nach Auffassung des NABU, dass das Parlament nach massivem Druck aus breiten Kreisen der Gesellschaft einen Kurswechsel in der Agrarpolitik für unausweichlich hält. „Das heutige Ergebnis ist nur ein kleiner Schritt zu einer dringend erforderlichen Agrarreform. Es bleibt zu hoffen, dass in den anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission noch substanzielle Verbesserungen durchgesetzt werden können“, so Tschimpke. Sofern dies nicht gelinge, sei eine Debatte über die vollständige Streichung sämtlicher Direktzahlungen mehr als überfällig.


Umweltdachverband sieht Beschluss der GAP mit lachendem und weinendem Auge!

Nationalen Spielraum zum Biodiversitäts- und Wasserschutz nutzen

Umweltdachverband Österreich Pressemitteilung, 14.3.13

Wien - Gestern fanden im Plenum des EU-Parlaments Weichen stellende Abstimmungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) statt. "Die schlimmsten befürchteten Änderungen, die eine Ökologisierung praktisch verhindert hätten, wurden abgewehrt. Allerdings wurden keine effektiven Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität durchgesetzt. Das Greening bleibt damit nur ein Abklatsch des Nötigen. So werden ökologische Ausgleichsflächen laut Vorschlag der Kommission in einer komplizierten Einschleifregelung - drei Prozent die ersten zwei Jahre, weitere zwei Jahre fünf Prozent, danach sieben Prozent - etabliert. Sinnvoll wäre hier die Ausweisung von mindestens 10 % der Flächen gewesen, eine Größenordnung, die es vor 2010 bereits gab. Dazu kommt noch, dass entgegen der Grundidee diese Greening-Maßnahme nun nicht nur Blühstreifen oder Randstrukturen umfassen soll, sondern auch Stickstoff bindende Kulturflächen. Weiterer Wermutstropfen: Die EU-WRRL und die Natura 2000-Vorgaben sollen nicht mehr Teil der Cross Compliance-Vorgaben sein", so Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. Diese Tatsache und insbesondere das Faktum, dass die Gegenverrechnung von Umweltleistungen zwischen den Säulen nicht mehr möglich sein soll, lässt damit im Gegenzug genügend nationalen Spielraum, um im Agrarumweltprogramm ÖPUL den Platz für Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt zu sichern. Die bereits seitens des Lebensministeriums vorgeschlagene verpflichtende Einführung von Biodiversitätsauflagen für alle Maßnahmen des Agrarumweltprogramms ist damit nötiger denn je.

Spindelegger und Faymann müssen Umweltleistung und 50 %-Kofinanzierung sichern

"Unter dieser Voraussetzung kann der Umweltdachverband auch die Forderung nach einer 50 %-igen nationalen Kofinanzierung des Programms für die Ländliche Entwicklung und damit einer Maximierung des Programmvolumens mittragen. Wir appellieren an Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger, die Umweltleistung der Förderungen zu sichern und diese in der Partnerschaftsvereinbarung zu verankern. Im Gegenzug müssen aber auch die informell paktierten 50 %-igen nationalen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden und in die anstehendenden Verhandlungen um den Bundesfinanzrahmen bis 2017 eingebracht werden", so Heilingbrunner abschließend.




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